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Den 10. Juni. Ein unehelicher S (vor der Taufe gestorben).

Den 13. Juni. DeS Premierlieutenants im Kur- hessischen 3. Infanterieregiment Hermann Wilhelm Keichard Schotten, S- (tvdrgeb.).

In Der evangel. Gemeinde der Jobanneskirche.

Den 2l. Mai. Ernst Marquard, deö Bürgers und Bijouteriefabrikamen Johann Peter Horst, S.

Den 8- Juni. Des Feltwebels im Kurhessischen 3. Infanterieregiment Hermann Ferdinand Christian Wilhelm Sprengel, T- (vor der Taufe gestorben). In der französischen Gemeinde.

Den 17. Mai. Louis Charles, des Bürgers und Gärtners Jean Pierre Stroh, S.

Den 17. Mai. Fröcenque Karolme, des Bürgers und Goldschleifers Guillaume Eiflänkcr, T- In der fatbohfcben Gemeinde.

Den 1t. Juni. Heinrich, des Taglöhners und Bei« sixerS zu Mittelkalbach, Paul Witzel, S. ® f 01 d r b r n r.

In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.

Den 10. Juni. Ein unehel. S. (vor der Taufe ge­storben) , alt | St.

Den 13. Juni. Des Premierlieutenants im Kurhess sischen 3. Infanterieregiment Hermann Wilhelm Reichard Schotten, S. (todtgeb.).

Den 13. Juni. Johannes Blum, Taglöhner, aus Bruchköbel, alt 21 I.

Den 13. Juni. Johann Heinrich, deS BeifiPerS und Cigarrenmachers Johann Friedrich Mai, S., alt 3 M. 8 T.

In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.

Den 9- Juni. DeS Feldwebels im Kurhessischen 3. Infanterieregiment Hermann Ferdinand Christian Wilhelm Sprengel, T. (vor der Taufe gestorben), alt 8 St.

Den 10. Juni. Frau Katharine, des Bürgers und EchuhmachermeisterS Wilhelm Becker, Ehefrau, geb. Bohwein, alt 42 I. 4 M. 8 T.

In der französischen Gemeinde.

Den 9- Juni. Jean Louis, des Bürgers und Kunst, gärtnere Franeois Pierre Kühn, S-, alt 3 I. ü M. 28 T.

Gemeinnützige Nachrichten.

In Gemaßheit der im §• 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der Gefahren der Hundswuch betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende

Belehrung über die Wasserscheu bei Menschen und Thieren

bekannt gemacht.

Fortsetzung auS Nr.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthen­den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein, tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end­lich doch^noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen VorbauungSkur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugebeitt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, biet« farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Narbe beginnt zu jucken, zu stechen oder zu schwer.

24 dieses Blattes.)

zen. Sie gerälh in Entzündung, bricht bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei­nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken hin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen , seine Mun­terkeit, wird mürrisch, nackdenkend, verdrießlich, miß. trauisck, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, suckt die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestör­ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst, lich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat« tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen mi» stätcn, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichtszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend rc-

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Schlingwerkzeugen das Borstel- lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.