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BeRanntMaHmng.
Zufolge der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 8. Januar 1857 ist es den Linien-Jnfanterie- und Artillerie-Regimentern sowie den Pionier-Abtheilungen gestattet, aus den ältestgedienten Mannschaften bis zu fünf Mann per Kompagnie, beziehungsweise Bat- terie, zu ihrer Disposition auf unbestimmte Zeit zu beurlauben und je nach Bedarf wieder einzuziehen.
Die Anträge auf Beurlaubung sind durch den Landrath den betreffenden Kommando's bis zum 1. August jeden Jahres vorzulegen. — Indem ich den Herren Bürgermeistern des Kreises zu ihrer eigenen Kenntniß und zur weiteren Mittheilung an die Angehörigen solcher Mannschaften hiervon Nachricht gebe, bemerke ich noch, daß nur ausgebildete Mannschaften und unter diesen vorzugsweise solche berücksichtigt werden, deren häusliche Verhältnisse die Beurlaubung nothwendig oder wünschenswerth erscheinen lassen, ferner: daß nur solche Gesuche Berücksichtigung finden, welche bei dem Landrath angebracht und durch diesen weiter befördert werden, endlich daß diese Gesuche zeitig vor dem 1. August jeden Jahres hierher eingereicht werden müssen.
Hanau am 31. Mai 1870.
Der Landrath: Schrötter.
Nach §. 1 des Reglements über die Gestellung, Auswahl, Abschätzung und Abnahme der Mobilmachungs-Pferde soll der Pferdebestand von 3 zu 3 Jahren festgestellt werden.
Die Herren Bürgermeister der beiden Städte und der Landgemeinden des Kreises ersuche ich deshalb, den in ihren Gemeinden vorhandenen Pferdebestand ungesäumt aufzunehmen, und sich hierzu des nachstehend aufgeführten Schemas bedienen zu wollen. Die aufgestellten Nachweisungen wollen die Herrn Bürgermeister spätestens innerhalb 10 Tagen einreichen.
Der Landrath.
Naehweisrntg
von den in der Gemeinde N. N. vorhandenen diensttauglichen Pferde für den Fall einer Mobilmachung.
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CS
Namen des Besitzers.
Anzahl, Alter und Größe der Pferde.
Bemerkungen.
Das Dorf Eimelrod in dem zum Kreise Frankenberg gehörigen Bezirk Vöhl ist am 23. v. M. von einer Feuersbrunst heim- gesucht worden, welche, von lebhaftem Winde begünstigt, binnen kurzer Zeit 20 Wohnhäuser, 12 Scheuern und verschiedene andere Nebengebäude gänzlich zerstört, die davon betroffenen meist sehr armen Bewohner fast ihrer gesammten Habe beraubt und 26 Familien obdachlos gemacht hat.
Zur Linderung des hierdurch herbeigeführten Nothstandes ist vom Herrn Oberpräsidenten die Veranstaltung einer Haus-Col- lekte im Regierungsbezirk Cassel genehmigt worden.
Indem ich die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden hiervon in Kenntniß setze, ersuche ich dieselben in ihren Gemeinden eine Sammlung milder Gaben zu veranstalten und deren Ertrag möglichst bald gefälligst einzusenden.
Hanau am 31. Mai 1870.
L BrodLaxe zu Hanau vom L ^unt 1870 an durch Wlostbestimmung der Bäcker daselbst bis auf Weiteres.
Gemischtes Brod, erste Sorte (f. g. Pfaffenbrod, | seines Roggen- und § Weckmehl)
2 Pfund dito . . . . . ........ 13 kr. — pf.
1 Pfund dito ............ . 6 „ 2 „
Gemischtes Brod, zweite Sorte Q Roggen- und | Weizenmehl)
4 Pfund dito . . . . . . . . . . . . . 16 kr. — pf.
2 Pfund dito .............8 „ — „
* 4 Pfund altgebackenes, vorgewogen . . . . ......16 „ 2 „
2. Brod-Preise der Backwaarenhändler zu Hanau, welche Niederlagen aus der dasigen Brodfabrik haben, vom I. Juni 1870 an.
1 Laib, 4 Pfund erste Sorte ... 19 kr.
1 , 4 „ gemischtes Brod . . 16 „
1 „ 4 „ Roggenbrod . . . 16 „
Wird veröffentlicht.
Hanau am 2. Juni 1870.
Der Landrath: Schrötter.
Heute Nachmittag um 4 Uhr ist die Leiche eines 4jährigen Kindes, welchem die Arme an dem Körper festgebunden waren, bei Nied im Main vorübergeschwommen.
Höchst a. M. den 30. Mai 1870.
Königl. Pr. Amt. Scheltend e r g.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 1. Juni 1870.
Der Landrath Schrötter.
Der für die Firma A. Volz-Bier in Hanau an den Handlungs-Reisenden Hermann Brenz el in Hanau unterm 29. Dezbr. »pr. resp. 5. Januar ertheilte Legitimations- und Gewerbeschein pro 1870 (Nr. 53) zum Aussuchen von Waarenbeftellungen und Ankauf von Waaren ist nachgewiesenermaßen verloren gegangen. Um Mißbräuchen zu begegnen wird der oben benannte Legitimations- und Gewerbeschein mit dem Bemerken für ungültig erklärt, daß dem Reisenden Hermann Grenzet unterm 31. Mai er. Nr. 100 aus Antrag des betreffenden Herrn Fabrikanten ein neuer Legitimations- und Gewerbeschein ertheilt worden ist.
Hanau am 1. Juni 1870.