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1851. ütut'mmvn
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanau, Donnerstag den TO. Mar L8LL.
Allgemeine Verfügun^o der Oberbehörden.
1. Bekanntmachung, *
d i e P f e r d e r e v i si o n und P r a m i e n v c r- the il ung im Jahre 1851 betreffend.
Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 60, v. Pl. wird in diesem Jahre die Pferderevision und Pramienvercheilung in den Verwaltungsbezirken Cassel, E sch w e g e, Hersfeld — in letzterem jedoch nur für die Ort-
schassen derVerwaltungsamter Noten bürg und Melsungen — Fritzlar, Marburg und N i n t el nstattsinden , und zwar:
. . am
zu
Cassel .
Hofgeismar Einteln .
Witzenhausen EschiHge . Rotenburg Melsungen Fritzlar Homberg . Ziegenhain Kirchhain Marburg .
Haina, Verwaltungsamtes
30. Juni
2.
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18.
Juli
u n
„
für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be- ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;
2) eine silberne Medaille und drei Dukaten für das vomLandaestüt abstammende beste Pferd in jedem Verwaltyngsamte, welches ebenwohl von ausgezeichneter Beschaf- fenbett und vom Besitzer selbst ausgezogen sein muß;
3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und
4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweitbeste Mucterstute in jedem Verwaltungsamte, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehlerfreies Fohlen gezogen worden ist und m i t d e r M u t t e r vorgeführt wird.
5) ein Geldpreis von acht. Thalern und eine Neittrense für das beste, durch Landbeschaler erzielte und vom Besitzer selbst aufgezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Verwallungsamte;
6) ein Geldpreis von acht Thalern für das zweitbeste, in gleicher Weise wie das vorige erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Verwaltungsamte;
7) ein Geldpreis von sechs Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedoch n o ch n i ch t zum A n sp a n n verwendete zweijährige Fohlen in jedem Verwaltungöamte;
Frankenberg Wolfhagen . .
19.
Wolshagen.....- 30. „ '
für sämmtliche neun Verwaltungsbezirke des ganzen Landes zur Vertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin
und
zu Cassel ain 1. August l- I., Morgens 10 Phr.
Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:
1) eine golöne Medaille im Werthe von zehn V o u i 6 b ’o r, nebst fünf Dukaten,