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Molltag dell 4 April die Militairpflichtigen der Gemeinden Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederrodenbach, Niederisstg- heim, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Praunheim, Preungesheim und Ravolzhausen.

Dienstag den 5. April die Militairpflichtigen der Gemeinden Roßdorf, Rüdigheim, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen und Windecken.

Das Kreis-Ersatz-Geschäft wird in dem Lokale des Neustädtischen Rathhauses hierselbst abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens 9 Uhr beginnen.

Die Militairpflichtigen haben jedoch schon Morgens 8 Uhr Zwecks des Verlesens und Rangirens zu erscheinen.

Gestellungspflichtig sind:

1. alle jungen Leute, welche in den Jahren 1847 bis incl. 1850 geboren und im hiesigen Kreiseentweder heimathsberechtigt oder als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder in einem ähnlichen Ver­hältniß stehend, anwesend sind, sofern sie noch nicht in das Militair eingestellt sind, oder einen Ausweis erhalten haben;

2. alle in den früheren Jahren geborenen Mannschaften, soweit sie nicht bereits in einem Truppentheile eingestellt, oder mit einem entsprechenden besonderen Scheine Seitens der Departements-Ersatz-Commission versehen sind, welcher sie von Wiederholung der Ä estellung entbindet. Ferner Mannschaften, welche überhaupt ihrer Militairpflicht noch nicht genügt haben, gestellungspflichtig find, also namentlich die Zurückgestellten, die Uebergangenen, Diejenigen, welche gefehlt haben und die Disponibel Gebliebenen. Diejenigen, welche mit Loosungsscheinen versehen worden sind, haben diese Scheine behufs deren Berichtigung bei ihrem Vortrete« im Musterungslokale vorzulegen. Sollten Militairpflichtige, welche in die Stammrollen gehören, sich bis dahin noch nicht gemeldet haben, und noch nicht ausgenommen sein, so müssen sie sich bei Vermeidung der im §. 117 der angezogenen Ersatz-Instruktion angedrohten Strafen und Nachtheile sogleich zu diesem Behufe noch anmelden, und ebenfalls zur Musterung stellen. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir von solchen Leuten alsbald Anzeige zu erstatten. Gleiche Strafen und Nachtheile, wie oben erwähnt, haben Diejenigen zu gewärtigen, welche sich der vorstehenden öffentlichen Aufforderung ungeachtet am Musterungstermine nicht stellen bezw. bei Aufruf ihres Namens im Musterungs-Lokale nicht anwesend sind.

Die Eltern resp. Angehörigen derjenigen Militairpflichtigen, welche Reklamationen eingereicht haben, werden veranlaßt, im Musterungstermine persönlich zu erscheinen. Zum Klassifications-Geschäfte, welches am 6. April cr. stattfindet, haben sich die Re­serven und Landwehr-Mannschaften einzufinden, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Familien-Verhältnisse für den Fall der Einberufung zu den Fahnen eine Zurückstellung beanspruchen, bezw. diese Begünstigung bereits genießen. Die deßhalbigen nach §. 10 der Allerhöchsten Verordnung vom 7, November 1850 (Amtsblatt, Jahrgang 1867, Nr. 41, Seite 393) aufzustellenden Nach­weisungen sind mit zur Stelle zu bringen.

Die Loosung' unter den Militairpflichtigen findet ebenfalls am 6. April cr. statt, und bleibt es Ersteren überlassen, an dersel­ben Theil zunehmen.

Die Herren Bürgermeister, denen die Stammrollen zugehen werden, haben die Vorladungen der Militairpflichtigen schleunigst zu bewirken, resp, bewirken zu lassen, und für deren rechtzeitige Gestellung vor die Ersatz-Commission Sorge zu tragen, auch im Musterungstermine persönlich zu erscheinen.

Hanau am 18. März 1870.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Cammission, Landrath Schrötter.

OeffentUche Bekanntmachungen.

Auszugs uus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl Regierung zu Cassel.

Mittelbuchen. Zur Vollziehung des auf den Antrag eines Hypothekargläubi- gers erkannten Zwangsverkauses des auf den Namen des Peter Burckhardt (An­dreas Sohn) in Mittelbuchen katastrirten Grundstücks der dasigen Gemarkung ist erster Termin auf den 19. April d. I., eventuell zweiter auf den 17. Mai d. I., dritter auf den 14. Juni d. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, Cont-Zeit., an das Amtsgericht, Abth. II., zu Hanau anberaumt worden.

Gondsroth. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkaus der auf den Namen des Michael Herbert (Konrads Sohn) zu Gondsroth katastrirten und in oasiger Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 3. Mai d. I., eventuell zweiter auf den 31. Mai d. I., even­tuell dritter auf den 28. Juni d. I., jedesmal 10 Uhr Vormittags, an das Amtsgericht zu Meerholz anberaumt worden.

Bekanntmachung.

SebraÄttstuer^ Hessische

und Nordbahn.

Für den Transport von Arsenikalien unsauberen Giftstoffen sind besondere Be­stimmungen erlassen, welche bei den Güterexpeditionen eingesehen werden können.

Cassel den 16. März 1870.

(415) Königliche Eisenbahn Direktion.

Erledigt.

Die israelitische Lehrer- und Vorsänger­stelle zu Frankenau, im Kreise Frankenberg.

Die Schulstelle zu Röddenau, im Kreise Frankenberg.

Die Schulstelle zu Niederappenfeld, im Kreise Homberg.

Die Schulstelle zu Lohrhaupten, im Kreise Gelnhausen.

Gegen Taglöhner Peter Schüßler von Seidenroth ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls und Annahme eines fal­schen Namens beschlossen worden.

Es wird ersucht, den rc. Schüßler im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an Unterzeichneten abzuliefern.

Hanau am 19. März 1870.

Der Staatsanwalt Wilhelmi.

Holzverkauf

Im Fürstlich Jsenburg-Birsteiu'schen Re­vier Selbold sollen nachverzeichnete Ge­hölze:

I. im Waldort Herrnwäldchen bei Lan­gendiebach:

den 28. März d. I.,

Vormittags 10 Uhr,

20 Klftr. Eichen- und Erlen-Prügelholz, 2225 Stück gemischte Wellen;

11. in den Waldorten Abtshecke, Hardt rc. oberhalb Langenselbold:

den 2 9. März, von Vormittags 9 Uhr anfangend,

18 Eichen-Stämme, von 1563' Länge und 2072" mittlerem Umfang, 980 Cubikfuß Franks. Maß,

21 Hainbuchen-Stämme, von 924' Länge und 46" mittlerem Durch­messer, 50 Cubikfuß Franks. Maß,

2 Birken-Stämme, von 27' und 42' Länge und 24" mittlerem Umfang, 24 Cubikfuß Franks. Maß,

59 Klstr. Buchen-, Eichen- und Kiefern- Scheit- und Prügelhvlz,

25 Klftr. Erdstöcke,

1800 Stück Buchen-Wellen,

500 gemischte Wellen,

2400 Kiefern-Wellen,

öffentlich an den Meistbietenden verkauft und die Bedingungen beim Beginn der Verkäufe bekannt gemacht werden.

Die Zusammenkunft findet in den ge­nannten Waldorten und bezüglich der letz­teren sub II auf der vorbeiziehenden Leip­ziger Straße statt.

Langenselbold am 21. März 1870. Fürstlich Jsenburgische Kellerei.

(409) Jöckel.