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Polizeiliche Nachrichten.

9tr. 84. Hanau am 12. Juni 1851.

Bekanntmachungen.

280. Hanau. Für die diesjährige Badezeit wer­den, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes bei'm Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung ge­bracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadt­gräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimm­anstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch, am Ufer stehende, Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4) UeberkreMigen dieser Vorschriften oder Un» gcbührlichkeiten gegen den, mit Handhabung der ersteren beauftragten Bedeaufseher werden mit 25 Sgr. Strafe, oder t^tägigem Arrest, nach Befinden auch mit härterer Strafe geahndet. Hanau am 3- Juni 1851.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Polizeikommissär rc. Kunz, k. A.

281. Hana u. Zur Warnung wird bekannt ge­macht, daß verschiedene, bei näherer Prüfung alsbald für falsch erkannte Kurhessische Münz- stücke in Großherzoglich Sächsischen Ortschaften in Verkehr gekommen sind, nämlich:

t) ein Silbergroschen, welcher mit unvollkommen nachgemachten Stempeln aus Argentan ge, prägt erscheint;

2) ein { Thalerstück mit dem Brustbilde und der Jahreszahl 1830, welches aus einer vor­zugsweise Blei enthaltenden Legirung gegos­sen worden ist;

3) ein 1 Thalerstück mit der Jahreszahl 1833 und dem Wappen, welches aus einer Legi­rung von Kupfer mit Zink, vielleicht auch etwas Zinn besteht, versilbert und mit nicht ungeschickt nachgemachtem Stempel geprägt ist. Hanau am 3. Juni 1851.

Kurfürstliche Bezirksdirektion. Harbordt.

282. Bieber. In einer dahier anhängigen Jn- struktionssache hat der Angeklagte angegeben, eine f. g- Spannkette gefunden zu haben. Da es un­gewiß ist, ob diese 'Kette entwendet oder gefunden worden, so wird der Eigenthümer aufgefordert, in Betreff des Abhandenkommens und Eigen­

thums der Kette das Erforderliche anher mitzu- theilen. Bieber am 3. Juni 1851.

Kurfürstliches Justizamt.

Wachsmuth.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 7. Juni 1851.

Der Staatsprokurator. Schüler.

Vergehen und Verbrechen.

283. Hanau. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai d. I. wurden dem Bauer Nikolaus Fehl zu Wallroth mittelst Einbruchs aus seinem Hause: a) 3 Stücke Tuch, jedes ungefähr 18 bis 21 Ellen lang und 1-^ Ellen breit, wovon das eine mit Baumwollen-, das andere mit Flächsen- und das dritte mit Wergengarn eingewirkt ist, b) ein Maaß Kartoffeln

entwendet.

Hanau am 10. Juni 1851.

Der Staatsprokurator. Schüler.

284. Birst ein. Dem Bauer Georg Matches Nr. 5 zu Fischborn sind in der Nacht vom 30. zum 31. v. M. von dem Boden seines Hauses mit­telst Einbruchs und EinsteigenS:

1) 4 Achtel 2 Sechter Waizen, 2) 1 Achtel 1 Maaß Gerste, 3) 1| Maaß Lein nebst 3 Sacken entwendet worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Birstein am 5. Juni 1851.

Kurfürstliches Justizamt. Henning, v. A.

vt. Beck.

Die Veröffentlichung wird verfügt.

Hanau am 8. Juni 1851.

Der Staatsprokurator. S chüle r.

Fahndungsschreiben und Steckbriefe.

285. Cassel. Alle Polizeibehörden werden ersucht, den hierunter signalisieren Dienstknecht Wilhelm Harmening von AlgeSdorf, welcher sich zu Einteln wegen Diebstahls in Untersuchung besin- det und daselbst auö dem Gefängniß entsprungen ist, im BetretungSfalle verhaften und an die unter­zeichnete Staatsprokuratur durch die VerbindungS- patrouille der Gendarmerie abliefern zu lassen.

Cassel am 2. Juni 1851.

Kurfürstliche Staatsprokuratur- Weiffenbach.