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mine, bei Meldung der Nichtberücksichtigung in diesem Verfahren, geltend zu machen.

Hanau am 6. Juni 185t.

Kurfürstliches Justizamt I. Qiiller.

vt. Duncker.

4. Marköbel. Oeffentliche Ladung. Die Präsenz Hanau hat gegen nachstehende Per­sonen zu Marköbel, als: 1) Johannes Stroh'S Kinder und Erben, nämlich: a) Johann Wil­helm Stroh, b) Peter Ludwig Stroh, e) An­na Philippine Stroh, verehelicht an Jakob Koch;

2) Wilhelm Stroh, 3) Peter Müller'ö Wittwe, Anna Elisabeth, geb. Stroh, und 4) Martin Stroh, welche seither von einem, in der Mar- köbeler Gemarkung gelegenen, Hanauer Präsenz- gute einen Antheil von 13 Morgen 3 Viertel 38 Ruthen 4 Fuß erbleiheweise inne gehabt haben, auf Feststellung des EntschädigungsbetrageS hin­sichtlich der davon jährlich zu entrichtenden Ab­gabe von zwei Achtel drei Simmer und einem Sechter Korn, nach Maaßgabe des Gesetzes vom 26. August 1848, angetragen und auf den Grund einer vorgelegten Berechnung einen Geldbetrag von Zweihundert und Neunundfünfzig Thalern 21 Sgr. 5 Hlr. in Anspruch genommen.

Zur Verhandlung der Sache ist Termin auf den 15- August d. I.,

Vormittags 9 Uhr, anher bestimmt worden, und werden etwa Be- theiligte hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche, wel­che sich auf die Mitwirkung bei der Auseinander- seßung beziehen, in dem vorgedachten Termine, insofern solche aber bei der Verfügung über das Entschädigungskapital nur in Betracht kommen, binnen sechs Monaten,

vom Tage der ersten Einrückung dieser Ladung in die öffentlichen Blätter an, so gewiß dahier geltend zu machen, als sie, im ersteren Falle, in das Ergebniß der Auseinandersetzung einwilligend angesehen werden sollen, im letzteren Falle aber auf sie bei der Verfügung über das Entschädi- gungskapital keine Rücksicht genommen werden wird.

Windecken am 18. Juni 1851. Kurfürstliches Justizamt. Schenk zu Schweinöberg.

vt. Jost.

5. Marköbel. Oeffentliche Ladung. Die Präsenz Hanau hat gegen folgende Personen zu Marköbel, als: 1) Wilhelm Stroh, 2) Pe. l-r Müller'ö Wittwe, Anna Elisabeth, geb. Stroh, 3) Martin Stroh, und 4) die Kinder und Erben des Johannes Stroh, nämüch- -.)Johann Wil­helm Stroh, b) Peter Ludwig Stroh und c) Anna Philippine Stroh, verehelicht an Jakob Koch, welche von einem, in der Marköbeler Ge­

markung gelegenen, Hanauer Präsenzgute seither einen Antheil von 13 Morgen 3 Viertel 38 Ru­then 4 Schuh erbleiheweise inne gehabt haben, auf Feststellung des EntschädigungsbetrageS hin­sichtlich der davon jährlich zu entrichtenden Abga­be von zwei Achtel drei Simmer und einem S'ech- ter Korn, nach Maaßgabe des GefetzeS vom 26. August 1848, angetragen und auf den Grund einer vorgelegten Berechnung den Betrag von Zweihundert und Neunundfünfzig Thalern 21 Sgr.

5 Hlr. beansprucht.

Zur Verhandlung der Sache ist Termin auf den 1 5. August d. I.

Vormittags 9 Uhr, anher anberaumt worden, und es ergeht hiermit an etwa Betheiligte die Aufforderung, ihre An­sprüche, welche sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, in dem vorerwähn­ten Termine, insofern solche aber nur bei der Verfügung über das EntschädigungSkapital in Be­tracht kommen,

binnen sechs Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Ladung in die öffentlichen Blätter an, dahier geltend zu machen, widrigenfalls sie, im ersteren Falle, in das Ergebniß der Auseinandersetzung einwilligend angesehen werden sollen, in letzterem Falle aber auf sie bei der Verfügung über daS Entschädi­gungSkapital keine Rücksicht genommen werden wird.

Windecken am 18. Juni 1851.

Kurfürstliches Justizamt.

Schenk zu Schweinsberg.

Vt. Jost.

6. Hanau. Nachdem sich eine Ueberschuldung des Vermögens deö Kaufmanns Friedrich Wilhelm Krauß dahier ergeben hat, wird für dessen Gläubiger zur vorläufigen Anmeldung ihrer For­derungen sowie zu einer gütlichen Vereinigung mit dem Gemeinschuldner und zur Wahl eines Massekurators Termin auf den 1 5. Juli d. I.,

Vormittags 10 Uhr, vor daS unterzeichnete Gericht bestimmt.

Diejenigen Gläubiger, welche in dem festgesetz­ten Termine nicht erscheinen, werden als den Beschlüssen der Erschienenen beitretend angesehen werden.

Hanau am 14- Juni 1851.

Kurfürstliches Justizamt I.

Gill«r.

vt. Duncker.

7. Langenselbold. In Sachen der Wittwe des SenatorS Franz Nickel, Maria, geb. Beck, in Hanau, Klägerin, wider den Apotheker Wil­helm Weber in Langenselbold, für sich und in väterlicher Gewalt seiner Kinder: Karl, Wilhelm,