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Wochenblatt für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hau an, Donnerstag den G. März L8Z>L.

Gesetzgebung.

Die Nr. III des Gesetzblattes von diesem Jahre enhalt:

Verordnung vom 25. Februar 1851, die n a$ §. 3 der Verordnnng vom 28. Sep­tember 185 0 einzusetzen d e n m i 111 a i r i« scheu U nte r su chung 6 gerichte betreffen d. Von Gottes Gnaden Wir Friedrich

W i l h e l m der I., Kurfürst 2c. re.

verordnen, nach Anhörung Unseres Gcsanuntstaats- ministeriums, wie folgt:

Die Ausübung der im §. 3 Unserer Verordnung vom 28. September v. J., die weitere Handhabung und Ergänzung der Verordnung vom 7. deff. M. über die Erklärung des Kriegszustandes betreffend, den Kommandanten überwieseueu Funktionen werden dem Komwandirenden des GarnisonsgerichtS Unserer Residenzstadt Cassel übertragen, wonach Alle, die eS angeht, sich gebührend zu achten haben.

Urkundlich Unserer AUerhöchsteigenhandigen Unter­schrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 25. Februar 1851.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Hassenpslug. Lolmar. Haynau.

Für den Justizminister kraft Allerhöchsten Auftrags:

M c y e r.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Obervorsteher v. E sch w e ge und dem Baron Waitz v. Eschen zu Cassel das Kommandeurkreuz

zweiter Klasse des Kurfürstlichen Hausordens vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem SmatSrath Scheffer das Kommandeur­kreuz zweiter Klasse des Kurfürstltchen Hausordcns vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den GeneraUieutcnant Bauer, Kommandeur der Infanteriedivision, von der Stelle des ersten Kom­mandanten von Cassel zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den NechtSpraktikanten und öffentlichen Ankläger Konrad Dallwig von Oberaula zum Brigadeaudi- leur zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den ausübenden Arzt Dr. Friedrich gramer zu Cassel zum Obermedizalrarhe und Mitgliede des Obermedizinalkollegiums zu ernennen;

den ordentlichen Lehrer am Gymnasium zu Cassel Dr. Rudolph Hermann Kohl rausch in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Marburg zu versetzen;

den Lehrer an der Realschule mit Progymnasium zu Schmalkalden Johann August Kutsch zum ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Cassel, UNd

den, beauftragten Lehrer an der Realschule zu Eas- sel Johann Balthasar Wagner zum dritten Lehrer an der Realschule zu Fulda zu bestellen.