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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Prinzen Ädalbert von Bayern, König­liche Hoheit, das Großkreuz des Kurfürstlichen HauS- ordens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem Königl. Preußischen Obersten und Komman­deur des 13.Infanterieregiments, Grafen Rödern, das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürst­lichen HauöordenS vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Revierförster Gehrung zu Erköhausen in den Ruhestand zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Regierungsratb Emil Wegner zu Cassel zum landesherrlichen Kommissär bei dem judenschaft- lichen Vorsteheramte daselbst zu bestellen;

die erledigte zweite Predigerstelle zu Wolfhagen dem außerordentlichen Pfarrer und Pfarrgehülfen zu Bebra, Ernst Neuber, zu übertragen;

den praktischen Wundarzt erster Klaffe, Wilhelm Luther zu Schmalkalden, zum Amtswundarzte für das Justizamt Schmalkalden provisorisch zu er­nennen ;

den provisorischen Hülfslehrer Schmitt am Gym­nasium zu Fulda, sowie

den provisorischen Kreisthierarzt Bauer zu Schmalkalden in dieser Eigenschaft definitiv zu be­stellen.

69.3

Bemerken hierzu eingeladen, daß die Qualifikation zur Pachtübernahme durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschafiliche Kenntnisse im Termine dargelegt werden muß, und daß die weiteren Pachrbedingungen auch schon vor dem Termine bei der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können.

Cassel am 10. Juni 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.

B 0 d e. vt Schmelz.

2. Nachdem die Steuerrektisikation der Gemeinde Kirchbracht, Amts Birstein, von der unterzeichne­ten Behörde angeordnet und mit deren Ausfüh­rung der SteuerreviforaiSgehülfe Lump zu Bir­stein beauftragt worden ist, so wird solches der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit zur allge­meinen Kenntniß gebracht.

Cassel am 20. Jum 1851.

Kurfürstliche Kommission für die Steuer« revisionS-, Rektisikationü - und Vermessungearbeiten.

Buhse.

vt. HaaS.

3. Haupt-Uebersicht

über Einnahme und Ausgabe bei der durch die Verordnung vom 29. März 1827 errichteten Civil- Wittwen - und Waisenkasse für das Jahr 1850.

A. Einn a h m e.

1) Bestand am Schlüsse des Jahres ^“^ ®sr- ^

1849 ....... . 2,580 7 8

2) Rückstände von 1849 und rück­wärts ......... 9,155 5 8

3) Gewöhnliche Beiträge . . . 31,918 15 —

4) Doppelt eingezahlte Beiträge

(nach §. 11 der Verordnung

vom 29. März 1827) ... 120 --

5) Einkaufögelder (nach §. 2) . —--

6) Außerordentliche Beiträge (nach

§. 9)......... 1,566 25 —

7) Pensionsabzüge wegen noch nicht gezahlter fünfjähriger Beiträge (nach §. 18)...... 463 --

8) Zinsen von ausgeliehenen Ka­pitalien ........ 5,007 3 9

9) Abgelegte Kapitalien .... 1,000 --

10) Agio - Gewinn ...... 8 16 3

11) An verschollenen Depositen und Zinsüberschüssen von auögelie- henen Depositengeldern, welche zufolge allerhöchsten Beschlusses vom 27. Januar 1840 zur ver­zinslichen Benutzung über#

wiesen sind....... —--

12) Außerordentliche Einnahme ■ 77 22 2

8nmw» der Einnahme 51,897 5 6

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Gntsverpachtung betreffend.

Das Domainengut Neuenstein, zwischen Hom- berg und Hersfeld gelegen, aus

302| Ar. 12 R. Land,

122| „ 14 „ Wiesen,

18 „ 5| „ Gärten und

46 j'g m 24 » Triesch

bestehend, mit Wohn- und Oekonomiegebänden, Schafereiberechtigung und Branntweinbrennerei versehen , soll auf eine zwölfjährige Periode, von Trinitatis 1852 an, verpachtet und zu dem Ende öffentlich auSgeboten werden.

Termin hierzu ist auf

Montag den 21. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Lokal der unterzeichneten Behörde zu Cas- sel bestimmt, und werden Pachtbewerber mit dem