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Bekanntmachung.

Das Abräumen des an verschiedenen Stellen des Main-Ufers in den Gemar­kungen Grotz-Krotzenburg und Groß-Auheim stehenden älteren und stärkeren Weidenhol­zes, sowie das Aufbinden desselben zu Fa­schinen, resp, das Aushauen des sich er­gebenden Pfahlholzes; ferner auch das Verbauen dieses Materials soll an den Wenigstnehmenden verdungen werden. Es ist hierzu Termin

auf Freilag den 11 d. Mts., Vormittags 10 Uhr, nach Groß-Auheim bei Gastwirth S. Hain in der Krone

anberaumt worden, woselbst sich die Accord- lustigen einfinden und nach Anhörung der Bedingungen ihre Forderungen abgeben wollen.

Hanau am 4. März 1870.

Der Königliche Wasserbaumeister (319) Hermann.

Bekanntmachung

Das Abräumen des an verschiedenen Stellen des Main-Ufers in den Gemarkun­gen Dörnigheim und Fechenheim stehenden älteren unv stärkeren Weidenholzes, sowie das Ausbinden desselben zu Faschinen, resp, das Aushauen des darin sich ergebenden Pfahlholzes; ferner auch das Verbauen dieses Materials soll an den Wenigstneh­menden verdungen werden. Es ist hierzu Termin

&» L" L' LI Bekanntmachuntt

Bormrttags 10 Uhr, nach Dörnigherm bei Gaffwirth Aßmann im Schiffchen

anberaumt worden, woselbst die Accord- lustigen sich einfinden, die Bedingungen vernehmen und darauf ihre Forderurgen abgeben wollen.

Hanau am 4. März 1870.

Der Königliche Wasserbaumeister

(320) Hermann

Im Besitz der Ehefrau des Johann Pe­ter Ruppert von Neuengronau, dermalen dahier, hat sich ein mit eisernen Reifen be­schlagener und mit eisernen Henkel versehe­ner Stalleimew gefunden, welchen dieselbe im Sommer v. I. an der Kinzig gefunden haben will. Der Eigenthümer wird auf­gefordert, seine Ansprüche innerhalb drei Monaten dahier anzuzeigen.

Hanau am 4. März 1870.

Der Staatsanwalt

Für denselben:

Sporleder k. A.

Ersuchen um Auskunft über den Aufent­haltsort des Johannes Burkhardt von Nürnberg, vom 8. Juli v. 3., wird zurückgezogen.

Hanau am 4. März 1870.

Der Polizeianwalt Göbels.

Vsm 1. April d. I. ab werden bei den

im Ober-Post-Direktion-Bezirk Cassel be- legenen Post-Aemtern Cassel, Hanau, Fulda, Hersfeld, Marburg, Arolsen, Bebra, Bocken» heim, Eschwege, Gelnhausen, Pyrmont, Rinteln, Schmalkalden gestempelte Streif­bänder zu- Groschen zum Verkauf gestellt werden.

Diese Streifbänder sind mit dem gewöhn­lichen Franco-Werthstempel zu 1 Groschen und an den beiden Langseiten mit einer schmalen Einfassung in grüner Farbe be­druckt. Die Rückseite ist mit einem Klebe­stoff zur Herstellung des Verschlusses ver­sehen. Der Absatz dieser Frankirungs- Werthzeichen findet nur in Parthien zu je 100 Stück statt, und zwar mit einem auf Deckung der Herstellungskosten berechne­ten Zuschläge von 3 Sgr. pro 100 Stück. Der Absatzpreis beträgt hiernach für 100 Streifbänder a D Groschen 1 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf.

Cassel am 5. März 1870. ,

Der Ober-Post-Dircktor.

In Vertretung: Ottend orf.

Erledigt.

Die Schulstelle zu Leckringhausen, im Kreise Wolfhagen.

Die drei Elementarlehrerstellen zu Cassel.

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