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Amtlicher Theil.

Mit Rücksicht auf die bevorstehende Aufstellung und Ergänzung der Militair-Stammrollen für das Jahr 1870 werden die Herren Ortsvorstände der beiden Städte und der Landgemeinden auf die einschlägigen Bestimmungen der Militair-Ersatz-Jnstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 aufmerksam gemacht und auf folgende Vorschriften besonder» hingewiesen:

In der ersten Hälfte deè Monats Januar haben die Ort«-V»rstände durch öffentlichen Anschlag oder auf andere ortsübliche Weise die in die Militair-Stammrolle aufzunehmenden Militairpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod-, Fabrik- Herren zur Anmeldung behufs Eintragung bei einer Strafe biS zu 10 Thalern, cfr. §§. 59, 60 und 176 der Militair-Ersatz-Jnstruk- tion, auszufordern.

2. Die Anmeldung hat in dem Zeitraum vom 15. Januar bi» zum 1. Februar cr. bei dem Ortsvorstande zu geschehen, cfr. §. 59, pos. 1 der Militair-Ersatz-Jnstruktion.

3. Mit dem 1. Februar k. J. ist mit der Aufstellung und Ergänzung der Stammrollen zu beginnen, wobei die Ortsvor­stände sich die Vorschriften der §§. 20, 57, 58, 59 und 60 der Militair» Ersatz - Instruktion zur Richtschnur dienen lassen müssen.

Pro 1870 ist neu aufzustellen die Stammrolle des Jahrganges 1850. In dieselbe find nicht blos diejenigen Militairpflichtigen dieses Jahrganges aufzunehmen, welche in der Gemeinde, für welche die Stammrolle aufgestellt wird, geboren sind, sondern auch diejenigen im Jahre 1850 geborenen Militairpflichtigen, welche später dorthin zugezogen sind, oder als Knechte, Lehrlinge, Gesellen rc. darin sich aufhalten (cfr. §. 20 und 58 pos. 2. der Militair-Ersatz-Jnstruktion).

Zu ergänzen sind gleichzeitig die Stammrollen der drei vorausgehenden Jahrgänge, d. i. diejenigen, welche die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 geborenen Militairpflichtigen enthalten. Eine Ergänzung ist dann erforderlich, wenn Leute dieser Jahrgänge bei Ausstellung der Stammrollen aus Versehen etwa bisher nicht eingetragen waren, oder in der betreffenden Gemeinde im Laufe des Jahres 1869 zugezogen, oder als Knechte, Lehrlinge, Gesellen rc. dahin gekommen sind. Derartige Leute sind am Schluffe der Stammrolle unter fortlaufender Nummer einzutragen.

Militairpflichtige, welche im laufenden Jahre vom Auslande her eingewandert, sind, wenn sie den Jahrgängen 18471850 an­gehören, in ein besonderes Verzeichniß aufzunehmen, welches der Stammrolle beizufügen ist.

Militairpflichtige, welche nicht in der betreffenden Gemeinde geboren sind, bezw. nicht in der pfarramtlichen Geburt-liste der­selben stehen, dürfen nur auf Grund beigebrachtcn oder cinzuziehenden Geburts- oder TaufzeugnisseS in die Stammrolle einge­tragen werden.

Die Stammrollen der vorerwähnten Jahrgänge (1847 bis 1850 einschließlich) sind sobald irgend thunlich nach dem 1. Februar er. spätestens aber bis zum 1. März er. unter Beifügung der pfarramtlichen Geburtslisten, deren beizubringenden Geburtszeugniffe, sowie der sonstigen Beläge und Verzeichnisse, an den unterzeichneten Landrath einzureichen. '

Hanau den 10 Januar 1870.

Der Laudrath Schrötter.

Die erste Lehrerstelle zu Windecken, welche durch die Pensiouirung des Lehrers Braun erledigt ist, soll sobald als möglich wieder besetzt werden.

Indem ich bemerke, daß das jährliche Einkommen der Stelle 300 Thlr. beträgt, fordere ich geeignete Bewerber hiermit aus, sich unter Beifügung der vorgeschriebenen Zeugnisse binnen 3 Wochen bei dem Königlichen Schulvorstande zu Windecken zu melden.

Hanau am 11, Januar 1870.

Der Vorsitzende des König!. Schulvorstandes zu Windecken.

Schrötter, Land rath.

Bekanntmachung, betreffend die Kündigung der Schuldverschreibungen der Landeskreditkaffe.

Auf Grund des §. 17 des Gesetzes vom 2b. Dez. v. I., die Landeskreditkasse in Caffel betreffend, haben wir zur Annahme von Kündigungen unserer Schuldverschreibungen die sämmtlichen Königlichen Stcuerkassen des Regierungsbezirk« Cassel ermächtigt, so daß derartige Kündigungen fortan außer bei der Landeskreditkaffe selbst, ausschließlich bei gedachten Stellen zu bewirken sind.

Wir machen dieses mit dem Bemerken bekannt, daß demnach bei den Königliche« unteren Justizbehörde« und Landrathsämtern die Kündigung unserer Schuldverschreibungen nicht mehr zulässig ist.

Cassel am 11. Januar 1870.

Die Direktion der Landeskreditkaffe.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 17. Januar 1870.

Der Landrath Schrötter

Dem Jakob Schwab zu Eckenheim ist am 1. d. M. ein schwarzer Jagdhund mit weißer Brust zugelaufen. Hanau am 15. Januar 1870. ,

Dem Lehrer Fontaine zu Niederissigheim ist ein dunkelbrauner junger Windhund mit weißer Brust zugelaufen. Hanau am 14. Januar 1870.

Der Landrath : Schrötter.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

BekanntmaehnNg.

Aus der Leonhard Mager'schen Stif­tung soll den Statuten gemäß an einen Dienstboten, der wenigstens 10 Jähre bei einer und derselben Familie in der Stadt Hanau gedient und sich durch Treue, Fleiß und sittliches Betragen ausgezeichnet hat, eine Prämie von 15 fl. verabfolgt werden, und haben Bewerber darum die erforder­lichen Zeugnisse binnen drei Wochen auf dem Stadthause abzugeben.

Hanau am 13. Januar 1870.

Der Oberbürgermeister

(86) C a s s i a n.

Bekanntmachung.

Zum öffentlichen Verkaufe von 76 Stück starken Pappeln auf dem Stamme in Nr. 574 und 575 der Frankfurt-Leipziger-Straße (Baukreis Gelnhausen) ist Termin auf Donnerstag den 27. d. Mts.,

Vormittags 9 Uhr, an Ort und Stelle zwischen Gelnhau­sen und Höchst anberaumt, wozu Kauf­lustige eingeladen werden.

Gelnhausen am 13. Januar 1870.

Der Königliche Landbaumeister.

(75) Spangenberg.

In die Küche der städtischen Kleinkinder­schule wird eine weibliche Person gesucht,

die zugleich mit Kindern gut umzugehen weiß.

Bewerberinnen haben sich bei dem Se­kretär Weitzel anzumelden.

Hanau am 12. Januar 1870.

Der Oberbürgermeister

(61)_______ Cassian. ___________

Bei dem hiesigen Landkrankenhause wird zu Ende d. M. die Stelle eines Kranken­wärters vakant.

Bewerber um dieselbe haben sich in der Anstalt den Herren Aerzten vorzustellen.

Hanau am 7. Januar 1870.

Die Direktion des Landkrankenhauses.

(52) Schrötter.

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