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1851.
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Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanan, Donnerstag den LV. Juni L8L1.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
den Rechtspraktikanten Johann Lukas Adolph Schirm er in Nentershausen zum Advokaten bei den Justizämrern Grcßalmerode, Witzenhausen und Lichtenau, mit dem Wohnsitze in Großalmerode, sowie den Rechtspraklikanten Eduard Müller in Gre- benstein zum Advokaten bei den Justizämtern Al- lendorf, Witzenhausen und Großalmerode, mit dem Wohnsitze in Allentorf, zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant, von Eschwege vom 1. (Leib-) Husarenregiment' zur Garde du Korps zu versetzen. ___________
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den interimistischen Kommandeur des Regiments Leibgarde, Oberstlieutenant und Flügeladjutanten von Kaltenborn, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen- des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Guelphenordens, sowie auch
dem Sekondlieutenant von Verschuer von der Garde du Korps die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Guelphenordens vierter Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Hofbaukondukteur von Dehn-Rotfelser zu Cassel in gleicher Eigenschaft nach Wilhelmshöhe zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,
i. Gntvverpucbtuug betreffend.
Das Kurfürstliche Domamengut Stölzingen, im Rentereibezirk Spangenberg, bestehend aus: Ackerland .... 287| Ar. 3| R.
Wiesen.....30x „ 24 „
Gärten ..... 1^ „ l| „
Triesch ..... 3z „ 6z „
Fischteichen.... ’ „ 31s „
arrondirt, mit Wohn - und Oekonomiegebäuden, Branntweinbrennerei, sowie mit Schasereiberechti- gung versehen, soll auf eine zwölfjährige, zu Je- Hanni 1852 beginnende Pachtperiode öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden, und ist Termin hierzu auf
Freitag den 4. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Geschäftslokal der unterzeichneten Behörde zu Cassel anberaumt. Qualifizirte Pachtbewerber werden mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß nur auf genügende Nachweisung über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse die Zulassung zum Mitbieten erfolgt, und daß die näheren Pacht- bedingungen auch schon vor dem Termine bei der unterzeichneten Behörde eingesehen werden können.
Cassel am 23. Mai 1851.
Kurfürstliche einstweilige Kommission für die Verwaltung der Domainen.
B a u m b a ch.
2. In Verfolgung der Bestimmungen des §. 8 des Gesetzes vom 14. März v. I., über die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatsforsten , wird mit Genehmigung Kurfürstlichen Me nanzministeriumS nachstehende Taxe für die auS den Kurhefsischcn Staatswaldungen abzugebenden