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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Hauptmann v. Trott und den Hauptmann v. Marschall vom 2. Infanterieregiment, sowie

den RegimencSarzt Rimbach vom 1. (Leib-) Husarenregiment mit Pension ausscheiden zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Negierungsrach und ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungsbehörde zu Ninteln, Karl Friedrich v. Stier nberg, in gleicher Eigenschaft zur oberen Verwaltungsbehörde in Cassel,

den Negierungsrach und ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungsbehörde zu Cassel, Wil­helm Gideon Sch w a r z e n b e r g, in gleicher Eigen­schaft zur oberen Verwaltungsbehörde in Rinceln, sowie

den Negierungsrach und ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungsbehörde zu Fulda, August Emil Wagner, in gleicher Eigenschaft zur oberen Verwaltungsbehörde zu Casiel zu versehen;

den zweiten Prediger an der Altstadter Gemeinde zu Rotenburg, Jakob Wilhelm Georg Silmar,. die erledigte erste Pfarrerstelle zu Melsungen zu übertragen und denselben zugleich zum Metropolitan der Klasse Melsungen zu bestellen;

die erledigte Pfarrei Berkersheim, in der Klaffe Bockenheim, dem bisherigen Pfarreiverweser Rudolph Ja necke auö Fulda zu übertragen;

zur Versetzung der katholischen Pfarrer H ö ck zu Herolz, im Landkapitel Neu Hof, an die Pfarrei Neu­stadt, im Landkapitel »Amöneburg, Wehn er zu Kirchhasel, im Landkapitel Eiterfeld, an die Pfarrei Herolz, und Ho des zu Neustadt an die Pfarrei Kirchhasel, die allerhöchstlandeoherrliche Bestätigung zu ertheilen; ferner

den Konrektor an der Stadtschule zu Eschwege, Dr. Lieberknecht, zum Lehrer an dem Schulleh« rerseminar zu Homberg zu ernennen;

die erledigte Stelle eines Mitgliedes der Civil- Wittwen- und Waisenkommission dem ersten Ver- waltungsbcamten Auffarch zu Cassel als Neben­stelle zu übertragen;

den provisorisch als Arzt des reformirten Waisen­hauses zu Cassel angestellten Dr. Emil Brainer alS solchen definitiv zu bestellen., und

dem Partikulier Heinrich Brandes zu Carlsha­fen das Prädikat Kommerzienassessor zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

bei der Aufhebung der einstweiligen Kommission für die Verwaltung der indirekten Abgaben und der einstweiligen Kommission für die Verwaltung der Wege- und Brückengelder und bei dem Ueberganz der Geschäfte beider Kommissionen auf das Finanz­

Ministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben, zu Referenten in dieser Abtheilung zu ernennen: die Oberfinanzrache v. Schwer hell und Cramer;

desgleichen

, bei der Aufhebung der einstweiligen Kommission für die Verwaltung der Domainen und bei dem Uebergang der Geschäfte derselben auf das Finanz­ministerium, Abtheilung für die Domainen, zu Re­ferenten in dieser Abtheilung zu bestellen: die Ober« finanzassessoren Bode und Rommel;

nach Aufhebung der dritten Renterei zu Cassel den Rentmeister Raabe zum Rentmeister der neu gebildeten ersten Renterei und den Rentmeister Schaub zu Spangenberg zum Rentmeister der neu gebildeten zweiten Renterei Cassel,

den Revierförster Bickell zu Naumburg zum Brigadier der Oberförsterei Hanau, und

den Oberkontroleur Landgrebe zu Carlshafen zum Rendanten bei dem Provinzialsteueramte in Fulda zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Regierungsrath Rothe zu Cassel unter Ent­bindung desselben von der Stelle eines LehenhofS« mitgliedeö zum Mitgliede der Kommission für sta­tistische Angelegenheiten, sowie

denGegenschreiber bei der vorhinnigen Oberfftianz« kammer, Rechnungörath Dufais zu Cassel,' zum Sekretär der gedachten Kommission zu ernennen;

die dermalen im Stifte Obernkirchen erledigte Kon« ventualinsteüe dem Fräulein Sophie v- Wihleben zu Cassel zu verleihen;

den für die erledigte Pfarrei Biermünden in der Klasse Frankenberg präsentirten außerordentlichen Pfarrer Rektor Eduard Menche zu Neukirchen zu bestätigen;

den provisorischen Jnspektok des Landkrankenhau« seS zu Bettenhansen, Friedrich Emil Mindt, defi­nitiv als solchen zu bestellen, und

dem außerordentlichen Pfarrer G. Lindenkohl zu Marburg die nachgesuchce Entlassung von der Stelle eines zweiten Repetenten bei der hiesigen Stipendiatenanstalt zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bekanntmachung, die Pferderevision und Prämienver« theilunq im Jahre 1851 betreffend.

Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 30. v. M. wird in diesem Jahre die Pferderevision und Prämienverchestung in den Verwaltungsbezirken Cassel, Eschwege, HerSfeld in letzterem jedoch nur für die Ort­schaften der Verwaltungsämter Rotenburg und Melsungen Fritziar, Marburg und Einteln stattfinden , und zwar -