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Polizeiliche Nachrichten.

Nr. 87.

Hanau am 3. Juli

1851*

Bekanntmachungen.

318. Hanau. Nachdem zur Vornahme der, im §. 8 der Verordnung vom 31. Dezember 1828 vorgeschriebenen allgemeinen öffentlichen Schuh- pvckenimpfung für das gegenwärtige Jahr, im Einverständnisse mit Kurfürstlichem Stadtphysikate dahier, der 23. und 30. Juni und 7- Juli d. I., und zwar der 23. Juni für die Altstadt, der 30. Juni für das 1. und 2. Quartier der Neustadt und der 7. Juli für das 3- und 4. Quartier der Neustadt Hanau, sowie zur Revision der an diesen Lagen geimpften Kinder der 30. Juni, 7. Juli und bzw. der 13. Juli d. I., und zwar an jedem der erwähnten Tage die Nachmittagestunde von 3 bis 4 Uhr, bestimmt worden, so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahre 18^0 und fr üher dahier oder auswärts gebor- nen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten hiesigen Kinder mit dem Bemerken hiermit be­kannt gemacht, daß sie dieselben in den genannten Terminen auf das Neustadrer Rathhaus dahier entweder zur Impfung und nach 8 Lagen zur Revision zur Stelle zu bringen, oder die etwa bereits und mit Erfolg geschehene Impfung durch glaubwürdige Zeugnisse nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ableben solcher Kinder An­zeige zu machen, und wenn Krankheit deS einen oder andern Kindes die einstweilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, darüber ärztliches Zeugniß beizubringen haben.

Hanau am 16- Juni 1851.

Städtische Polizeiverwaltung. Der Polizeikommissar k.

Kunz, k. A.

319. Hana u. Die Vorschriften im §. 133 der Feuerordnung von 1773, wonach bei einem auö- gebrochenen Brande auf die Böden der benachbar­ten Häuser in allerlei Gefäßen^ Wasser beschafft, die Dächer, insbesondere tue Sparren topfe und daü sonst hervor fressende Gehölz, sowie die Sei- tenwände durch die Anwendung der vorhandenen Hausspritzen und aller sonst.mö,glichen Mittel naß, alle zu diesem Behufe aber nicht erforderlichen Gaublöcher und Dachfenster fest verschlossen ge­halten werden sollen, damit das Flugfeuer und das benachbarte Feuer selbst eine Weiterverbreit

tung deS Feuers nicht herbeiführt, werden hier­durch in Erinnerung gebracht.

Hanau am 26- Juni 1851.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Bizebürgermeister.

Herold.

vt. Kunz.

Vergehen und Verbrechen.

320. H a n a u. Entwendet wurden :

in der 9iad)t vom 22. zum 23. d. M- von dem Boden des Pferdestalls des Pfarrers Richter zu Praunheim:

a) dem Diensttneckt Karl Pröhler ein ge­tragener Rock von Bieder und ein Paar ganz neue Buckskinhosen, und I>) dem Taglöhner Franz Becker eine wenig getragene Militair- Hose von blauem seinem Tuch mit rothen Streifen. Hanau am 29. Juni 1851.

Der Ctaatsprokurator. Schüler.

32L Birst ein. In der Nacht vom 14. auf den 15. k. M- sind der Christian Bolz Wittwe zu Hetterörvth auf deren Acker am Rollberg 61 Stück Fichten, in der Starke, von f bis - Zoll Durch­messer, böswilliger Weise zerschnitten worden.

Birstein am 30. Juni 1851.

Der öffentliche Ankläger. Schmincke.

322. Birstein. Dem Flurschützen Johs. Koch zu Radmühl sind in der Nacht vom 11. auf den 12. d. M. auf detzen ' Grabland am Baumgarten 18 Stück Kartoffelsträuche nuegerupft worden.

Birstein am 30. Juni 1851.

Der öffentliche Ankläger. Schmincke. 323. Frankfur t- Vom 22. auf den 23. d. M. sind die unten verzeichneten Gegenstände dahier mittelst Einbruchs und Nachschlüssel entwendet worden. Man ersucht, gefällige Nachforschungen deshalb ein treten zu lassen.

Frankfurt a. M. am 23. Juni 1851. Pvlizeiamt.

1) eine goldne lange Uhrkette mit gewundenen Gleichen und einfachem Schlößchen, circa 55 fl. werth; 2) eine goldne Breche mit einem dop­pelten Kettchen und zwei Quästchen, circa 11 fl. werth; 3) ein Paar goldne Ohringglocken, je mit einem Granatstein; 4) ein goldner Ring,