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Jnserttonsprets:

AbonnementSvreis

Jährlicher (inci. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.

Halbjährl. - 21 5

Bierteljährl. - 10 9

Das einzelne Blatt , 1

Für die Ispaltigc Garmondzeile oder deren Ra«m das erste Mal 3A, die folgenden Male V» §gr.

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Erscheint Dcèttwooèis und Sarnstaqs.

Inserate für dieses Blatt werden nti.r bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'fchen Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlung Frankfurt a. M. entgegengenommen,

Mittwoch, den 9. März.

£870.

Amtlicher Theil.

Zur Vorprüfung der R e c l a m a t i 0 n en, welche bei dem bevorstehenden Kreis-Ersatzgeschäft erhoben werden sollen und die Zurückstellung eventuell Befreiung vom Militärdienst wegen häuslicher Verhältnisse (cf. §. 43 der Militair-Ersatz-Jnstruk- tion vom 26. März 1868 Amtsbl. de 1868, Beilage, nach Seite 530) zum Gegenstand haben, und der Gesuche, welche eine Zurückstellung aus den in den §§. 44, 45 und 46 der Militair-Erjatz-Jnstrnktion hervorgehobenen Gründen bezwecken, werden folgende Termine:

1) Stadt Hanau: Montag den 14. März d. I.,

2) Stadt B 0 ckenheim: Donnerstag den 17. März,

3) Für die übrigen Gemeinden des Kreises: von Freitag den 18. bis Montag den 21. d. M. jedesmal Morgens 9 Uhr, in dem Lokale des Landrathsamts anberaumt.

Die Militairpflichtigen oder deren Angehörigen, welche wegen häuslicher Verhältnisse reclamiren oder aus anderen Gründen Zurückstellung nachsuchen wollen, haben zeitig vorher die erforderlichen Nachweise sich zu beschaffen, solche dem Bürgermeister ihrer Gemeinde einzuhändigen, damit dieser den vor geschriebenen tabellarischen Bericht dazu erstatte und sie dann im Ter­mine hier einzureichen.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden haben dieses in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise öffentlich be­kannt machen zu lassen, die betreffenden Gemeindeangehörigen entsprechend zu belehren und, insoweit Reclamanten in ihren Gemein­den vorhanden sind, persönlich mit diesen im Termine sich einzufinden.

Hanau am 4. März 1870. _____

Im Lause der vorigen Woche ist dem Metzger M. Sichel von Büdingen eine Kuh von blutrother Farbe, mit aufgeworfenen Hörnern und ohne sonstige Abzeichen, auf dem Transporte entlaufen; sie wurde bis nach Neüwiedermu« und Hüttengefäß verfolgt und soll zuletzt in Langenselbold gesehen worden sein. Seitdem hat sich jede Spur verloren. '

Es wird ersucht, etwaige Spuren, welche zur Ermittelung der entlaufenen Kuh führen, hier oder bei Großherzoglich Hessischem Kreisamt Büdingen anzuzeigen.

Der Eigenthümer will Transport- und Fütterungskosten bereitwilligst zahlen.

Nanau am 4. März 1870.

Der Ackermann Adam Gad Hof I zu Großauheim ist als Mitglied des dortigen Gemeinderaths heute eidlich verpflichtet worden.

Hanau am 26. Februar 1870.

Die in Langendiebach ausgebrochene Lungenseuche ist erloschen, was hiermit veröffentlicht wird.

Hanau am 8. März 1870.

Der Landrath : «chrotter.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Edie alladung.

Windocken. Nachdem über das Ver­mögen des abwesenden Seifensieders Peter- Dietz von hier der förmliche Konkurs er­kannt worden, werden dessen sämmtliche Gläubiger zur förmlichen Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen dem bestell­ten Kontradiktor gegenüber zum Termin den 18. März d. I.,

Vormittags 10 Uhr, Contumazirzeit, beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse -anher vor­geladen.

Windecken am 18. Februar 1870.

Königliches Amtsgericht (281) Schwarzenberg.

P r 0 k l a m.

Hanau Auf Antrag eines Pfandgläu­bigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Graveurs Johann Christian Lind, Johannos Sohn, und dessen Ehe­frau Wilhelmine, geb. Eberhard, da­hier eingeschriebenen Wohnhauses:

Brandvers. Nr. 7 der Glockenstraße:

P. 61. 117,0 MH. Wohnhaus, Seiten­bau rechts und links mit Einfahrt und Hofraum, in der Liliengasse neben Bernhard Lotz und Karl Winckler, stößt aus die Lothrin­gergasse erkannt und zu dessen Vollziehung erster VerkausstermlN

auf den 25. April d. I.,

eventuell zweiter und dritter Termin auf den 23. Mai und 20. Juni d. I., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeich­neter Gerichtsstelle anberaumt.

Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß in dem ersten Verkaufster- min etwaige weitere Pfandgläubiger Hei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, beziehungsweise der besonderen Benachrich­tigung aus ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darü­ber handelnden Urkunden zu begründen haben.

Hanau am 22- Februar 1870.

Königliches Amtsgericht, Abth. I.

(280) Merz. *L Gesing.