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Menschen los; reibt die Stelle, wo es gebissen wor­den, stark an etwas; geräth in Wuth beim Anblicke ei­nes Hundes, äußert solche aber gegen andere Thiere nicht. Steigt die Krankheit, so wird das Vieh kreuz­lahm, geht mit Schwierigkeit, liegt meist, und scheut das Saufen. Beim Einiritle der Wuth springt es auf, wird von Zuckungen befallen, brüllt anhaltend mit weit gestrecktem Halse, geifert viel, beißt in die Raufen und Krippen, auch wohl sich selbst, und scharrt mit den Vor, versüßen liefe Löcher in die Erde.

Verhütung der Entstehung der Wuth bei Hunden und andern Hallsthieren.

Man sorge, daß die Hunde nicht plötzlich aus der Kälte in die Hitze, oder aus dieser in jene kommen, sowie auch, daß sie vor der anhaltenden Einwirkung großer Hitze oder strenger Kälte gesichert sind. Das so gewöhnliche siele Liegen am heißen Ofen ist daher vorzüglich zu verhüten, auch das Hetzen und Jagen während großer Hitze zu meiden.

Man trage ferner Sorge, daß die Hunde stets hin­reichendes reines Wasser finden, daß sie weder blos Fleisch, noch verdorbenes Fleisch zur Nahrung erhal­ten , daß ihr Lager, ihre Hütten reinlich sind, und sie den Geschlechttztrieb befriedigen können.

Da bei alten Hunden (Die über acht Jahre haben) die Wuth leichter entsteht, so muß man in Hinsicht ihrer hauptsächlich vorsichtig sein. Am sichersten ist es immer, sie zu todten.

Bissige Hunde, welche ohne besondere Veranlassung leicht böse werden und anfallen, sollen todt geschlagen werden.

Gar keinen Vortheil gewährt das Ausschneiden des sogenannten Tollwurms; denn ein Hund, bei dem diese Operation vorgenommen worden, kann bestimmter Erfahrung zufolge dessenungeachtet von der Wuth er­griffen werden.

Daß man vorsichtig mit dem Wegnehmen der Jungen bei Katzen sein müsse, ergibt sich aus dem, waS oben über die Entstehung der Wuth gesagt wurde.

Maßregeln zur Verminderung des Vorkom­mens der Wasserscheu durch Ansteckung, und Vorkehrungen beim Vorhandensein eines wü­thenden oder der Wuth verdächtigen Thieres, um die Fortpflanzung derselben zu verhindern.

Da der Hund unter allen Haustdieren am meisten der Wasserscheu unterworfen ist, so wird diese traurige Krankheit in unserm Klima da oft vorkommen, wo viele Hunde sind. Jemchr von ihnen sich an einem Orte be­finden, desto häufiger ist die Gelegenheit zur Entstehung und Verbreitung der Hundswulh.

Bloß durch Verminderung der Hunde ist die schreck­liche Wasserscheu selten zu machen. Es ist daher Sorge der Polizei, dem Halten unnötbiger Hunde zu steuern, herrenlose wegzuschaffen, und überhaupt auf Beschrän­kung der Anzahl der Hunde durch zweckdienliche Ver­

fügungen, durch Auflagen auf die Hunde rc. zu wirken, sonach die Gefahr, daß ein Mensch von der Wasserscheu befallen werde, zu verringern.

Ein wirklich toller Hund ist möglichst schnell zu tödten.

Die Stelle, auf welcher ein solcher oder ein ver­meintlich wüthender Hund getödtet worden, muß von dem etwa noch anhängenden Geifer oder Blute gerei­nigt werden. Man nimmt deshalb Die Erde obenher ab und verscharret sie.

Ein nur im Mindesten verdächtiger Hund muß so­gleich getödtet werden, im Falle er noch keinen Men­schen gebissen hat. Wollte man den Hund, wegen sei­ner Schönheit oderGeschicksschkeit, oder weil er viel An­hänglichkeit und Treue seinem Herrn bewiesen, scho­nen , und es auf eine mögliche Kur ankommen lassen, so wird Diese mit Gefahr und Verantwortlichkeit ver­knüpft sein, und es sind traurige Beispiele genug vor­handen , daß für solche Fälle unzeitige Rücksichten wie Mitleid, Sparsamkeit ic-großesUnglückanrichteten, in­dem Menschen und selbst der Herr des Hundes von ihm gebissen wurden, und Den schrecklichen Tod der Wasser­scheu erlitten. Zweckmäßige Polizeiverordnungen ver­bieten daher streng die Kuren bei Hunden, die einige Merkmale der herannahenden Wuth äußern, und ge­bieten deßhalb bei angemessener Strafe die Tödtung eines jeden Der Wuth nur irgend verdächtigen Hundes, der noch nicht einen Menschen gebissen hat.

Einen der Tollheit bloß verdächtigen Hund soll man, im Falle er einen Menschen gebissen oder begeifert hat, wo es einigermaßen thunlich ist, zur Beruhigung des Beschädigten nicht gleich todten, sondern mit Vorsicht einfangen, einsperren und sorgfältig bis zur Entschei­dung beobachten, weil sonst der Gebissene Der folternd- sten, Die Gesundheit zerstörenden, und auch für den be­handelnden Arzt sehr lästigen, Ungewißheit und steten Furcht ausgesetzt bleibt, ob denn in der That der Hund, welcher verletzt hatte, toll gewesen. Es konnte ja leicht sein, daß Die vermeinte Tollheit des Hundes gar nicht zum Ausbruche gekommen, mithin Die weiteren Vorkeh­rungen zur Abwendung der Wasserscheu bei Dem Gebisse­nen unnöthig wurden. Beispiele, daß von gar nicht wüthenden, aber dafür angesehenen, Hunden Verletzte bloß aus Angst erkrankten, sind nicht selten.

Während der Beobachtungszeit muß der verdächtige Hund so verwahrt werden, daß er nicht entlaufen kann. Man muß ihn daher an eine Kette legen, Denn einen Strick könnte er zernagen. Fressen und Sausen müssen ihm, damit er nicht beiße, vorsichtig gegeben, und Kinder ganz von ihm abgehalten werden.

Ein jedes anDere, von einem verdächtigen Hunde ge­bissene Tbier muß alsbald getödtet und, sowie das wirklich tollkrank gewesene, ohne daß das Mindeste da­von benutzt werden darf, unabgeledert an einem wenig besuchten Platze tief verscharrt, mit ungelöschtem Kalke überschüttet und, um das Hcrauswüblen durch Schwei­ne oder Hunde zu verhüten, Die Stelle mit schweren Steinen bedeckt werden.