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Nachdem die Bezirks-Feldwebel von Hanau und Bergen in ihre Stationsorte zurückgekehrt sind, ergeht an alle Reservisten und Wehrleute, welche sich in deren Bezirken aushalten, hiermit der Befehl, sich sofort bei dem betreffenden Bezirks-Feldwebel avzumeldkn, gleichviel ob dieselben mit Ordre nicht versehen waren, oder ob dieselben wegen Unabkömmlichkeit oder Krankheit nicht z ur Einstellung gelangten.
Frankfurt a. M. am 26. Juli 1870.
Königliches Bezirks-Kommando des Reserve-Landwehr Bataillons Nr. 80.
Gericke.
Iakob Vetter 4r und Wilhelm Küchler zu Niederdorfelden sind als dasige Ortètaxatoren verpflichtet worden. Hanau am 19. Juli 1870.
Der Landrath. I. V. Manß.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. d. Mts. wird hierdurch weiter veröffentlicht, daß das Departementsersatz- geschäst auf den 5., G. und 8. August d. J. bestimmt worden ist und an diesen Tagen abgehalten werden wird. Das Geschäft wird in derselben Reihenfolge vorgenommen, wie es ursprünglich bestimmt war, so daß also die eigentlich auf den 20. Juli c. geladenen Leute am 5 August e.,
„ S* „ „ „ „ G. " 88. „ „ „ „ 8. „ zur Vorstellung und Musterung gelangen.
Die bereits erlassenen einzelnen Ladungen werden daher für die oben bemerkten entsprechenden Termine für bindend erklärt.
Uebrigens wird noch auf die Bekanntmachung in Nr. 55 des KreisblatreS Bezug genommen und werden alle danach gestel- lungspflicht gen Militairpflichtigen, nämlich:
1) die als dauernd unbrauchbar bezeichneten;
2) die im 3. Konkurrenzjahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten;
3) die für brauchbar erachteten, und
4) diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit entlassen worden, insoweit sie nicht wieder eingezogen sind, aufgefordert, sich an den nunmehr bestimmten Terminen pünktlich Morgens 8 Uhr im Gasthaus zur Centralhalle hierselbst einzu- findeu.
Die Herren Bürgermeister wollen hiernach das Nöthige besorgen, namentlich mehrmalige Bekanntmachungen in der Gemeinde bewirken und die pünktliche Sistirung ihrer Leute veranlassen, sowie auch selbst zu den Terminen erscheinen.
Hinsichtlich der Prüfung der Reklamationen sind vorerst keine Aenderungen getroffen und bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.
Hanau am 26. Juli 1870.
Der Landrath. I. V. Manst.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Auszüge ans Dem DesteutUcherr Anzeiger zum Amtsblatt ^^am$tmad?im$* der König! Regierung zu Castel. Leitung der Correspondenz nach den
Bischofsheim. Die unter dem Namen des'Michael Holzem er zu Bischofs- heim katastrirten Immobilien sollen dessen Erbin, d. i. der Ehefrau des Johs. Georg Wick, Mathilde, geb. Holzem er, allda zwangsweise verkauft werden. Verkaufs-!
. , In den regelmäßigen Fahrten der Post
termine sind hierzu, und zwar erster auf den 14. September, eventuell zweiter und dampfer von Bremen und Hamburg dritter auf den 12. Oktober und 9. November d. I., Morgens 11 Uhr, an Gerichts- ! nach Ne w-Aork tritt eine Unterbrechung
stelle zu Bergen angesetzt worden.
Stern«». Wegen einer ausgeklagten Schuld soll das dem Heinrich Ge- schwindner (Georgs Sohn) zu Steinau zugeschriebene, in dasiger Gemarkung ge-
legene Grundvermögen zwangsweise verkauft werden und sind zu dem Ende Verkaufstermine, und zwar erster auf den 8. September d. I., eventuell zweiter auf den 6. Oktober d. I- und dritter auf den 3. November d. I., jedesmal Morgens 10 Uhr, in das Lokal des Amtsgerichts zu Steinau bestimmt.
Orb. Auf Betreiben eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der dem Müllermeister Ignaz Geis von Orb an den in Orber Gemarkung gelegenen Grundstücken zustehenden ideellen Hälfte erkannt und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin auf den 12. September d. I., eventuell zweiter auf den 10. Oktober d. I., eventuell dritter auf den 7. November d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, an die Gerichtsstelle zu Orb anberaumt worden.
Somborn. Zur Publication des Testaments des verstorbenen Johannes Schilling 9r von Somborn ist Termin auf den 13. August d. I., Vormittags 11 Uhr, in das Amtsgerichtslokal zu Meerholz anberaumt worden.
Die lithographische Anstalt des Herrn Hoflieferanten Carl Kühn <L Söhne in Berlin, Breitenstraße Nr. 25, läßt zu Feldpostbriefen an die mobilen Militairs und Militairbeamten Couverts anfertigen, welche sowohl zu gewöhnlichen, als mit Geld beschwerten Briefen benutzt Meiden können. Auf den Couverts sind durch Vordruck diejenigen Angaben angedeutet, deren es Behufs der pünktlichen Beförderung der Briese im Feldpostbetriebe bedarf. Bestände von solchen Couverts gelangen an sämmtliche Norddeutsche Post
anstalten, welche mitWenehmigung der obersten Postbehörde sich bei dem Absatz betheiligen. Der Preis der Couverts beträgt Groschen bezw. 3 Kreuzer pro Dutzend; kleinere Quantitäten als 4 Stück zum Preise von 7» Groschen bezw. 1 Kreuzer können nicht abgegeben werden.
Cassel am 23. Juli 1870.
Der Ober-Post-Direktor.
In Vertretung: Ottend orf.
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Vereinigten Staaten von Amerika.
ein. In Folge dessen werden alle Corre- spondenzen nach den Vereinigten Staaten von Amerika bis auf Weiteres
mittelst der direkten Norddeutsch-Amerikanischen Briefpackete auf dem Wege über Belgien und England abgesandt.
Das Porto beträgt für Correspondenzen nach den Vereinigten Staaten von Amerika via Belgien und England: für frankirte Briefe pro Loth 4 Groschen oder 14 Kreuzer, für frankirte Drucksachen und Waaren- proben pro 2’/, Loth 172 Groschen bezw. 6 Kreuzer.
Berlin am 19. Juli 1870.
General-Postamt. Stephan.
Dem Peter Huhn 2r in Hochstadt sind am 19. d. M. von der Bleiche am sogenannten Weiberborn daselbst 6 Mannshemden, wovon 5 P. H. und 1 W. T. gezeichnet, entwendet worden.
Hanau am 22. Juli 1870.
Der Staatsanwalt Wilhelmi.
Erledigt.
Die Lehrerstelle zu Grumbach, im Kreise Schmalkalden.