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Anfangs 1871 ist der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, eine statistische Uebersicht über den Bestand und die Wirksamkeit der im Hanauer Kreise vorhandenen Unterstützungskassen und zwar zunächst für das Jahr 18,70 vorzulegen. Die Herren Vorstände der in den Städten und Landgemeinden des Kreises bestehenden Unterstützungskassen ersuche ich er- gebenst, schon jetzt darauf Bedacht zu nehmen, daß sie Anfangs Januar 18 7 1 im Stande sein werden, die zur Ausstellung jener Uebersicht erforderlichen Notizen nach dem hier beigedruckten Formulare mir vollständig zu liefern. Die Herren Bürgermeister in den Landgemeinden veranlasse ich gleichzeitig, Vorstehendes den betreffenden Kassen'Vorständen in ihren Gemeinden noch besonders in Erinnerung zu bringen.
1.
2.
3.
4.
Höhe der im Jahre 1868 gezahlten Beiträge.
5.
Höhe der im Jahre 1868 gezahlten Unterstützungs- gelder.
6.
7.
Betrag des vorhandenen Kassen-
Ver- mögens.
Bezeichnung der selbstständigen und unselbstständigen Gewerbetreibenden rc., für welche die Kassen eingerichtet sind.
Zahl der Kassen im Regierungs- (Landdrostei-) Bezirke.
Gesammt- Zahl der Mitglieder.
a.
der an der Kasse Theil nehmenden Mitglieder.
b.
der Arbeitgeber.
a.
an erkrankte Mitglieder durch freie Kur und
Verpflegung sowie an" wöchentlichem Kran-
b.
den Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder an Sterbegeldern.
C.
an Invaliden-,
Alterversorgungsund
Wittwen- geldern.
thlr. fgr pf.
Höhe der Verwaltungskosten.
Bemerkungen.
Wr. sgr. pf.
thlr. fgr. pf.
kenlohn.
thlr. fgr. pf.
thlr. fgr. pf
thlr. fgr. pf.
thlr. fgr. pf.
Hanau am 23. Februar 1870.
Der Landrath : Schrötter.
Zur Vorprüfung der Re clama tion en, welche bei dem bevorstehenden Kreis-Ersatzgeschäft erhoben werden sollen, und die Zurückstellung eventuell Befreiung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse (cf. §. 43 der Militair-Ersatz-Jnstruk- tion vom 26. März 1868 — Amtsbl. de 1868, Beilage, nach Seite 530) zum Gegenstand haben, und der Gesuche, welche eine Zurückstellung aus den in den §§. 44, 45 und 46 der Militair-Ersatz-Jnstruktion hervorgehobenen Gründen bezwecken, werden folgende Termine:
1) Stadt-Hanau: Montag den 14. März d. I.,
2) Stadt Bockenheim: Donnerstag den 17. März,
3) Für die übrigen Gemeinden des Kreises: von Freitag den 18. bis Montag den 21. d. M. jedesmal Morgens 9 Uhr, in dem Lokale des Landrathsamts anberaumt.
Die Militairpflichtigen oder deren Angehörigen, welche wegen häuslicher Verhältnisse reclamiren oder aus anderen Gründen Zurückstellung nachsuchen wollen, haben zeitig vorher die erforderlichen Nachweise sich zu beschaffen, solche dem Bürgermeister ihrer Gemeinde einzuhändigen, damit dieser den vorgeschriebenen tabellarischen Bericht dazu erstatte und sie dann im Termine hier einzureichen.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden haben dieses in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt machen zu lassen, die betreffenden Gemeindeangehörigen entsprechend zu belehren und, insoweit Reclamanten in ihren Gemeinden vorhanden sind, persönlich mit diesen im Termine sich einzusinden.
Hanau am 4. März 1870.
(Gefundene Gegenstände.) Ein schwarzer Schleier. Eine Kaputze. Ein Strumpfband. Ein weißleinenes Taschentuch Ein roth-weißes Taschentuch.
(Verlorene Gegenstände.) Ein Portemonnaie mit 1 fl. 40 kr. Ein Korallenkreuz. Eine Broche.
Die Eigenthümer der Ersteren können sich zur Empfangnahme der Gegenstände dahier melden. Die Finder der Letzteren werden aufgefordert solche anher abzuliefern.
Hanau am 4. März 1870.
Der Landrath : Schrötter.'
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Gdietalladung.
Windecken. Nachdem über das Vermögen des abwesenden Seifensieders Peter Dietz von hier, der förmliche Konkurs erkannt worden, werden dessen sämmtliche Gläubiger zur förmlichen Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen dem bestellten Kontradiktor gegenüber zum Termin den 18. März d. I.,
Vormittags 10 Uhr, Contumazirzeit, beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse anher vorgeladen.
Windecken am 18. Februar 1870.
Königliches Amtsgericht (281) Schwarz enberg.__
P r o k l a m.
Hanau Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Graveurs Johann Christian
Lind, Johannes Sohn, und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Eberhard, dahier eingeschriebenen Wohnhauses:
Brandvers. Nr. 7 der Glockenstraße
P. 61. 115/io Rth. Wohnhaus, Seitenbau rechts und links mit Einfahrt und Hofraum, in der Liliengasse neben Bernhard Lotz und Karl Winkler, stößt auf die Lothringergaffe erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin
auf ben 2 5. April d. J., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 23. Mai
und 20. Juni d. I., jedesmal Morgeus 11 Uhr, vor unterzeichneter Gerichtsstelle anberaumt.
Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß in dem ersten Verkaufstermin etwaige weitere Pfandgläubiger bei
Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils beziehungsweise der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darüber handelnden Urkunden zu begründen haben.
Hanau am 22. Februar 1870.
Königliches Amtsgericht, Abth. I.
(280) vt. Gesing.
Son nab end den 12. März d. I.,
Nachmittags 4 Uhr, sollen die in Nr. 1 der Preungesheimer- Straße stehenden
9 Pappelstämme an Ort und Stelle öffentlich auf das Meistgebot verkauft werden.
Hanau am 3. März 1870.
Der Landbaumeister
(318) Koppen.