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Anfangs 1871 ist der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, eine statistische Uebersicht über den Bestand und die Wirksamkeit der im Hanauer Kreise vorhandenen Unterstützungskassen und zwar zunächst für das Jahr 18,70 vorzu­legen. Die Herren Vorstände der in den Städten und Landgemeinden des Kreises bestehenden Unterstützungskassen ersuche ich er- gebenst, schon jetzt darauf Bedacht zu nehmen, daß sie Anfangs Januar 18 7 1 im Stande sein werden, die zur Ausstellung jener Uebersicht erforderlichen Notizen nach dem hier beigedruckten Formulare mir vollständig zu liefern. Die Herren Bürgermei­ster in den Landgemeinden veranlasse ich gleichzeitig, Vorstehendes den betreffenden Kassen'Vorständen in ihren Gemeinden noch be­sonders in Erinnerung zu bringen.

1.

2.

3.

4.

Höhe der im Jahre 1868 gezahlten Beiträge.

5.

Höhe der im Jahre 1868 gezahlten Unterstützungs- gelder.

6.

7.

Betrag des vor­handenen Kassen-

Ver- mögens.

Bezeichnung der selbst­ständigen und un­selbstständigen Gewer­betreibenden rc., für welche die Kassen ein­gerichtet sind.

Zahl der Kassen im Regierungs- (Landdro­stei-) Bezirke.

Gesammt- Zahl der Mitglieder.

a.

der an der Kasse Theil nehmenden Mitglieder.

b.

der Arbeit­geber.

a.

an erkrankte Mitglieder durch freie Kur und

Verpflegung sowie an" wöchentli­chem Kran-

b.

den Hinter­bliebenen verstorbe­ner Mit­glieder an Sterbe­geldern.

C.

an Inva­liden-,

Alterver­sorgungs­und

Wittwen- geldern.

thlr. fgr pf.

Höhe der Verwal­tungs­kosten.

Bemerkungen.

Wr. sgr. pf.

thlr. fgr. pf.

kenlohn.

thlr. fgr. pf.

thlr. fgr. pf

thlr. fgr. pf.

thlr. fgr. pf.

Hanau am 23. Februar 1870.

Der Landrath : Schrötter.

Zur Vorprüfung der Re clama tion en, welche bei dem bevorstehenden Kreis-Ersatzgeschäft erhoben werden sollen, und die Zurückstellung eventuell Befreiung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse (cf. §. 43 der Militair-Ersatz-Jnstruk- tion vom 26. März 1868 Amtsbl. de 1868, Beilage, nach Seite 530) zum Gegenstand haben, und der Gesuche, welche eine Zurückstellung aus den in den §§. 44, 45 und 46 der Militair-Ersatz-Jnstruktion hervorgehobenen Gründen bezwecken, werden folgende Termine:

1) Stadt-Hanau: Montag den 14. März d. I.,

2) Stadt Bockenheim: Donnerstag den 17. März,

3) Für die übrigen Gemeinden des Kreises: von Freitag den 18. bis Montag den 21. d. M. jedesmal Morgens 9 Uhr, in dem Lokale des Landrathsamts anberaumt.

Die Militairpflichtigen oder deren Angehörigen, welche wegen häuslicher Verhältnisse reclamiren oder aus anderen Gründen Zurückstellung nachsuchen wollen, haben zeitig vorher die erforderlichen Nachweise sich zu beschaffen, solche dem Bürgermeister ihrer Gemeinde einzuhändigen, damit dieser den vorgeschriebenen tabellarischen Bericht dazu erstatte und sie dann im Ter­mine hier einzureichen.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden haben dieses in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise öffentlich be­kannt machen zu lassen, die betreffenden Gemeindeangehörigen entsprechend zu belehren und, insoweit Reclamanten in ihren Gemein­den vorhanden sind, persönlich mit diesen im Termine sich einzusinden.

Hanau am 4. März 1870.

(Gefundene Gegenstände.) Ein schwarzer Schleier. Eine Kaputze. Ein Strumpfband. Ein weißleinenes Taschentuch Ein roth-weißes Taschentuch.

(Verlorene Gegenstände.) Ein Portemonnaie mit 1 fl. 40 kr. Ein Korallenkreuz. Eine Broche.

Die Eigenthümer der Ersteren können sich zur Empfangnahme der Gegenstände dahier melden. Die Finder der Letzteren wer­den aufgefordert solche anher abzuliefern.

Hanau am 4. März 1870.

Der Landrath : Schrötter.'

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Gdietalladung.

Windecken. Nachdem über das Ver­mögen des abwesenden Seifensieders Peter Dietz von hier, der förmliche Konkurs er­kannt worden, werden dessen sämmtliche Gläubiger zur förmlichen Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen dem bestell­ten Kontradiktor gegenüber zum Termin den 18. März d. I.,

Vormittags 10 Uhr, Contumazirzeit, beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse anher vor­geladen.

Windecken am 18. Februar 1870.

Königliches Amtsgericht (281) Schwarz enberg.__

P r o k l a m.

Hanau Auf Antrag eines Pfandgläu­bigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Graveurs Johann Christian

Lind, Johannes Sohn, und dessen Ehe­frau Wilhelmine, geb. Eberhard, da­hier eingeschriebenen Wohnhauses:

Brandvers. Nr. 7 der Glockenstraße

P. 61. 115/io Rth. Wohnhaus, Seiten­bau rechts und links mit Einfahrt und Hofraum, in der Liliengasse neben Bernhard Lotz und Karl Winkler, stößt auf die Lothrin­gergaffe erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin

auf ben 2 5. April d. J., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 23. Mai

und 20. Juni d. I., jedesmal Morgeus 11 Uhr, vor unterzeich­neter Gerichtsstelle anberaumt.

Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß in dem ersten Verkaufster­min etwaige weitere Pfandgläubiger bei

Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils beziehungsweise der besonderen Benachrich­tigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen anzumelden und durch Vorlage der darü­ber handelnden Urkunden zu begründen haben.

Hanau am 22. Februar 1870.

Königliches Amtsgericht, Abth. I.

(280) vt. Gesing.

Son nab end den 12. März d. I.,

Nachmittags 4 Uhr, sollen die in Nr. 1 der Preungesheimer- Straße stehenden

9 Pappelstämme an Ort und Stelle öffentlich auf das Meist­gebot verkauft werden.

Hanau am 3. März 1870.

Der Landbaumeister

(318) Koppen.