AbonnemeMspreis
Jährlicher (incl. Stempel, 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr.
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Da? einzelne Blatt — , 1 „ — „
Jnsertiouspreis :
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Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mitttvoeds mio Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung Frankfurt a. M. entgegengenommen.
M 4. Mittwoch, den 12. Januar. 18^0.
Ab Aöonnements-Gintadung.
Wir erlauben uns zu dem am 1 d. M. begonnenen neuen Abonnement aus das hiesige Kreisötcltt, welches in der bisherigen Weise wöchentlich zweimat u. z. Mittwochs und Samstags erscheinen wird, ergebenst einzuladen.
Für das Unterhaltungsblatt, welches nur Original-Novellen rc. der bewährtesten Schriftsteller enthält, sind für dieses Quartal „Zwei heitere Geschichten" von Adolph Mützelburg: „Lord John und Lodoisku" und „Ein Sohn der feinen Water öet'agert", ausersehen, welche, wie wir hoffen, das Interesse unserer verehrlichen Leser erwecken und rege erhalten werden.
Der Abonnementspreis beträgt hierorts pro Quartal nur 1O Sgr. N Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag IS Sgr.
Inserate finden bei dem nicht unvedeutenden Zuwachse von Abonnenten eine weite Verbreitung.
Bestellungen für hier werden bei der Eppeditwn dieses Blattes, für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen und die Nummern vom 1. d. M. an neid)geliefert
Die Expedition des KreisSlattes.
Amtlicher Theil.
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Aufstellung und Ergänzung der Militair-Stammrollen für das Jahr 1870 werden die Herren Ortsvorstände der beiden Städte und der Landgemeinden auf die einschlägigen Bestimmungen der Militair-Ersatz-Jnstruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 aufmerksam gemacht und auf folgende Vorschriften besonders hingewiesen:
In der ersten Hälfte des Monats Januar haben die Orts-Vorstände durch öffentlichen Anschlag. oder auf andere ortsübliche Weise die in die Militair-Stammrolle auszunehmenden Militairpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod-, Fabrik- Herren zur Anmeldung behufs Eintragung bei einer Strafe bis zu 10 Thalern, cfr. §§. 59, 60 und 176 der Militair-Ersatz-Jnstruk- tion, aufzufordern.
2. Die Anmeldung hat in dem Zeitraum vom 15. Jänuar bis zum 1. Februar er. bei dem Ortsvorstande zu geschehen, cfr. §. 59, pos. 1 der Militair-Ersatz-Jnstruktion.
3. Mit dem 1. Februar t I. ist mit der Aufstellung und Ergänzung der Stammrollen zu beginnen, wobei die Ortsvor- stände sich die Vorschriften der §§. 20, 57, 58, 59 und 60 der Militair- Ersatz - Instruktion zur Richtschnur dienen lassen müssen.
Pro 1870 ist neu auszustellen die Stammrolle des Jahrganges 1850. In dieselbe find nicht blos diejenigen Militairpflichtigen dieses Jahrganges aufzunehmen, welche in der Gemeinde, für welche die Stammrolle aufgestellt wird, geboren sind, sondern auch diejenigen im Jahre 1850 geborenen Militairpflichtigen, welche später dorthin zugezogen sind, oder als Knechte, Lehrlinge, Gesellen ic. darin sich aushalten (cfr. §. 20 und 58 pos. 2. der Militair-Ersatz-Jnstruktion).
Zu ergänzen sind gleichzeitig die Stammrollen der drei vorausgehenden Jahrgänge, d. i. diejenigen, welche die in den Jahren 1847, 1848 und 1849 geborenen Militairpflichtigen enthalten. Eine Ergänzung ist dann erforderlich, wenn Leute dieser Jahrgänge bei Aufstellung der Stammrollen aus Versehen etwa bisher nicht eingetragen waren, oder in der betreffenden Gemeinde im Laufe deS Jahres 1869 zugezogen, oder als Knechte, Lehrlinge, Gesellen rc. dahin gekommen sind. Derartige Leute sind am Schluffe der Stammrolle unter fortlaufender Nummer einzutragen.
Militairpflichtige, welche im laufenden Jahre vom Auslande hereingewandert, sind, wenn sie den Jahrgängen 1847—1850 an» gehören, in ein besonderes Verzeichniß aufzunehmen, welches der Stammrolle beizufügen ist.
Militairpflichtige, welche nicht in der betreffenden Gemeinde geboren sind, bezw. nicht in der pfarramtlichen Geburtsliste derselben stehen, dürfen nur auf Grund beigebrachten oder einzuziehenden Geburts- oder TäufzeugnifleS in die Stammrolle eingetragen werden.
Die Stammrollen der vorerwähnten Jahrgänge (1847 bis 1850 einschließlich) sind sobald irgend thunlich nach dem 1. Februar cr. spätestens aber bis zum 1. März er. unter Beifügung der pfarramtlichen Geburtslisten, deren beizubringenden Geburt-zeugnisse, sowie der sonstigen Beläge und Verzeichnisse, an den unterzeichneten Landrath einzureichen.
Hanau den 10 Januar 1870.
Der Landrath Schrötter.
Verpflichtet find als Mitglieder des Gemeinderaths zu Dörnigheim: Georg Gruber, Johanne« Geibel, Jakob Eckstein, Peter Aßmann, Johannes Unger II. und Johanne« Rauch III.
Hanau am 8. Januar 1870.