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Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. Für die ispaltige Earmondzeile oder deren Raum Halbjährl. „ „ - - „ 21 „ 5 „ ^^WWWN das erste Mal »/«, die folgenden Male V, Sgr. Vierteljährl.,, „ - „ 10 „ 9 „ V 2spaltige „ „ „ IVa, „ „ „ »/» „
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Hanauer Kreisblâ
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M 42, Mittwoch, den 25. Mai. 1870.
Auszug aus dem Amtsblatt.
Die am 21. d. M. ausgegebene Nr. 21 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält: '1) Inhalt des 14. Stücks des Bundes« Ge etzblattes des Norddeutschen Bundes; 2) Inhalt des 24. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) Bekanntmachung. Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 10. d. M., betreffend die Bestimmungen über Errichtung von Pferdezucht-Vereinen; 4) Bekanntmachungen des Herrn Oberpost-Direktors zu Cassel, vom 9., 10., 12. und 16. d. M., diverse eingetretene Cours-Veränderungen von PersonenPosten betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 5. d. M., die Beauftragung eines Obe.baudirektors und Stellvertreters des Major-Commandanten des Feuerlöschcorps in Verhinderungsfällen nach Maßgabe der Feuer-Ordnung für die Residenzstadt Cassel betreffend; 6) Bekanntmachung derselben Behörde, vom 13. d. ?., die Abberufung des bisherigen Königl. Italienischen General-Consuls für Frankfurt a. M., die Aufhebung des bisherigen dortigen Consulats erster Klasse und die Errichtung eines Consulats zweiter Klasse an bessert Stelle betreffend; 7) Bekanntmachung derselben Behörde, vom 12. b. M.. wonach die erste (Hof-) Brigade des Feuerlöschwesens in Cassel aufgelöst wird; 8) Bekanntmachung Königlichen Appellationsgerichts zu Cassel, vom 16. d. Mts., wonach durch Verfü» gung des Herrn Justiz-Ministers vom 9. b. M. genehmigt worden ist, daß die Ortschaften Beberbeck und Gottsbüren von dem Amtsgericht zu Veckerhagen abgetrennt werden und Beberbeck dem Amtsgericht zu Hofgeismar, Gottsbüren dagegen dem Amtsgericht in CarlShafen und ,war vom 1. Juli b. I. an zugetheilt wird; 9) Bekanntmachung Königlichen Oberbergamts zu Claustheil, vom 4. b. Mts., wonach die Fonds der Schmalkaldener Salinen-Knappschaftskasse und beb an Preußen gefallenen Antheils der Nauheimer Armenkasse mit allen Rechten und Pflichten an den Hessischen Knappschaflsverein übergegangen sind; 10) Bekanntmachung Königl. (Konsistoriums zu Cassel, vom 18. d. Mls., die erledigte Pfarrei Ziegenhagen in der Klasse Witzenhausen betreffend; 11) Personal-Chronik.
Amtlicher Theil.
Geschäftsplan der Departements-Gcsatz-C)lwnMon im Bezirke der 42sten Jnfanterèe- Briqade, und iroar : den 25. Juni Geschäft in Vöhl, • / '
27. - — Frankenberg,
30. - — Wolshagen,
12. Juli — Homberg,
13. ’ — Ziegenhain,
15. - — Kirchhain,
16. und 18. - — Marburg,
20., 21. unb 22. - — Hanau.
Departements-Ersatz-Commission. >
In Folge Beschlusses Königlicher Regierung vom 10. d. Mls. A. I 3936 werden die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Hanau, welche Waldungen besitzen, angewiesen, jedem ihrer Forstschutzbeamten (Forstlaufer, Waldschlitzen) ein Exemplar des Holzdiebstahls-Gesetzes vom 2. Juni 1852 zu liefern. Dabei wird bemerkt, daß die nöthigen Exemplare dieses Gesetzes in Oktav und geheftet für den Preis von je 2 Sgr. 6 Pfge. aus der Verlagsverwaltung des reformirten Waisenhauses zu Cassel bezogen werden können.
Hanau am 18. Mai 1870.
Der Landrath Schrötter.
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Oeffentliche Bekanntmachungen.
Mit Rücksicht auf die geringe Anzahl von Stuten, welche bis jetzt der Beschälstation zu Wilhelmsbad zugeführt worden sind, hat der unterzeichnete Verein beschlossen, die Kosten des Sprunggeldes für 10 Stuten aus Vereinsmitteln zu gewähren. Diejenigen Landwirthe des Kreises, welche von jetzt an hiervon Gebrauch machen wollen, haben sich gefälligst bei dem Se
kretair des Vereins, Herrn Ph. Brenner, hierzu zu melden, unter Beilegung des thierärztlichen Attestes Betreffs des Stuten.
Der Vorstand des Landwirlhschafts-Vercins (787) für den Kreis Hanau.
Stâdtifcbe Sparkasse.
Nach Stadtrathsbeschluß vom 17. d.
M. werden vom 1. Juli d. I. an die Ein
lagen bei hiesiger städtischer Sparkaffe mit 4 Prozent
verzinst und zwar vom 15. Tage nach der Einzahlung bis zum Tage der Zurücknahme. Hanau am 21. Mai 1870.
Die Verwaltung der städtischen Sparkaffe: Joh. H. D e i b e l. Neumann.
(822) Weidert.