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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerskag den TT. Mai 1851.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den charakrerisirten Major v. Schmid von der Landgendarmerie als Batteriechef zum Artillerieregi­ment ,

den Rittmeister G o e ß in a n n , Bezirkskomman­dant der Landgendarmerie dahier, in gleicher Eigen­schaft nach Marburg, und

den Rittmeister von Coelln, Bezirkskommandant der Landgendarmerie zu Cassel, in gleicher Eigen­schaft nach Hanau zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachstehende Bekanntmachung der Direktion deSNachweisungsbüreanö für Auswanderer in Bre­men. wird im Interesse der Auswanderer hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 16. Mai 1851.

Der Berzirksdirektor, Harbvrdt.

Das NachweisuugWurean für Auswanderer in Premen

ist aus dem Bewußtsein einer jetzt ziemlich allge­mein anerkannten, hier schon seit Jahren wirklich geübten Pflicht hervorgegangender nämlich, den Auswanderern nicht allein eine möglichst gute und billige Ueberfahrt, sondern auch sonst denjenigen Schuh, den Rath, die Hülfe zu gewähren, deren sie oft so bedürftig sind und doch in der gewünsch­ten Weise bisher meistens ermangelten. Bremen hat den als BerschjffungSplatz für Passagiere er­langten Ruf durch seine zahlreichen vortrefflichen Schiffe, die Kunde und Humanität seiner See­fahrer, zweckmäßige Gesetze und die Sorgfalt der Behörden, letztere zu überwachen, gegründet; neuere Einrichtungen, unter denen das im vorigen Jahre

eröffnete großartige »Auswandererhaus" zu Bremerhasen einen ehrenvollen Platz ein nimmt, befestigen denselben. Aber die Erkenntniß, daß eS dem Interesse, wie der in fraglicher Beziehung erlangten Stellung unseres Staates entspreche, auf der betretenen Bahn voranzugehen, mußte zu weiteren Anstrengungen auffordern.

Die gedachten Borzüge Bremens haben gegrün­dete Klagen Seitens der von unserem Hafen auS erpedirten Auswanderer höchst selten zugelassen. Nichtsdestoweniger sind mitunter durch eine ge­ringe Bekanntschaft der hier ankommenden Aus­wanderer mit den betreffenden Verhältnissen hin und wieder wirklich Unzutraglichkeiten entstanden. Diesen vorzubeugen, hat die hiesige Handelskammer das, lediglich uneigennützige Fürsorge bezweckende, Nachweisungsbüreau für Auswanderer gegründet, dessen vom Senate bereits obrigkeitlich genehmigte und auf alle Art erleichterte Wirksam­keit im März d. J. beginnen wird.

Dasselbe hält drei verschiedene Komptoirs, nämlich im Bahnhofsgebäude, am Altenwalle (dem Landungsplätze der Oberweser-Dampf­schiffe) und am Markte (dem Mittel- punkte der Stadt)

täglich geöffnet. An jeder dieser Stationen fungirt ein besonderer beeidigter Beamter, der durch eine von der Handelskammer belehrte Direktion beaufsichtigt, außerdem vom Denare kontrolirt wird, fest besoldet ist und in keinem Falle irgend eine Bcrgütung für seine Dienst­leistungen an nehmen darf. Die letzteren sind vielmehr durchaus uneutgeldlrch und bestehen vornehmlich darin:

1) jedem Auswanderer die Adresse eines Gast- wirths und die Tare zu bebändigen, nach welcher er das Logis, die Beköstigung und den Transport seiner Effekten zu bezahlen hat.