31
Gefundene Gegenstände.
1- Ein Handschuh.
2- Ein Geldbeutel mit Geld.
3. Ein Messer.
4. Mehrere Kleidungsstücke.
5. Eine Brieftasche-
6. Ein Buch.
7. Mehrere Schlüssel.
Die rechtmäßigen Eigenthümer werden aufgefor- drrt, fiel) baldigst dahier zu melden.
Hanau am 5. März 1851.
«Städtische Polizeiverwaltung.
8. Gelnhausen. Nach einer- dahier eingegange« neu Anzeige haben Konrad, Wilhelm undMarga» retha Hach zu Hesse-dorf am 27. v. M. zu Wach- tersbach auf der Straße, dem Posthause gegenüber, zwei ssm hessische Kassenscheine, Nr. 58910 und Nr. 636894, jeder zu 1 2hlr., aufgefunden und an den OolSvorstand zu Heffeltorf abgeliefert.
Da der Eigenihümer der fraglichen Scheine nicht bekannt ist, so wird dieses hiermit mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß derselbe solche bei dem OnSvvrstande zu Heffeldorf wieder in Empfang nehmen kann.
Gelnhausen am 2. März 1851. Kurfürstliches Berwaltungsamt.
B o ch.
9. Gelnhausen. Auf dem Wege von Cassel nach Lanzmgcn ist nach einer dadier eingegangenen Anzeige ein blauer Regenschirm mit rothen Streifen aufgefunden und dieser an den Bürgermeister Huih zu Lanzingen abgeliefert worden.
Es wird dies hiermit mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Eigenthümer desselben solchen bei dem genannten Bürgermeister in Empfang nehmen kann.
Gelnhausen am 21. Februar 1851- Kurfürstliches Berwaltungsamt.
Huck.
Verlorne Gegenstände.
1. Ein leinener Ueberzug zu einem Soldatenmantel.
2. Eine Laterne, etwa 13" hoch, von Blech, mit weißem Anstrich (in der Nacht vom 7. auf den 8. d. M-).
3. Eine Urkunde (Generalvollmacht), ausgestellt von Eduard Schlmaloff in DreSden auf Mexgermeister Jsaak Lhl dahier.
Die redlichen Finder werden um deren Ablieferung anher ersucht.
Hanau am 5. März 1851.
Städtische Polizeiverwalt ung.
Harrauer MZ?od-, Fleisch,- rrud WiextÄ^mr.
Brod.
6 PfundRoggcnbrod aus reinem Roggen
4 w » » ,, » » s » * z. zz n „ 1 « " " zz zz i,
6 Pfund gemischtes Brod zweite Sorte (% Roggen- u. y3 Waizenmchi)
4 I, " W ZZ W „
ZZ ZZ ZZ zz >z M
1 „ v zz rz zz zz
gemischtes Brod erste Sorte (s. g. Pfaffenbrod, '/3 feines Roggen- und 2/3 Weckmehl) 4 Pfund „ „ „ „ $ zz zz » zz zz
Das PariserBrod wird nach dem Milch- brod- , resp. Weckpreis verkauft. Ein gerissener Wafferweck zu 8 Loih i zz Milchbröbchen zu 6 Loth . .
B t e r. |©ie Maß Lagerbier..... / zz „ Süßbier..... Hanau am 5. März 1151.
3
2
1
3
2
1
3
1
1
1
1
Kgr.
Hlr.
Kr.
Pf.
10
13
2 I
7
9
—
3
4
2
8
2
1
10
13
2
7
9
—
3
4
2
8
2
1
10
13
2
11
6
3
—
3
2
3
1
3
1
—
9
6
9
6
—
Fleisch. 1 Pfund Ochsenfleisch..... 1 „ Kuh-, Stier-od.Kalbinfleisch 1 „ Kalbfleisch . . . 1 Kalbskopf .... das Pfund 1 Kalbsgelüng mildem Netz „ „ . 1 Kalbsgekröse. . . . „ „ . 4 Kalbsfüße...... „ . 1 Pfund Hammelfleisch . . 1 Hammelskopf . . . das Pfund 1 Hammelsgelung . . . „ „ . 4 Hammelsfüße. . . . „ „ . 1 Pfund Schweinefleisch mit Zugabe 1 „ Bratwurst.....
1 „ gute Schweinclebcr-od. Blutwurst mit Grüben . .
1 „ gemischte Wurst . . .
Sgr.
Slr.
Kr.
Pf. ।
3
2
11
—
2
7
9
——
2
3
8
—
—
7
2
—
1
2
4
—
—
7
2
—
—
7
2
—
2
7
9
—
—
5
1
2
■■ ■
5
1
2
5
1
2
2
7
9
—
4
8
15
—-
3
5
12
—
—
—
—
—
NB. Die Zugaben beim Fleisch müssen von der nämlichen Gattungundgenießbärsein, auch dürfen auf! Pfund nies t mehr als 4 Loth gerechnet werden.— Der Verkauf des Fleisches ohne Zugabe um einen höheren Preis, als die Tarc bestimmt, ist bei willkürlicher Strafe verboten. I
XuS städtischer Polizei Verwaltung.
>t. Kunz.