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Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. ^^^^^^7 Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum Halbjährl. » 21 5 ^W^^W das erste Mal 3A, die folgenden Male V» Sgr. Vierteljährl. , 10 9 2fpaltige 1 Vs, ^ r

Das einzelne Blatt , 1 Ispaltige 2V«, , 1 ,

Hanauer Kreißblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt werden außer Lei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M âv. Samstag den 11. Juni. 18^0.

Amtlicher Theil.

Nach §. 1 des Reglements über die Gestellung, Auswahl, Abschätzung und Abnahme der Mobilmachungs-Pferde soll der Pferde­bestand von 3 zu 3 Jahren festgestellt werden.

Die Herren Bürgermeister der beiden Städte und der Landgemeinden des Kreises ersuche ich deshalb, den in ihren Gemeinden vorhandenen Pferdebestand ungesäumt aufzunehmen, und sich hierzu des nachstehend aufgeführten Schemas bedienen zu wollen. Tie aufgestellten Nachweisungen wollen die Herrn Bürgermeister spätestens innerhalb 10 Tagen einreichen.

Der Landrath.

Nachweisung

von den in der Gemeinde N. N. vorhandenen diensttauglichen Pferden für den Fall einer Mobilmachung.

Namen des Besitzers.

Anzahl, Alter und Größe der

Pferde.

Bemerkungen.

Nachrichten für diejenigen Freiwilligen,

welche in die Unteroffizier-Schulen zu Potsdam, Jülich, Bieberich und Weißenfels eingestellt zu werden wünschen.

Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen wollen, zu Unter­offizieren für die Infanterie des stehenden Heeres heranzubilden. ,

Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher «eit die jungen Leute gründliche militairische Ausbildung und Unterricht in alle Dem erhalten, was sie befä- biat bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes, als: Feldwebel rc. zu erlangen und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militairverwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister rc., resp, als Civil-Beamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen. .

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschrer- ben, militairische Rechnungsführung, Geschichte Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Boltigiren, Bajonetfechten und Schwimmen.

Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich gibt den jungen Leuten kernen Anspruch auf die Beförde­rung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erfolgten Drenst- kenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen werden bereits als Unteroffiziere den resp. Truppentheilen Jn^Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die resp. Truppentheile muß selbstverständlich die Rücksicht auf das Bedürfniß in der Armee vornehmlich maßgebend sein. Es sollen aber alle billigen Wünsche in Be­treff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit . berücksichtigt und namentlich d-e aus West, phalen, der Rheinprovinz, sowie aus den Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und SchleSwig-Holstein gebürtigen Frei­willigen im Allgemeinen den heimathlichen Regimentern zugewiese» werden.

Die den Unteroffizier-Schulen angehörigen jungen Leute stehen unter den mrlrtarrrschen Gesetzen, wie alle an^ baten des Heeres. Sie werden nach ihrem Eintreffen bet der Unteroffizier-Schule auf die Kriegsartikel verpflichtet.

1.

2.

3.

4.

5.

6. Der in die Unteroffizier-Schule Einzuftellende muß wenigstens 17 Jahre alt sein, darf aber daS 20. Jahr .noch nicht 7. Der^Einzustellende muß mindestens 5 Fuß 1 Zoll groß, vollkommen g-sund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maßgabe fernes Alters so kräftig und gesund er scheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf seiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule v-llkom-

men selddienstbrauchbar zu werden.