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1861
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Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanau, Donnerstag den L. Juni 1851»
G e sctz ge b u n g.
Die Nr. VII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Ausschreiben des Finanzministeriums, vom 22. Mai 1851,
die Aufhebung der einstweiligen Kommissionen für die Verwaltung der indirekten Abgaben, der Wege- und Brückengelder und der Domainen betreffen 6.
Die durch das Ausschreiben deS Finanzministeriums vom 17. Oktober v. I. eingeseUlen einstweiligen Kommissionen für die Verwaltung
1) der indirekten Abgaben,
2) der Wege- und Brückengelder, und
3) der Domainen
sind aufgehoben und die Geschäfte der unter 1 und 2 auigefnhrten Kommissionen auf daS Finanzministerium , Abtheilung für die indirekten Abgaben, die Geschäfte der unter 3 aufgeführten Kommission auf das Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen, übertragen worden.
Dieses wird hierdurch zur Nachricht und Nach- achtung bekannt gemacht.
Lasset am 22. Mai 1851.
Kurfürstliches Finanzministerium.
Volmar.
vt. Führer.
Ausschreiben des Finanzministeriums, vom 22. Mai 1851, die Aufhebung der dritten Renterei Lasset und die a n d e r w e i t e Abgrenzung der ersten und zweiten Renterei Lasse! betreffend.
Nachdem in Gemäßheit allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die Aufhebung der dritten Nenterei Lasset, zugleich mit anderweiter Bezirksabtheilung der beiden ersten Nentereien Cassel, in der Art verfügt worden ist, daß vom 1. Juni d. I. an, sowohl hinsichtlich der Domanialrevenüen als der direkten Steuern und aller sonstigen Erhebungen und Verwaltungen , jedoch mit Ausnahme der bei der ersten Nenterei vorerst ausschließlich verbleibenden Fruchteinnahmen,
1) die Stadt Lasse! und die Ortschaften deS Justizamres Lasse! II, sodann aus dem Ju- stizamtöbezirke Lasset III die Ortschaften Kirch- ditmold, Rochenditmold und Wahlersbausen, nebst den Forsteinkünften deS Kirchdinnolder- des Elgershäuser und Großenritter Forstes,
* der ersten Nenterei Lasse!, und
2) die Ortschaften der Justizämter Oberkaufun- gen, Lasset I und Lasset III, mit Ausnahme der unter 1 angeführten drei Ortschaften Kirchditmold, Rothenditmold und WahlerS- Hausen, sodann die Forsteinkünfte des Crum- bacher, des Helsaer, Rottebreiter und Welle- roder Forstes und der bisher zur dritten Renterei Lasse! gehörigen Abtheilungen deS Wilhelmsthaler, deS Wolföanger und deS Ehrster Forstes, der zweiten Nenterei Lasse! zugewiesen werden sollen, so wird dieses zur Nach« achtung hiermit bekannt gemacht.
Lasse! am 22. Mai 1851.
Kurfürstliches Finanzministerium.
Bolmar.
vt. Führer.