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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und Samftaqs.

Inserate für dieses Blatt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung Frankfurt a. M. entgegengenommen.

M 30» Mittwoch, den 13. Aprit. t§?O

Abonnements^Einladung.

$^5=* Zu dem mit dem 1. April er. begonnenen neuen Abonnement auf das hiesige Kreisblatt, welches wöchentlich zweimal Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns freundlichst einzuladen.

Der Abonnementspreis beträgt hierorts pro Quartal nur 1O Sgr. 9 Pfge, für auswärtige Abonnenten mit dem betref­fenden Postaufschlag 1® Sgr. Bestellungen für hier werden bei der Expedition dieses Blattes, für auswärts von allen Postan­stalten des In- und Auslandes entgegengenommen.

Die Expedition.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 9. d. M. ausgegebene Nummer 17 des Amtsblattes von diesem Jahre enhält: 1) Inhalt des 8. Stücks des Bundes­gesetzblattes für den Norddeutschen Bund; 2) Inhalt des 19. Stücks der Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten; 3) Gesetz vom 2. v. M., die Gebühren und den Geschäftsbereich ver Rechtsanwälte für die Bezirke der Appellationsgerichte in Cassel, Kiel und Wiesbaden betreffend; 4) Gesetz vom 7 v. M., die Gerichtskosten im Bezirke des AppellationSgerichts zu Cassel betreffend; 5) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 2. d. M, Polizei Verordnung hin­sichtlich der zwischen Witzenhausen und AhrenShausen liegenden Strecke der Halle-Casseler Eisenbahn an Stelle des jetzt daselbst statt­findenden Pferdebetriebes einzurichtenden Lokomoliv-Arbeitszugs Betriebes betreffend; 6) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten, zu Cassel, vom 4. d. M., wonach diejenigen sächsischen und preußischen Staatsangehörigen, welche wegen doppelter Besteuerung einen Erlaß oder eine Ermäßigung der aus sie seit dem Beginne des lau­fenden Jahres veranlagten Klassen- oder Einkommensteuer zu verlangen berechtigt sind, ihre desfallsige Ansprüche bis spätestens äck 1. Juli d. I., anzubringen haben; 7) Bekanntmachung ves Herrn Provinzial Steuer-Direktors zu Cassel, vom f. d. M., woüäch dem an Stelle des bisherigen Hauptsteueramtes zu Fulda daselbst errichteten Untersteueramte die Stempelung derjenigen Kalendtt übertragen worden ist, welche innerhalb dessen Verwaltungsbezirkes verlegt oder daselbst vom Auslande eingeführt werden; 8) Be­kanntmachung des Curatoriums der Provinzial Gewerbeschule zu Bielefeld, vom 16. v. M., wonach der neue Lehrcursus an dtp dortigen Provinzial-Gewerbeschule am 25. April beginnt; 9) Personal-Chronik.

Personal-Chconik:

Der praktische Arzt Dr. Schüßler zu Flièden hat seinen Wohnsitz nach Fulda verlegt.

Der approbirte Thierarzt Th. Fischer zu Blankenburg am Harz ist nach Gemünden übergezogen.

Der Controleur Rommel ist zum Königl. Obergüter-Berw ilter der Bebra Hanauer Eisenbahn ernannt worden.

Amtlicher Theil.

Nach der Allerhöchsten Verordnung vom 5. September 1867 werden denjenigen Mannschaften, welche sich einsr vierjährige» activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, nachstehende Vergünstigungen zu Theil :

1. dienen sie nur 3 statt 5 Jahre in der Landwehr,

2. bleiben sie nach erfolgter Entlassung von den Uebungen der Reserve befreit,

3i erhalten sie während des vierten Dienstjahres die Cavitulanten-Zulage von moBäMch 16 Sgb. gezahlt.

Es erwachsen ihnen hieraus wesentliche Vortheile und hat das Regiment auf Grund der vorstehenden Verordnung den Ent­schluß gefaßt, als Freiwillige fortan nur solche Leute einzustellen, welche zu einer 4jährigen activen Dienstzeit sich verpflichten wollen.

Um bei Berechnung des Rekruten Bedarfs für den künftigen Herbst auf vis etwa sich Mldenveu Mannschaften rücksichtigen zu 6lntirn, ist eS erforderlich, daß die Meldungen rechtzeitig erfolgen. Es ist dazu als Termin der Monat Juni diesseits festgesetzt worben und zwar Vormittags 10 Uhr im Regiments Büreau der hiesigen Garoe du Corps Kaserne, woselbst sich eie bett- fferib'en jungen Leute unter Vorzeigung ihres landräthlichen Erlaubniß Scheines persönlich vorstellen müssen. Entsprechen sie den zu stellen­den Anforderungen, so wird ihnen ein Annahme-Attest ertheilt und erfolgt ihre kemnächstige EinstellMg am 1. Oktober d. J.

Cassel den 19. März 1870.

v. Bernuth, Oberst und Regiments-Kommandeur.

Unter Bezugnahme aüf' das Gesetz vom 26. Fâtuäp B. I Rache ich vaVâuf aufmerksaM, daß seit dem 7. d. M- alle früher »»entgeltlich ertheilten Jagdscheine ungültig geworben sind.

Hanau am 9. April 1870.