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1851. ütut'mmvn

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den TO. Mar L8LL.

Allgemeine Verfügun^o der Oberbehörden.

1. Bekanntmachung, *

d i e P f e r d e r e v i si o n und P r a m i e n v c r- the il ung im Jahre 1851 betreffend.

Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 60, v. Pl. wird in diesem Jahre die Pferderevision und Pramienvercheilung in den Verwaltungsbezirken Cassel, E sch w e g e, Hersfeld — in letzterem jedoch nur für die Ort-

schassen derVerwaltungsamter Noten bürg und Melsungen — Fritzlar, Marburg und N i n t el nstattsinden , und zwar:

. . am

zu

Cassel .

Hofgeismar Einteln .

Witzenhausen EschiHge . Rotenburg Melsungen Fritzlar Homberg . Ziegenhain Kirchhain Marburg .

Haina, Verwaltungsamtes

30. Juni

2.

4.

7.

9.

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17.

18.

Juli

u n

„

für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be- ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vomLandaestüt abstammende beste Pferd in jedem Verwaltyngsamte, wel­ches ebenwohl von ausgezeichneter Beschaf- fenbett und vom Besitzer selbst ausgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und

4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweitbeste Mucterstute in jedem Verwal­tungsamte, welche beide nicht nur von aus­gezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch we­nigstens ein fehlerfreies Fohlen gezogen worden ist und m i t d e r M u t t e r vor­geführt wird.

5) ein Geldpreis von acht. Thalern und eine Neittrense für das beste, durch Landbeschaler erzielte und vom Besitzer selbst aufgezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Verwallungsamte;

6) ein Geldpreis von acht Thalern für das zweitbeste, in gleicher Weise wie das vorige erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Verwaltungsamte;

7) ein Geldpreis von sechs Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und er­zogene, jedoch n o ch n i ch t zum A n sp a n n verwendete zweijährige Fohlen in jedem Verwaltungöamte;

Frankenberg Wolfhagen . .

19.

Wolshagen.....- 30. „ '

für sämmtliche neun Verwaltungsbezirke des ganzen Landes zur Vertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin

und

zu Cassel ain 1. August l- I., Morgens 10 Phr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine golöne Medaille im Werthe von zehn V o u i 6 b ’o r, nebst fünf Dukaten,