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Pensionirt wurden:
Der erste Lehrer Braun zu Windecken, der erste Lehrer, Rektor Weber zu Rauschenberg und der israel. Lehrer und KreiS- rabbine Goldmann zu Eschwege in seiner Eigenschaft als Lehrer.
Gestorben sind:
Die Schullehrer Schwanz zu Langenhain, Kreises Eschwege, und Ehlich zu Wollmar, Kreises Marburg.
Der Bahn-Controleur Bopp in Cassel ist auf sein Nachsuchen aus dem Königlichen Staatsdienst entlassen worden.
Der Güterexpedient Ernst in Gießen ist zum Königlichen Expeditions-Vorsteher ernannt worden.
Der Feldmesser Friedrich Karl Papst ist zum Kataster-Secretair bei der Königl. Regierung zu Cassel ernannt worden.
Der Steuerempfänger Reichmann zu Witzenhausen ist zum Königl. Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Hofgeismar, der Steuerempfänger Appelius zu Wetter zum Königlichen Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Witzenhausen, der Steuerempfänger Schotte zu Bieber zum Königl. Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Wetter, der Steuerempfänger Hirschfeld zu Großenlüder zum Königl. Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Rotenburg 1L, der Steuerempfänger RecciuS zu Schmalkalden zum Königl. Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Wolfhagen, und der Steuerempfänger Moll zu Vöhl zum Königl. Steuerempfänger für den Steuerempfangsbezirk Großenlüder ernannt worden.
Dem Oberhütten-Jnspektor Pfort zu Veckerhagen ist bei seiner Pensionirung der Rothe-Adlerorden 4. Kl. verliehen.
Dem Bergwerks-Direktor Eisfelder zu Clausthal, sowie den Hüttenwerks-Direktoren Beermann zu Altenau und Jahn zu Rothehütte ist der Charakter als „Bergrath" beigelegt.
Der Bergassessor Gräff zu Clausthal ist zum dirigirenden Inspektor der Berginspektion am Habichtswalde ernannt.
Amtlicher Theil.
Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß im künftigen Frühjahre aus der pomologischen Anstalt zu Cassel wieder mustermäßig gezogene Hochstämme von Aepfeln, Birnen, Zwetschen, Pflaumen, Kirschen rc. in großer Anzahl abgegeben werden können. Die Sorten passen für die hiesigen klimatischen Verhältnisse und gehören auch in sonstiger Beziehung zu den der Verbreitung ganz besonders würdigen.
Die Abgabe von Bäumen erfolgt in erster Linie an Gemeinden und zwar:
1) an solche Gemeinden, welche größere Pflanzungen, namentlich aus für den Obstbau geeignet gelegenen Trischern, Weiden ausführen wollen. Diese Grundstücke sind zu dem Ende von dem Gärtner der Anstalt zuvor zu untersuchen, um daraufhin die am meisten geeigneten und deshalb sichere Erträge versprechende Obstsorten- und Varietäten auswählen zu können.
2) An diejenigen Gemeinden, welche sich verpflichten, einem geeigneten Mann in der pomologischen Anstalt zum Baumwärter ausbilden zu lassen. Diese erhalten die Hälfte der zu jenen Pflanzungen erforderlichen Bäume unentgeltlich; die andere Hälfte haben sie dagegen zu bezahlen.
Der Kursus für diese Baumwärterlehrlingei,beginnt zu Ende des Monats März und gelten für denselben folgende Bestimmungen:
a. in erster Linie werden Baumwärter für solche Gemeinden ausgebildet, welche gleichzeitig aus der pomologischen Anstalt Stämme zu vorzunehmenden Pflanzungen unentgeltlich erhalten haben (S. 2). Melden sich deren nicht so viele, als Plätze vorhanden sind, so werden auch Lehrlinge aus solchen Gemeinden angenommen, welche Bäume aus der gedachten Anstalt nicht empfangen haben..
b. Die Lehrlinge dürfen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen des Lesens und Schreibens kundig sein.
c. Sie haben sich allen ihnen im Garten der Anstalt aufgetragenen Arbeiten, die sich zu ihrem eignen Vortheil, au- ßer auf den Obstbau, auch auf anderweitige gärtnerische Arbeiten erstrecken werden, willig zu unterziehen.
d. Sie erhalten einen Tagelohn von 8 Silbergroschen. Die Hälfte hiervon (4 Sgr. per Tag, 24 Sgr. per Woche) wird ihnen zur Bestreitung kleinerer Ausgaben (für Leibwäsche, Schreibmaterialien rc.) am Schlüsse jeder Woche ausgezahlt, während die andere Hälfte zur Deckung eines Theils des Kostgeldes zurückbehalten wird.
e Das Kostgeld beträgt pro Monat 10 bis 12 Thlr. Die Lehrlinge erhalten dafür Morgens Kaffee, Frühstück, Mittags- und Abendessen. Wohnung und Bett wird ihnen in dem, im pomologischen Garten neu errichteten Hause unentgeltlich gewährt.
Dieses Kostgeld wird bestritten durch den zurückbehaltenen Tagelohn (S. d.) im Belauf von 3 Thlr. 14 Sgr. pro Monat; 6 bis 7 Thlr, hat die betreffende Gemeinde pro Monat zuzusteuern Für zwei gut bezeugte unbemittelte, armen Gemeinden angehörige junge Leute wird dieser Zuschuß aus Mitteln der Anstalt bestritten.
f. Die Lehrzeit währt, ft nach der Anstelligkeit der Lehrlinge, 8 bis 10 Wochen.
g. Der Tag des Eintrittes wird besonders bekannt gemacht werden. Beim Austritt erhalten die Lehrlinge Zeugniffe über ihr Verhalten und ihre Kenntnisse.
h. Fleißige und sich sonst auszeichnende Lehrlinge empfangen gleichzeitig für sie geeignete Schriften über Obstbau^ und Gärtnerei, gärtnerische Gerätschaften und Instrumente oder nach Befinden anderweitige Gratificationen.
Die Herren Bürgermeister wollen das Vorstehende baldigst zur Kenntniß ihrer Gemeinden bringen und auf jede sonst geeignete Weise dahin wirken, daß mit Hülse der Anstalt größere Baumpflanzungen zu Stande kommen und Lehrlinge Behufs deren Ausbildung zu Baumwärtern und Dorfgärtnern nach Cassel geschickt werden.
Hanau am 3. Januar 1870.
In der Nacht vom, 23. auf den 24. d. M. wurden aus der Jagdapparatensammlung der k. Bahr. Centralforstlehranstalt dahier mittelst Einbruchs und Einsteigens die nachverzeichneten Gegenstände entwendet, nämlich:
1. ein englischer Revolver, ca. 1 Fuß lang, mit drehbarer öschüssiger Kammer und starkem Kaliber,
2. ein Pulverhorn, birnförmig von Horn, mit Hellem in der Mitte durchbrochenen Lederüberzug mit grünen Umhängeschnüren,
3. ein ganz gleichmäßig geformter Schrotbeutel, ebenfalls mit grüner Umhängeschnur,
4. eine Scheibenbüchse für Spitzkugeln, gefertigt von Dotter in Würzburg, halbgeschäftet, mit einem blanken gezogenen Stahllauf, auf dem der Name „Dotter* eingezeichnet ist, mit grünem wollenem Tragriemen,
5. eine Pistonbüchst (Zimmerstutzen) halbgeschaftèt,
aus einer Sammlung von Flintenschlössern und dgl.:
a. ein Zündnadelschloß mit vorderer Einrichtung, b. ein Steinfeuerschloß, c. ein chemisches Schloß mit Magazin, d. ein Pillenschloß mit vorderer Einrichtung, e. ein Perkussionsschloß, f. ein vierfacher Nadelstecher, g. ein dreifacher Nadelstecher, h. ein zweifacher Nadelstecher, i, ein einfacher Nadelstecher, k. ein Büchsflintenstecher mit Bügel, 1. ein französischer Stecher, m, ein Schweizer Diopter, n. eine Gradladung, 0. ein Pistonzieher mit Heft und 6 Schraubenziehern, p. eine Rundkugelform mit Scheere, q. ein Nußaufsetzer mit 3 Stiften zum Zerlegen der Stecher und Schlösser, r. ein polirter schiebbarer Federhaken, s. ein Stiftenzängelchen.