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Vaterländischer Franen-Berem.
Ihre Majestät die Königin, die Protectorin des Vaterländischen Frauen-Vereins, hat aus Anlaß des über unser deutsches Vaterland hereingebrochenen Krieges einen Aufruf an alle deutsche Frauen und Jungfrauen zur Thätigkeit für die im Felde verwundeten und erkrankten Krieger ergehen lassen. Um die Wirksamkeit derselben zu concentriren, fordert hiermit der unterzeichnete Vorstand die Frauen und Jungfrauen der hiesigen Stadt und des Regierungsbezirks dringend auf, sich dem Vereine anzuschließen und Geld-Beiträge — auch die kleinsten — an den Schatzmeister des Vereins, Herrn A. 8. Pfeiffer iun. Cölnische Straße Nr. 4, parierre, abzuliefern und für Beschaffung anderer Gaben, an Leinen, wollenen Decken, Verbandgegenständen rc Sorge zu tragen.
Cassel, den '20. Juli 1870.
Der Vorstand des Zweig-Veeems des Vaterländischen Flauest- Vereins:
Gräfin Monts, Vorsitzende. Dircksen, Schriftführer.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 20. d. M. erlauben wir uns, um vergebliche Mühe zu ersparen, die verehrten Frauen und Jungfrauen, welche uns Verband-Gegenstände zugehen lassen wollen, auf die nachfolgende, auf die Erfahrungen des Jahres 1866 gegründete Anleitung zur Anfertigung dieser Gegenstände aufmerksam zu machen:
1) Alle Verband-Gegenstände müssen frei von Knoten und Nähten, sowie vollständig rein sein.
2) Charpie ist in möglichst langen Fäden zu zupfen.
3) Gewöhnliche Rollbinden 2 Zoll breit, 6 bis 8 Ellen lang, am Besten aus vorher gewaschenem neuen Leinen oder auch aus starkem Shirting, ohne Naht, ungesäumt, fadengerade und ohne Bänder anzufertigen. Sie müssen ungesäumt aufgerollt se'n und die Ellenzahl mit Bleistift darauf bemerkt werden.
4) Flanellbinden 2*/2 Zoll breit, aus ganz neuem, sehr feinen Flanell, 6, 8, 10, 12 Ellen lang. Die Ellenzahl muß auch darauf vermerkt werden.
5) Vt Ellen große, viereckige Tücher (Mitellen), ebenso große dreieckige Tücher, gesäumt.
6) Kissen in jeder Größe mit Seegras, Häcksel, Roßhaaren oder Federn gefüllt.
7) Schlummerrollen von Federn oder Roßhaaren, mit waschbaren Ueberzügen.
8) Fußlappen müssen reichlich 72 Elle lang und breit, aus Leinen und ungesäumt sein.
Hemden, Unterkleider, Strümpfe, Handtücher und Wäsche jeder Art sind besonders erwünscht.
Jedes der unterzeichneten Vorstandsmitglieder ist zur Empfangnahme von Gaben, sowie zur Annnahme von Anmeldungen zum Beitritt bereit.
Cassel, den 21. Juli 1870.
Der Vorstand des Zweig-Vereins des Vaterländischen Frauen-Vereins:
H. Gräfin Monts, Vorsitzende. Freifrau Von Hardenberg, Stellvertreterin. Kl. von Banmbach, geb. V. Baumbach.
C. von Gersdorff, geb. v. Gersdorff. Anna Hausmann, geb. Soltmann. Sophie Henschel, geb. Cäsar.
Mina Rothfels, geb. Hertz. M. von Wintzingerode, geb. V. Berlepsch.
Dr. Kuckro, Generalarzt. Kretschel, Reg.Rath. A. L. Pfeiffer jun., Schatzmeister. I. Rothfels. Dircksen, Reg.-Rath, Schriftführer.
Aufruf
Der Erbfeind unseres Vaterlandes hat uns ohne jeden Grund den Krieg erklärt; schon rücken die feindlichen Heere an die Grenzen unseres Vaterlandes; das gesammte Heer, das Volk in Waffen, ist aufgeboten. ^Es gilt, Deutschland zu schützen gegen die aus seine Vernichtung gerichteten Angriffe! Die Zeit ist gekommen, wo es unerläßliche Pflicht eitieéi Jeden ist, zu helfen nach den Kräften, die ihm gegeben sind. Auch unser Verein wird jetzt ein großes Feld der Thätigkeit finden; aber er bedarf, wenn sie eine wirksame sein soll, großer Mittel, nUfeitiger, allgemeiner Unterstützung zunächst und vor Allem an Geld, und demnächst an persönlicher Hülfe.
Mit Vertrauen und Zuversicht hoffen wir, daß sie uns nicht fehlen wird! Wir bitten gewiß nicht vergebens um Beiträge. Auch Jeder, der in der ruhigen Zeit bereits einen solchen gegeben, wird ihn gewiß in der gegenwärtigen Zeit wiederholen.
Jeder der Unterzeichneten, insbesondere unser Schatzmeister Banquier Oamms, Marktgaffe Nr. V, ist zur Annahme jedes Beitrages, sowie zur Annahme von Meldungen zum Beitritt bereit.
Weitere Bekanntmachungen werden erfolgen.
Cassel am 20. Juli 1870.
Provinzial-Verein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger in der Provinz Hesien-Naffau:
v. Möller, Luther, Frhr. v. Hardenberg, Damms, Gervinus,
Wirk!. Geh. R. u. Oberpräsid. Appell.-Ger.-Präs. Regierungspräsident. Banquier. Rechtsanwalt.
Gläßner, Dr. Jäckel, Dr. Löwenthal, Dr. Schotten,
Apotheker. Rittergutsbesitzer. Geh. Sanitätsrath. Ober-Medicinalrath.
Schultze, Vogeley, Weiß,
Geheimer Ober-Finanzrath-Provinzial-Steuerdirector. Oekonomierath. Gen.-Maj. z. D.
Auszug ans Den» Amtsblatt.
Die am 26. v. M. ausgegebenen Nr. 32 und 34 des Amtsblattes von diesem Jahre enthalten außer bereits früher Mitgetheiltem, und zwar erstere einen Erlaß des Finanz-Ministeriums, Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin vom 17. Febr- d. I., wonach in Gemäßheit des §. 1 des Gesetzes vom 11. Febr. d. I. (Ges.-S. S. 85) in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim das Gesetz vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer (Ges.-S. S. 253) soweit sich dasselbe auf die sechs östlichen Provinzen des Staates bezieht, ferner das Gesetz von demselben Tage, betreffend die für die Aufhebung der Grundsteuer-Befreiungen und Bevorzugungen zu gewährende Entschädigung (Ges.-S. S. 327), nebst den zu diesen Gesetzen ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Vorschriften, insbesondere auch den im Gesetze vom 8. Febr. 1867 (Ges.-S. S. 185) enthaltenen Bestimmungen, mit den durch das Eingangs erwiHnte Gesetz festge- stellteu Maßgaben fortan Anwendung finden sollen, und letztere: 1) Inhalt des 25., 26., 27., 28., 29., 30. und 31. Stücks des