so
Immobilien-Verkauf.
Nachverze'chnete, dem Staate gehörenden Immobilien in der Gemarkung Seckbach:
1. das ehemalige ChauffcegcldErhe- ber-Haus am Heiligenstock nebst Stallgebäude, Backhaus Hof und Garten und
2. ein mit Bäumen bepflanztes Grundstück an den Pfaffenäckern, ein Theil der Karten-Parzelle E. 78, die alte Straße, 2 Acker 32 Rth., sollen
Montag den 14. März d. I.,
Vormittags 11 Uhr, in dem Chausseegeld - Erheber - Hause am Heiligenstock öffentlich an den Meistbietenden in der Art verkauft werden, daß zuerst die Immobilien sub 1 allein und ebenso das Grundstück sub 2 besonders, und danach alle Immobilien sub 1 und 2 zusammen, zum AuSgebot gelangen-
Es find« nur ein Steizerunzstermin statt, und eS wird derselbe eine Stunde offen gehalten.
Auf Verlangen des unterzeichneten Kom- miffars haben die Bieter ihre Zahlungs- fähigieit durch H.uterlegung von 10g des Kaufgebotes in baarem Gelde oder in inländischen öffentlichen Papieren nachzuweisen.
Die Kontrakts-Bedingungen können bei dem Königlichen Hauptsteneramte dahier eingesehen werden.
Hanau am 24. Februar 1867.
Der Königliche Ober-Steuer-Inspektor.
Winter.__ (279)
ENcrMâLtMg.
Wiudcck a. Nachdem über das Vermögen Les abwesenden Seifensieders Peter Dietz von hier, der förmliche Konkurs erkannt worden, werden dessen sämmtliche Gläubiger zur förmlichen Anmeldung und
Begründung ihrer Forderungen dem bestellten Kontradiktor gegenüber zum Termin den 18. März d. I.,
Vormittags 10 Uhr, Coutumazirzeit, beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse anher vor- : geladen.
Windecken am 18. Februar 1870.
Königliches Amtsgericht
(281) Schwarzenberg.
Erledigt
Die Rektorstelle in Großnenndorf, im Kreise Rinteln.__ _ _____
Befmwmadbu ng.
Zum öffentlichen Verkaufe der, hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder, ist Termin auf
Montag den 2. Mai d. J. und folgende Tage anberaumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. März 1869 an, bis Ende August 1869 »ersetzten — und die bis den 1., be-
i ziehungsweise den 31. März dieses Jahres j verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- [ zettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht : mit zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schluffe des Monats März dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschloffen werden, entweder auège- löset oder umgeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Lombards-Ordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Unischreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung verfallener Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende März dieses Jahres der
Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkäufe kommen.
Hanau am 25. Februar 1870.
Königliche Leihbank-Direktion.
Schrötter.
(282) vt. Groß.
P r o k ! a m.
Hanau Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Graveurs Johann Christian Lind , Johannes Sohn, und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Eberhard, da. hier eingeschriebenen WrhnhauseS:
Brandvers. Nr. 7 der Glockenstraße
P. 61. 11V, o Rth. Wohnhans, Seitenbau rechts und links mit Einfahrt und Hofraum, in der Liliengasie neben Bernhard Lotz und Karl Winkler, stößt auf die Lothringergasse erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin
auf Ben 25. April d. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 23. Mai
und 20. Juni d. I., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeichneter Gerichtsstelle anberaumt.
Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß in dem ersten Verkaufster- min etwaige weitere Pfandgläubiger bei Meidling des gemeinrechtlichen Nachtheils beziehungsweise der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen auzumeldeu und durch Vorlage der darüber handelnden Urkunden zu begründen haben.
Hanau am 22. Februar 1870.
Königliches Amtsgericht, Abth. I.
M erz.
(280) vt. Gesing.
Privat-Anzeigen.
Preissermässiguiig
iss ^liirtin^ < ZrZMt» Piqué er , eie»
In Folge sehr vortheilhafter Abschlüsse in diesen Artikeln habe ich den Preis derselben um ca. 2—3 Kreuzer pr. Stab herabgesetzt und empfehle ich besonders die beliebten guten Hemden-Chiffon. (265)
» J. Cahn.
Joseph Hamburger Nachfolger
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(30) R» Je JCabn.
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