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Bundes-Gesetzblattes für den Norddeutschen Bund; 2) Bekanntmachung des Herrn Provinzial-Steuer-Direktors zu Cassel vom 14. v. M., die vom 1. v. M. ab erfolgte Aufhebung der bei der Mainschiffvrücke bei Offenbach zur Erhebung gelangenden Schiffs-Durchlaßgebühren betreffend; 3) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 16. und 18. v. M., die Ausfertigungen verschiedener Bergwerksverleihungsurkunden an Privatunternehmer betreffend; 4) Personalchronik.

Die am 30. v. M. ausgegebene Nr. 35 des Amtsblattes enthält außer bereits früher Mitgetheiltem: 1) Danksagung Sr. Majestät des Königs vom 25. v. M.; 2) Inhalt des 32. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Cassel vom 25. v. M., die geschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst­angelegenheiten betreffend; 4) Bekanntmachung des Herrn Provinzial-Steuer-Direktors zu Cassel vom 25. v. M., die verschiedenen Zoll- resp. Steuerslellen ertheilte Ermächtigung zur Abfertigung von Rohzucker zum Zollsätze von 4 Thlrn. für den Centner be­treffend ; 5) Bekanntmachung Königl. Regierung, Abth. des Innern, zu Cassel, vom 23. v. M., Polizeiverordnung für Ausübung des Baubetriebs der innerhalb des Kreises Rinteln im Bau begriffenen Strecke der Deister-Zweigbahn betreffend; 6) Bekannt­machung Königl. Oberbergamrs zu Clausthal vom 18. v. M., die Ausfertigung einer Bergwerksverleihungsurkunde an den Hütten­besitzer Rudolph Fulda zu Schmalkalden betreffend; 7) Personalchronik.

Personal-Chronik:

(Aus Nr. 34 des Amtsblattes.)

T em Pfarr-Vicar Karl Wilhelm Gutberlet zu Lischeid ist die Pfarrei Louisendorf, in der reformirten Klasse Frankenberg, verliehen worden.

(Aus Nr. 35 des Amtsblattes.)

Der Büreau-Assistent Raabe zu Bieber ist vom 1. August d. I. ab pensionirt.

Versetzt sind: der Büreau Assistent Linke von Veckerhagen an das Königliche fiüttenamt zu Bieber; der Civil-Anwärter Plappert von Clausthal an das Königliche Hüttenamt zu Veckerhagen; der Civil-Anwärter Wimmer von Altenau an das Königliche Hüttenamt zu Schönstein; der Civil-Anwärter Vock von Schönstein nach Clausthal.

Der Bergreferendar Schotte zu Obernkirchen ist zum Berg-Assessor ernannt.

Der Exekutor Melchior Gerhold bei der Königlichen Steuerkasse zu Reichensachsen ist vom 1. Oktober d. I. ab in den Ruhestand versetzt worden.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Alle sich im diesseitigen Bezirk (in den Kreisen Frankfurt a. M., Obertaunus und Hanau) aufhaltenden Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche sich noch nicht zum Dienstantritt gemeldet haben, sowie diejenigen Mannschaften genannter Kategorie und der zur Ersatz-Reserve I. Klasse gehörigen, welche bereits einem Truppentheil zur Einstellung überwiesen waren, von demselben aber als dienstuntauglich oder aus irgend einem Grunde wieder entlassen wurden, werden hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 1. bis 5. August e. Vormittags 912 Uhr, bei den betreffenden Bezirksfeldwebeln anzumelden und ihre Militairpapicre mit zur Stelle zu bringen, widrigenfalls gegen dieselben das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden wird.

Frankfurt a. M. am 27. Juli 1870.

Königl. Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons Franksurt a. M. Nr. 80.

OeffenLliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.

&rb. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der dem Privatier Arnold Kertel von Orb an den Grundbesitzungen dafiger Gemarkung zustehenden ideellen zwei Drittel erkannt und zu dessen Vollziehung erster Verkaufs­termin auf den 12. September d. I., eventuell zweiter auf den 10. Oktober d. J. und Hülfsweise dritter auf den 7. November d. J jedesmal Vormittags 11 Uhr, an die Gerichtsstelle zu Orb anberaumt worden.

Soden. Zum zwangsweisen Verkaufe der auf dem Namen des Johannes Hartung und dessen Ehefrau, Maria Eva, geb. Jockel, zu Soden katastrirten, in dasiger Gemarkung gelegenen Immobilien ist erster Termin auf den 15. September d. I., eventuell zweiter Termin auf den 18. Oktober d. I. und dritter Termin auf den 10. November d. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in das Amtsgerichtslokal zu Salmünster anberaumt worden.

Grundstücks - Verpachtung.

Die in der Gemarkung von Hanau be­legenen Domanialgrundstücke: die ehemalige Remise links des Lehrhöfer Wegs, der Aschaffenburger Acker, die Kohlbrunnwiese aus dem mittelsten Bruch, die Häußersche Wiese daselbst, d:e Wiese im Pferch da­selbst und die Edelsheimer Wiese auf dem untersten Bruch, sollen auf weitere 6 Jahre von 1871 an verpachtet werden. Termin zum öffentlichen Ausgebot ist auf

Freitag den 5. k M.,

Vormittags 8 Uhr, in das Geschäftslokal der unterfertigten Stelle anberaumt worden und wird nur dieser eine Termin abgehalten werden.

Hanau am 30. Juli 1870.

Königl. Domainen-Rentamt.

(1155) Baur.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf die in dem Kreisblatt erschienene Bekanntmachung des Königlichen Landraths wegen Zurückstellung des Termins für das Departements-Ersatz-Geschäft auf die Tage des 5., <8. und 8. f. M. werden auch von hieraus sämmtliche hier befind­liche Gestellungspflichtige aufgefordert, der bereits früher behändigten Ordre gemäß, pünktlich in dem Termin zu erscheinen.

Hanau am 28. Juli 1880.

Der Oberbürgermeister C assia n._________

Erledigt.

Die zweite Schulstelle zu Deisel, im Kreise Hofgeismar.

. Die katholische Schulstelle zu Horbach, im Kreise Gelnhausen.

Bekanntmachung.

Es ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Postverwaltung zur Be­nutzung im Feldpostverkehr besondere Corre- spondenzkarten mit der ÜberschriftFeld- post-Correspondenzkarten' und zwar in zwei "verschiedenen Sorten (für den Verkehr an die mobilen Truppen und für den Verkehr von den mobilen Truppen) hat herstellen lassen. Wenn jedoch, namentlich während der Uebergangszeit, hin und wieder auf die gewöhnliche Correspondenzkarten zum brieflichen Verkehr nach und von der Armee noch benutzt werden sollten, so sind die Postanstalten angewiesen, Einwendungen dagegen nicht zu erheben und diese Karten, sofern sie nur den an die Feldpost-Corre- spondenz überhaupt zu stellenden Anforde­rungen entsprechen, ohne Ansatz von Porto zu befördern.

Berlin am 23. Juli 1870.

General-Postamt.

__Stephan.__

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der Königlich Bayerischen Postverwaltung ist der Post­anweisungsverkehr in Bayern mit dem 24. Juli eingestellt worden.

Es können daher bis auf Weiteres Post, anweisungen nach Bayern nicht mehr angenommen werden.

Berlin am 25. Juli 1870.

General-Postamt.

Stephan.