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Unter Bezugnahme auf Passus 3 der Verordnung zur Ausführung der Milstair-Ersatz.Jnstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 wird hiermit bestimmt, daß die über Zurückstellung und eventuelle Befreiung der Theologen vom Militairdienst in Anlage 3 bezeichneter Instruktion zusammengestellten Bestimmungen vom 1. Januar 1870 ab nur noch auf diejenigen gtubren. den der evangelischen und katholischen Theologie bezw. katholischen Priester-AmtS^Kandidaten zur Anwedung aelanaen dürfen wel'âer bereits vor gedachtem Termin in das militairpflichtige Alter getreten sind.
Dagegen darf eine Zurückstellung solcher Individuen in Rede stehender Kategorien, deren Mititairpflicht erst mit dem 1. Januar 1870 oder später beginnt, Seitens der Ersatz-Behörden nur auf Grund der §§. 441 bez. 159 2 der Militair-Ersatz-Jnstruktion statt« finden, während weitergehende Anträge aus Zurückstellung resp. Befreiung vom Dienst gemäß §§. 42 und 159‘ I. c. der Entscheidung, der Ministerial-Jnstsnz vorbehalten bleiben.
Berlin den 31. Dezember 1869.
Der Kriegs- und Marine-Minister Der Kanzler des Norddeutschen Bundes
v. Roon. J. D.: Delbrück.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 29. Januar 1870.
Der Landrath Schrötter
Der §. 130 der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 20. Januar 1869, lautend: „Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu euer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, hat davon der OrtSpolizeibehörde zuvor Anzeige zu machen" • wird, da seither vielseitig dagegen gehandelt und der Zugang der erwähnten Arbeiter von den betr. Fabrikanten nicht an- gemeldet worden ist, mit Hinweis auf die im §. 150 angedrohte Geldbuße bis zu 5 Thaler, zur Beachtung veröffentlicht.
Hanau am 31. Januar 1870.
Der Landrath : Schrötter.
OeffenLlLche Bekanntmachungen.
Muszüg^ Kus He«r Oeffentlichen Wkzeigsr zum Amtsblatt der Königl. Regier-msst zu Castel.
Hintersteinau und Reinhards. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der ZwangSverkauf der auf den Namen des Andreas W u n d e r l i ch (Margaretha'S Sohn) von Hintersteinau katastrirten, in der Gemarkung von Reinhards gelegenen Immobilien erkannt und erster Verkaufstermin auf den 18. März dl I., eventuell zweiter auf den 26. April d. I., eventuell dritter auf den 24. Mai d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, an das Amtsgericht zu Schlüchtern anberaumt worden.
Bergen. Dem Philipp Schuhmann und dessen Ehefrau, Maria, geb. Haas, zu Bergen, sollen wegen einer ausgeklagten Hypothekschuld die in der hiesigen Gemarkung belegenen und unter deren Namen katastrirten Realitäten zwangsweise verkauft werden. Hierzu ist VerkausStermin auf den 23. März d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 20. April d. J. und den 18. Mai d. I., jedesmal Morgens 10 Uhr (C.-Zcit), an das Amtsgericht zu Bergen anberaumt worden.
Langenselbold. Auf Antrag eine« Pfandgläubigers ist der Zwangsoerkauf der auf den Namen de« Schreiners Heinrich Grebe und dessen Ehefrau, Wilhelmine, geb. Bolz, dahier katastrirten, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung Verkaufstermine, und zwar: erster auf den 3. März, eventuell zweiter auf den 31. März und dritter auf den 28. April d. Ä., jedesmal Vormittags 11 bis 12 Uhr, an das Amtsgericht zu Langenselbold bestimmt.
Ravolzhausen. Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf des auf den Namen des Johannes Weber, ledig (Philipp'S Sohn), in Ravolzhausen katastrirten, in dasiger Gemarkung gelegenen Grundstücks erkannt und zu dessen Vollziehung Verkaufstcrmine, und zwar- erster den 17. März, eventuell zweiter den 13. April und dritter den 12. Mai d. I., Vormittag« 11 bis 12 Uhr, an das Amtsgericht zu Langenselbold bestimmt.
WekaMitMaMrug.
In Veranlassung der bei Königlicher Regierung zu Easiel gepflogenen Verhandlung wegen Revision der Gewerbesteuer- Veranlagung in hiesiger Stadt für das laufende Jahr bringe ich die Bestimmung im §. 16 des Gesetzes vom 19. Juli 1861, nämlich:
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Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Zur Ausrüstung von transportablen Wärterbuden mit Mobilien sind erforderlich: 20 Tische, 20 Wandschränkchen und 20 runde Schemel von Tannenholz, sowie 21 eiserne Kohlenkasten, 21 Kohlenlöffel und 21 Feuerstochereisen und soll die Lieferung dieser Gegenstände im Submissionswege vergeben werden.
Termin hierzu ist auf
Dienstag den 8. Februar er., Morgens 11 Uhr, in dem Bureau der unterzeichneten Stelle anberaumt, bis zu welchem die Offerten portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Bahnwärtermöbel" einzusenden sind.
Nach dem Termine eingehende oder den vorbemerkten Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungs-Bedingungen sind in dem diesseitigen Bureau zur Einsicht aufgelegt und Abschriften gegen Erstattung der Copialien auf portofreie Anforderungen zu beziehen.
Probestücke der zu liefernden Gegenstände sind ebenfalls bei unterzeichneter Stelle einzusehen.
Fulda den 30. Januar 1870.
(146) Königliche Betriebs-Inspektion.
„Das geiverbsweisè betriebene Ver- „ miethen möblirter Zimmer unterliegt „fortan der Gewerbesteuer nur dann, „wenn von demselben Gewerbetreiben« „den drei oder mehrere Heiz- „bare Zimmer vermiethet wer- ,ben" —
mit der Verwarnung hierdurch öffentlich in Erinnerung, daß nach weiterer bestehender gesetzlicher Vorschrift Derjenige, welcher den Anfang eines steuerpflichtigen Gewerbes der Commu na lbhörde des Orts nicht anzeigt, neben der rückständigen, dem Gewerbe aufzuerlegenden Steuer, für die Unterlassung der Anzeige eine Strafe, die dem vierfachen Betrage der einjährigen Steuer gleich kommt, zu erlegen hat.
Hanau am 25: Januar 1870.
Der Oberbürgermeister Cassian.
vt. Baring.
BekanntmaGung.
Geräumige gesunde Lokalitäten, in weU chen sich einige Schulklassen einrichten lassen, werden zu alsbaldiger Uebernahme zu miethen gesucht.
Hanau am 25. Januar 1870.
Der Stadtrath:
Cassian. (130)
Hanau. Zur Eröffnung de« von dem verstorbenen Metzger Jakob Resp er dahier hinterlegten Testaments wird Termin auf
den 5. Februar b. Ä., Vormittags 10 Uhr, bestimmt, wozu die Erben vorgeladen werden.
Hanau am 29. Januar 1870.
Königl. Amtsgericht, Abth. III.
(139) Malkmus.