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Hanauer Kreisblâ
Erscheint MittNoehs und Samftags.
Inserate für dieses Blatt werden auß^r bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M ST. Mittwoch, den 29. Juni. 18?O.
Abonnements Einladung.
Ilog0 Zu dem mit dem 1. Juli d. J. beginnenden neuen Abonnement auf das hiesige Kreièblatt, welches wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns freundlichst einzuladen.
Der Abonnementspreis beträgt hierorts pro Quartal nur IO Sgr. N Pfg., sür auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag IT Sgr. Bestellungen für hier werden bei der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen.
Inserate werden nach den am Kopfe dieses Blattes bemerkten Sätzen berechnet und sinken bei dem großen Leserkreis eine weite Verbreitung.
Die Expedition.
Auszug aus Dem Amtsblatt.
Die am 25. d. M. ausgegebene Nr. 27 des Amtsblattes enthält: 1) Inhalt des 20. Stücks des Bundesgesetzblattes für den Norddeutschen Bund; 2) Bekanntmachung der Hauptverwaltung Der Staatsschulden zu Berlin, vom 8. d. M., die 15. Berloosung der sünfprocentigen Staats-Anleihe vom Jahre 1859 betreffend; 3) Erlaß des Herrn Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu Berlin, vom 24. v. M., revidirtes Regulativ für das Landes-Oekonomie-Collegium betreffend; 4) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 13. d. M., die Gestattung des Absatzes von Loosen zu der in Dinkelsbühl im Königreich Bayern im Juli d. J. stattfindenden Ausspielung von Pferden rc. in Frankfurt a. M. und dem vormals Kurhessischen Gebiete betreffend; 5) Bekanntmachung Königlichen Haupt-Steueramts in Frankfurt a. M., vom 20. d. M., die Declaration der auf Ladungsverzeichnisse eingegangenen Waaren betreffend; 6) Bekanntmachung des Königl. Herrn Ober-Steuer-Jn- spektors zu Frankfurt a. M., vom 20. d. M., die einstweilige Niederlegung zoll- und controlpflichtiger Güter auf dem dasigen Zollhofe betreffend.
Amtlicher Theil.
Die Herren Bürgermeister des Kreises werden unter Bezugnahme auf die genau zu beachtenden Besttm- muugen über die Berufung zum Schöffenamte (Amtsblatt pro 1867 Seite 597) hierdurch aufgefordert, für das Jahr 1871 ebensoviel Personen zum Schöffenamte in Vorschlag zu bringen, wie für das Jahr 1870 und die deshalbigen Verzeichnisse binnen 8 Tagen einzusenden.
Die Herren Bürgermeister der Amtsgerichtsorte (Hanau, Bockenheim, Windecken, Bergen und Langenselbold) wollen gleichzeitig auch eine entsprechende Anzahl Personen als Ersatzschöffen in Vorschlag bringen.
Hanau am 16- Juni 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Unter der Ungunst des Winters und der andauernden Dürre, welche diesem folgte, haben Wiesen und Futterfelder der Art gelitten, daß Futtermangel, der sich in vielen Ortschaften zu einer wahren Futternoth steigern kann, in sicherer Aussicht steht. Für die Erhaltung der Viehstände namentlich der kleineren Wirthe ist es von hoher Bedeutung, daß das wenige Futter, welches geerndtet werden wird, für den Winter aufgespart bleibt, und wird die Gestattung, das Rindvieh einzeln zu hüten, zur Ersparung von Winterfutter, nicht unerheblich beitragen. Ich bin ermächtigt ausnahmsweise für solche Gemarkungen, in denen sich Futternoth voraussichtlich in besonderem Maße geltend machen wird, für diesen Sommer und Herbst Dispensation vom Verbote des §. 2 der Kurhessischen Verordnung vom 18. Oktober 1828 über das Hirtenwesen und andere damit zusammenhängende Gegenstände, speziell und unter Vorbehalt der Anwendung der erforderlichen Sicherheitsmaßregeln, zu ertheilen.
Die Ortsvorstände wollen binnen 3 Tagen entsprechende Anträge stellen und solche speziell motiviren.
Hanau am 24. Juni 1870.
Der Landrath : Schrötter.