Polizeiliche Nachrichten.
Nr. T5
Hanm» am 19. Juni
L8SL.
Bekanntmachungen.
291. Ha n au. Zur Warnung wird bekannt gemacht, daß verschiedene, bei näherer Prüfung alsbald für falsch erkannte Kurhessische Münz- stücke in Großherzoglich Sächsischen Ortschaften in Verkehr gekommen sind, nämlich:
1) ein Silbergroschen, welcher mit unvollkommen nachgemachten Stempeln aus Argentan geprägt erscheint;
2) ein | Thalerstück mit dem Brustbilde und der Jahreszahl 1830, welches aus einer vorzugsweise Blei enthaltenden Legirung gegossen worden ist;
3) ein 4 Thalerstück mit der Jahreszahl 1833 und dem Wappen, welches aus einer liegt» rung von Kupfer mit Zink, vielleicht auch etwas Zinn besteht, versilbert und mit nicht ungeschickt nachgemachtem Stempel geprägt ist. Hanau am 3. Juni 1851.
Kurfürstliche Bezirksdirektion.
Harbordt.
292. Han a u. ES sind in neuerer Zeit mehrere Fälle vorgekommen, daß einzelne Personen hiesiger Stadt mit schriftlichen Gesuchen, welche mitunter die gröbsten Unwahrheiten enthielten, die Mildthätigkeit des Publikums auf die zudringlichste Weise in Anspruch genommen haben, so daß man sich veranlaßt sieht, an das Publikum die Bitte zu richten, jedes derartige Gesuch, durch dessen Gewährung in den meisten Fällen nur geschadet wird, abzuweisen, so wie überhaupt die Bettelei in keiner Art zu begünstigen, besonders, da begründete Unterstützungsgesuche, so weit es der Stand der Armenkasse gestattet, stets Berücksichtigung finden-
Hanau am 16. Juni 1851.
Der Vizebürgermeister. Herold.
293. Hanau. Nachdem zur Vornahme der, im §. 8 der Verordnung vom 31. Dezember 1828 vorgeschriebenen allgemeinen öffentlichen Schuß- pockenimpfung für das gegenwärtige Jahr, im Einverständnisse mit Kurfürstlichem Stadtphysikate dahier, der 23. und 30. Juni und 7- Juli d. I., und zwar der 23. Juni für die Altstadt, der 30. Juni für das 1. und 2. Quartier der Neustadt und der 7. Juli für das 3. und 4. Quartier der Neustadt Hanau, sowie zur Revision der an diesen Tagen geimpften Kinder der 30. Juni, 7. Juli und bzw. der 13. Juli d. I., und zwar an jedem
der erwähnten Tage die Nachmittagsstunde von 3 bis 4 Uhr, bestimmt worden, so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahre 1850 und früher dahier oder auswärts gebor- nen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten hiesigen Kinder mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß sie dieselben in den genannten Terminen auf das Neustädter Rathhaus dahier entweder zur Impfung und nach 8 Tagen zur Revision zur Stelle zu bringen, oder die etwa bereits und mit Erfolg geschehene Impfung durch glaubwürdige Zeugnisse nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ableben solcher Kinder Anzeige zu machen, und wenn Krankheit des einen oder andern Kindes die einstweilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, darüber ärztliches Zeugniß beizubringen haben.
Hanau am 16. Juni 1851.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Polizeikommissär k.
Kunz, k. A.
Vergehen und Verbrechen.
294. Hanau. Entwendet wurden:
1) in der Zeit vom 18. bis zum 20. v. M. der Ehefrau des Geldwechslers A- Sonneberg dahier aus einer unverschlossenen Kommode: a) ein Gürtel von grauwollenem Kleiderstoff, mit goldner Schnalle; b) ein Paar weiße -gestickte Borärmel; c) ein weißes gesticktes Chemiset; d) ein rosa Halsband.
2) am 23. v. M. der Dienstmagd Elisabeth Dek- kebach von Hellstein dahier ein neues wollenes Umhängetuch von grauem Grunde mit hellrothen Streifen.
3) an demselben Tage der Dorothea Kirschne'r von Dorndorf dahier ein neues braun und weißgestreiftes Kattunkleid mit kleinen Palme». Hanau am 16- Juni 1851.
Der StaatSprokuralvr- S ch ü l e r.
295. Hanau. In den Tagen vom verwichenen Donnerstag bis zum Samstag Abend sind in einem Privathause aus einem nicht verschlossenen Koffer ein Paar wichslederne Schnürschuhe, neu besohlt und gefleckt, entwendet worden.
Spuren zur Ermittelung des Thäters sind alsbald zur Anzeige zu bringen.
Hanau am 16. Juni 1851. , - ,
Die Staatsbehörde bei Kurf. Justizamt Hengsberger, k. A.