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AbonnementSpreis

Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgl. 10 Hlr.

^albjährl. ff " 21 ff 5

Bierteljährl. - 10 9

Das einzelne Blatt 1

Inserttonspreis:

Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3A, die folgenden Male V» Sgr. 2fpal1ige ff ff 1 Väz ff ff ff 3 4 ff

ispaltige ff ff ff 21/1, ff ff ff 1 »

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M SS

Samstag, den 9.. Juli.

1S7O.

Abonnements Einladung.

Zu dem mit dem 1. Juli d. J. begonnenen neuen Abonnement auf das hiesige Kreisblatt, welches wöchent­lich zweimal, Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns freundlichst einzuladen.

Der Abonnementspreis beträgt hierorts pro Quartal nur 1O Sgr. 9 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag 13 Sgr. Bestellungen für hier werden bei der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen.

Inserate werden nach den am Kopfe dieses Blattes bemerkten Sätzen berechnet und finden bei dem großen Leser­kreis eine weite Verbreitung.

Die Expedition.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 6. d. M. ausgegebene Nr. 29 des Amtsblattes enthält: 1) Verordnung des Herrn Kanzlers des Norddeutschen Bun­des zu Berlin, vom 6. v. M., die Einführung der Correspondenzkarten betreffend; 2) Erlaß des Herrn Ministers des Innern zu Berlin, vom 21. v. M., die Aufhebung des unterm 14. November 1863 erlassenen Verbots der Zeitschrift:Hermann, Deutsches Wochenblatt aus London," betreffend; 3) Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten zu Berlin, vom 2. v. M., die künftige Stellung der Hebammen betreffend; 4) Bekanntmachung Königlichen Regierungs-Präsidiums zu Cassel, vom 1. d. M., die 35. Prämienziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehens vom Jahre 1845 betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 24. v. M., Polizeiverordnung, den Betrieb des Kammerjäger-Gewerbes betref­fend; 6) Bekanntmachung Königl. Landkrankenhaus-Direktion zu Cassel, vom 26. v. M., die Bacanz zweier Hülssarztstellen betref­fend ; 7) Personal-Chronik. .

Personal-Chronik:

Der Regierungs-Secretariats-Assistent Georg Baabe ist zum Kreissecretair bei dem Landrathsamte zu Hünfeld bestellt

WOrb®em vorhinnigen beauftragten Pfarrer an der Strafanstalt zu Marburg, jetziger Pfarreiverweser an der evang. Gemeinde zu Fritzlar, Konrad Wille, ist die erledigte Pfarrstelle zu Liebenau, in der Klasse Grebenstein, verliehen worden.

Die erledigte Pfarrstelle zu Fambach, in der Jnspektur Schmalkalden, ist dem Pfarrgehülfen Heinrich Brauer zu Ellnhausen übertragen worden.

Amtlicher Theil.

Das diesjährige Tepartements-Ersatz-Geschäst für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 20. bis incl. 22. Juli e. im Gast- Hause der Central-Halle hierselbst abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.

Zum Departements-Ersatz-Geschäft haben sich alle in dem Zeitraume vom Jahre 1847 bis incl. ult. Dezember I80O gebore­nen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Commission

1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2. im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3. für brauchbar und e/nftellungsfähig erachtet, und

4. alle diejenigen Soldaten, w elche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlasten worden sind, einzufindewlter^, ober fonft[gen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf ZurÄckstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihr er Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termlne keine Folge leisten, oder welche bei Aufrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender