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Ist letztere niedriger als die nach diesem Gesetze zu gewährende Pension oder Unterstützung, so wird zur Erfüllung des Mehr­betrages der erforderliche Zuschuß gewährt.

§. 10. Die vorstehenden Bestimmungen finden innerhalb der entsprechenden Chargen auch auf die vormalige Schleswig-Hol- steinsche Marine Anwendung.

§ 11- Die auf Grund dieses Gesetzes jährlich zu zahlenden Beträge sind in den Bundeshaushalts-Etat des betreffenden Jah­res als außerordentliche Ausgabe aufzunehmen.

Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Jnsiegel.

Gegeben Berlin den 3. März 1870.

(L. 8.) gez. Wilhelm.

(gez.) Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

Vorstehendes Gesetz wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in demselben bezeichneten Militairpersonen der vormals L>chleswig-Holsteinschen Armee, denen durch vas Gesetz ein Anspruch auf Pension beigelegt ist, diesen Anspruch bei dem llandwehr-Bezirks-Commando, in dessen Bezirk sie sich aufhalten, die Hinterbliebenen dagegen bei den Königl. rc. Lanvrathsämtern resp. Aemtern, innerhalb der nächsten drei Jahre vom 3. Mai 1870 ab gerechnet unter Vorlage der in Händen habenden bezüglichen Militair- rc. Papiere anzumelden haben, widrigenfalls auf sie der §. 7 des vorstehenden Gesetzes in Anwendung kommen wird.

Cassel den 16. Mai 1870.

Königl. Genera l - C » mmando XL Armee-Corps.

Bekanntmachung.

Zufolge der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 8. Januar 1857 ist es den* Linien-Jnfanterie- und Artillerie-Regimentern sowie den Pionier-Abtheilungen gestattet, aus den ältestgedienten Mannschaften bis zu fünf Mann per Kompagnie, beziehungsweise Bat- tene, zu ihrer Disposition auf unbestimmte Zeit zu beurlauben und je nach Bedarf wieder einzuziehen.

Die Anträge auf Beurlaubung sind durch den Landrath den betreffenden Kommando's bis zum 1. August jeden Jahres »or- :ul egen. Indem ich den Herren Bürgermeistern des Kreises zu ihrer eigenen Kenntniß und zur weiteren Mittheilung an die An­gehörigen solcher Mannschaften hiervon Nachricht gebe, bemerke ich noch, daß nur ausgebildete Mannschaften und unter diesen vor­zugsweise solche berücksichtigt werden, deren häusliche Verhältnisse die Beurlaubung nothwendig oder wünschenswerth erscheinen las­sen, ferner: daß nur solche Gesuche Berücksichtigung finden, welche bei dem Landrath angebracht und durch diesen weiter befördert werden, endlich daß diese Gesuche, zeitig vor dem 1. August jeden Jahres hierher einqereicht werden müssen.

Hanau am 31. Mai 1870.

Der Landrath : Schrötter.

Dem Herrn von Carlshausen, Rentner August Teghillo und Förster Bock aus Hanau, Ackermann Johs. Wagner und Peter Hensel V. aus Rüdigheim, Waldschütz Wilhelm Jakob Weider aus Windecken, Bürgermeister Goy III. aus Roß­dorf, Schmied Georg Finzel aus Seckbach, Ackermann Friedrich Wilhelm Seng, Philipp Seng, Karl Gruber, Wilhelm Groß, Peter Rauch und Fruchthändler Jakob Fischer aus Dörnigheim, Domainenpachter Ferd. Schwarz auf dem Baiers­röderhof, sowie dem Ackermann Philipp Schmidt aus Mittelbuchen sind neue Jagdscheine ertheilt worden.

Hanau am 27. Mai 1870.

Der hierunter signalisirte frühere Buchdrucker Philipp Merz von hier, welcher unter Polizei-Aufsicht steht, treibt sich vaga- bundirend umher. Um dessen Verhaftung und Anherlieferung wird ersucht.

Signalement.

Geburtsort und Wohnort: Hanau, Religion: reformirt, Alter: 57 Jahr, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen­braunen: blond, Augen: blau, Nase: lang, Mund: weit, Kinn: länglich, Gesicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund.

Besondere Kennzeichen: keine.

Hanau am 24. Mai 1870.

Dem Sebastian W e ckman n zu Niederrodenbach ist ein Hund, Pinscher, von brauner Farbe, männlichen Geschlechts und kurzer Ruthe, zugelaufen.

Hanau am 25. Mai 1870.

Der Landrath Schrötter.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Anszüge aus dem Oeffentlrchen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.

Birstein. Zur Zwangsversteigerung der auf den Namen des Ludwig Ernst Reich von Birstein katastrirten, in der Gemarkung von Birstein gelegenen Grund­stücke sind folgende Termine: erster auf den 22. Juli d. I., eventuell zweiter auf den 19. August d. J. und dritter auf den 16. September d. I., jedesmal Morgens 11 bis 12 Uhr, an das Amtsgericht zu Birstein anberaumt.

Marborn. Wegen einer ausgeklagten Schuld soll das dem Philipp Noll (Kaspars Sohn) zu Marborn zugeschriebene, in dastger Gemarkung gelegene Grund­vermögen zwangsweise verkauft werden, und sind zu dem Ende Verkaufstermine, und zwar erster auf den 15. Juli d. I., eventuell zweiter auf den 12. August d. I. und dritter aus den 9. September d. I., und zwar die beiden erster Termine jedesmal Vor­mittags 10 Uhr, an das Amtsgericht zu Steinau, der dritte in die Behausung des Wirths Lauer zu Marborn, Vormittags um dieselbe Zeit, bestimmt.

In der Synagogen-Gemeinde Lichenrotb ist die Stelle eines Religions- und Ele- wentar-Lehrers, mit welcher, neben freier Wohnung und dem Bezüge von einer Klaf­ter Holz zur Heizung des Schullokals, ein jährlicher Gehalt von 120 Thalern verbun­den ist, erledigt.

Geeignete Bewerber werden aufgefordert, deShalbige Bewerbungsgesuche innerhalb 4 Wochen bei der unterzeichneten Stelle einzureichen.

Hanau am 23. Mai 1870.

Das israelitische Vorsteheramt.

(870) Hamburger.

Alle Justiz- und Polizeibehörden werden ersucht, die wegen Körperverletzung in Untersuchung stehenden

1) Kaufmann Jean Joseph von Hanau, 21 Jahre alt, und

2) Karl Scherer von Langenselbold, 20 Jahre alt, im Betretungsfalle verhaften und in hie­siges Kreisgerichtsgefängniß abliefern zu lassen.

Hanau am 28. Mai 1870.

Königliches Kreisgericht. Untersuchungsrichter Kersting.

Erledigt.

Die Schulstelle zu Leckringhausen, im Kreise Wolfhagen.

Die israelit. Lehrer- und Vorsängerstelle zu Bischhausen, im Kreise Eschwege.