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so

Immobilien-Verkauf.

Nachverze'chnete, dem Staate gehörenden Immobilien in der Gemarkung Seckbach:

1. das ehemalige ChauffcegcldErhe- ber-Haus am Heiligenstock nebst Stallgebäude, Backhaus Hof und Garten und

2. ein mit Bäumen bepflanztes Grund­stück an den Pfaffenäckern, ein Theil der Karten-Parzelle E. 78, die alte Straße, 2 Acker 32 Rth., sollen

Montag den 14. März d. I.,

Vormittags 11 Uhr, in dem Chausseegeld - Erheber - Hause am Heiligenstock öffentlich an den Meistbieten­den in der Art verkauft werden, daß zuerst die Immobilien sub 1 allein und ebenso das Grundstück sub 2 besonders, und da­nach alle Immobilien sub 1 und 2 zu­sammen, zum AuSgebot gelangen-

Es find« nur ein Steizerunzstermin statt, und eS wird derselbe eine Stunde offen gehalten.

Auf Verlangen des unterzeichneten Kom- miffars haben die Bieter ihre Zahlungs- fähigieit durch H.uterlegung von 10g des Kaufgebotes in baarem Gelde oder in in­ländischen öffentlichen Papieren nachzu­weisen.

Die Kontrakts-Bedingungen können bei dem Königlichen Hauptsteneramte dahier eingesehen werden.

Hanau am 24. Februar 1867.

Der Königliche Ober-Steuer-Inspektor.

Winter.__ (279)

ENcrMâLtMg.

Wiudcck a. Nachdem über das Ver­mögen Les abwesenden Seifensieders Peter Dietz von hier, der förmliche Konkurs er­kannt worden, werden dessen sämmtliche Gläubiger zur förmlichen Anmeldung und

Begründung ihrer Forderungen dem bestell­ten Kontradiktor gegenüber zum Termin den 18. März d. I.,

Vormittags 10 Uhr, Coutumazirzeit, beim Rechtsnachtheil der Ausschließung von der Masse anher vor- : geladen.

Windecken am 18. Februar 1870.

Königliches Amtsgericht

(281) Schwarzenberg.

Erledigt

Die Rektorstelle in Großnenndorf, im Kreise Rinteln.__ _ _____

Befmwmadbu ng.

Zum öffentlichen Verkaufe der, hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder, ist Termin auf

Montag den 2. Mai d. J. und folgende Tage anberaumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. März 1869 an, bis Ende August 1869 »ersetzten und die bis den 1., be-

i ziehungsweise den 31. März dieses Jahres j verlängerten Pfänder (wie solches die Leih- [ zettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht : mit zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schluffe des Monats März dieses Jahres, weil alsdann die Bücher geschloffen werden, entweder auège- löset oder umgeschrieben sein. Bei Pfän­dern, welche wollene oder sonst leicht ver­wesliche Gegenstände enthalten, findet je­doch nach der Lombards-Ordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube wäh­rend der Unischreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung verfallener Pfänder vor der Ver­gantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende März dieses Jahres der

Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkäufe kommen.

Hanau am 25. Februar 1870.

Königliche Leihbank-Direktion.

Schrötter.

(282) vt. Groß.

P r o k ! a m.

Hanau Auf Antrag eines Pfandgläu­bigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Graveurs Johann Christian Lind , Johannes Sohn, und dessen Ehe­frau Wilhelmine, geb. Eberhard, da. hier eingeschriebenen WrhnhauseS:

Brandvers. Nr. 7 der Glockenstraße

P. 61. 11V, o Rth. Wohnhans, Seiten­bau rechts und links mit Einfahrt und Hofraum, in der Liliengasie neben Bernhard Lotz und Karl Winkler, stößt auf die Lothrin­gergasse erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Verkaufstermin

auf Ben 25. April d. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 23. Mai

und 20. Juni d. I., jedesmal Morgens 11 Uhr, vor unterzeich­neter Gerichtsstelle anberaumt.

Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß in dem ersten Verkaufster- min etwaige weitere Pfandgläubiger bei Meidling des gemeinrechtlichen Nachtheils beziehungsweise der besonderen Benachrich­tigung auf ihre Kosten, ihre Forderungen auzumeldeu und durch Vorlage der darü­ber handelnden Urkunden zu begründen haben.

Hanau am 22. Februar 1870.

Königliches Amtsgericht, Abth. I.

M erz.

(280) vt. Gesing.

Privat-Anzeigen.

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