1851
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Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hanan, Donnerstag den TES. März ISal»
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Gefetzgebun g.
Die Nr- IV des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:
Ausschreiben des Finanzministeriums,
vom 11. März 1851,
die Aufhebung der einst w eil i g c n Komin i s- sion für die Verwaltung der direkten Steuern betreffend.
Die durch das Ausschreiben des Finanzministeriums vom 17. Oktober v- .J. eingesetzte einstweilige Kommission für die Verwaltung der direkten Steuern ist aufgehoben und sind deren Geschäfte auf das Finanzministerium, Abtheilung für die direkten Steuern, übertragen worden, an welche auch die, durch das Ausschreiben des Finanzministeriums vom 14- Oktober v- I- zur unmittelbaren Behandlung an das Finanzministerium gezogenen, Verfügungen wegen der Erhebung der Grund-, Gewerb- und Klassensteuer übergehen.
Dieses wird hierdurch zur Nachricht und Nachach- tung bekannt gemacht.
Cassel am 11, März 1851.
Kurfürstliches Finanzministerium.
Volma r.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Vorstände des Kriegsministeriums, Major von Haynau, die Annahme und das Tragen des von seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich demselben verliehenen Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Kaiserlich Oesterreichischen Ministerpräsidenten, Minister des Aeußern und des Kaiserlichen Hauses, FeldmasschalllieutenantFürsten Mir von Schwar- zenb -^, Durchlaucht, daö Großkreuz des Kurfürstlichen Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Königlich Bayerischen Ministerpräsidenten, Staatsminister des Aeußern und des Königlichen Hauses, von der P f o r d t e n , und
dem Königlich Bayerischen Kriegsminister, General von Lüder, das Großkreuz des Kurfürstlichen Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
den zur Disposition gestellten Obersten Weiß zum interimistischen Kommandanten von Rinteln zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den in Großherzogl. Badischen Diensten gestandenen Oberstlieutenant ä la Suite von der Hoe- ven zum Sekondlieutenant im ersten (Leib-) Hufa- renregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Keiserl. Oesterreichischen Feldmarschalllieute- nant, Grafen van Leiningen-Westerburg, Erlaucht, das Großkreuz,