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Prssentirten, sowie den von dem Oberappellationsgerichte zum Präsidenten Erwählten zu bestätigen, der §. 51 der Verfassungsurkunde, — nach welcher eine Bestätigung nur nach Maaßgabe der hinsichtlich einzelner Berechtigten oder Korporationen' bestehenden Verhätt- nisse einzutreten hat — abgeanderr worden ist, ohne daß dabei die für einen solchen Fall im §. 153 der Verfassungsurkunde gegebene Vorschrift Beobachtung gefunden hat, Mithin dem Gesetze eine wesentliche Bedingung seiner verfassungsmäßigen Gültigkeit mangelt, nach Anhörung Unseres GesammtstaalSministeriumö und mit Zustimmung der beiden Kommissare pon Oesterreich und Preußen, als der durch Bundesbeschluß vom 11. d. M. dazu bevollmächtigten hohen Regierungen, nämlich des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Feldmarschalllieutenants Grafen von £eU ningen-Westerburg und des Königlich Prenßi- schen Staatsministers U h den, unter dem Vorbehalte der demnächst einzuholenden landständischen Zustimmung das nachfolgende provisorische Gesetz:
Das Gesetz vom 17. Juni 1848, die Mitglieder des OberappellationSgerichts betreffend, wird außer Kraft gesetzt.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten StaatssiegelS gegeben zu Cassel am 29- Juni 1851,
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar. Vt. Hay n a u.
Vt. Bau Mb ach.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehürden.
ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der RechtSprakükant Fuchs dahier mit der Aushülfe im Aktuariate deS Justizamtes in Wächtersbach für die Dauer von 6 Wochen beauftragt worden ist- Hanau am 2. Juli 1851. KurfüstlicheS Obergericht, Ordnungskammer. M a ckeldey.
Besondere Bekanntmackungen der Verwaltungs- und Finanzbehürden.
1. Nachdem der Marktmeister Engelhard Neidig zum Kontroleur bezüglich der städtischen Verbrauchsabgaben bestellt worden ist, so wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Hanau am 30. Juni 1851.
Der Vizebürgermeister. Herold.
2. Der Militairpflichtige Johann Georg Schneider aus Lengers, von der Altersklasse 1830, welcher im AuShebungötermine zwar erschienen ist,
der Einstellung in das Militair sich jedoch entzogen hat, wird in Gemaßheft des §. 68 deS Ne« krutirungSgcsetzes vom 29. September 1848 hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meldung der in den §§, 69 und 70 des erwähnten Gesetzes für das Austreten bestimmten Strafen, vorder unterzeichneten Behörde zur Erfüllung seiner Militairpflicht zu sistiren.
Gleichzeitig werden alle Polizeibehörden ersucht, den genannten Militairpfljchtigen im Betretungs- falle verhaften und anher abliefern zu lassen. Hersfeld am 27« Juni 1851.
Kurfürstliches Verwaltungsamt. Althaus, k. A.
3. Die gegen den ungehorsamen Militairpflichtigen Johann Georg Deiseroth auS Lengers, Altersklasse 1830, unter'm 14. d. M. erlassene Ediktalla- dung wird hierdurch zurückgezogen. Hersfeld am 27. Juni 1851. Kurfürstliches Verwaltungsamt. AlrhauS, k. A.
4. Die der Landeskreditkasse adjudizirten Immobilien der Wittwe des Kaspar Jörg und deren Kinder, zu Unterreichenbgch, bestehend auS: Wohnhaus, Stallung, Scheuer, Gras- und Gemüsgarten, Aecker und Wiesen, sollen Montag den 7. f. M-, Vormittags 10 Uhr, in dem Wirthshause zu Unterreichenbach öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Salmünster am 28. Juni 1851- Kurfürstliche Renterei. G r p e ß e r-
Verehelichte, Gebornc und Gestorbene in hiesiger Stadt.
>7 c r e h k l i ch t k.
Den 29. Juni. Kirchlich getraut: Beisitzer und Flößer Heinrich Bauer von hier, ein Witt- wer, mit Katharine Eva Strunk auöWeißenau, im Großherzoglhum Hessen, in der evangel. Gemeinde der JohanneSkirche.
Den 30. Juni. Bürgerlich getraut: Bürger und Polizeierpedient Johann Kornelius Kreuter von hier mit Anna Maria Heinbuch von Neuen- gronau- — Dieselben kirchlich getraut denselben Tag, in der evang. Gemeinde der Johanneskirche.
G e d o r n e.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 20. Mai. Johanna Katharine, unehel. T.
Den 15- Juni. Karoline, des Beisitzers und Pum« penmachers Johann Jakob Merz, T.
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