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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den TO. Februar L8LL.

Gesetzgebung.

Die Nr. H des Gesetzblattes von diesem Jahre entölt:

Äusschrciden des Gesammtstaatsmimsterlunis, vorn 6- Februar 1851, das durch die Verordnung vom 30-

Septein b'e r v. I. vorgeschriebene

K r i eg sgericht betreffend.

In Folge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit deS Kurfürsten wird,

da der BundeScivilkommissär, HerrFeldmarschall- lieutenant Graf von rein ingen-Wester- bürg, Erlaucht, von der, den von demselben eingesetzten Kriegsgerichten beigelegten und zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Kompetenz diejenigen Falle, welche durch den §. 2 der Verordnung vom 28. September y. I. der kriegsrechilichen Behandlung überwiesen wor­den, wieder auszunehmen und dem Kurfürst­lichen Kriegsgerichte, wie solches durch die Ver­ordnung vom 30. September y. J. eingesetzt, überlassen zu müssen erklärt hat, die Bildung eines aus dem Kurhessischen Armeekorps zu> sammenzusetzenden Kriegsgerichts aber durch die eingetretenen Ereignisse unthunlich geworden ist, mithin auch in dieser Beziehung die sub- sidiarische Aushülfe der Bundestruppen nöthig wird,

hierdurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, daß der BundeScivilkommissär, Herr Feldmarschalllieutenant Graf von Leiningen- Westerburg, Erlaucht, dem diesseitigen Ersuchen, ein nach den, durch die Verordnung vom 30. September v. J. gegebenen Normen auö den BundeöhülfStruppen zusammentretendes, zum Er­kennen in erster Instanz berufenes, KurhessischeS

Kriegsgericht einzusetzen, entsprochen hat, und daß an dieses Kriegsgericht unmittelbar die Vor­lage der Falle, zu deren Aburtheilung dasselbe berufen ist, erfolgen soll.

Cassel am 6. Februar 1851.

Kurfürstliches Gesammtstaatsministerium.

Hassenpflug. Volmar. Haynau.

Für den Justizniiriister kraft Allerhöchsten Auftrags:

M e y e r-

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Porteepeefähndrich Schröder vom Leibgarde­regiment zum Sekondlieutenant im 2. Jnfanterie- regiment zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Nevierförster Hagemann zu Neukirchen auf das Forstrevier Roßberg, und

den Nevierförster Cornelius zu Michelsrombach auf das Forstrevier Neukirchen in gleicher Eigen­schaft

zu versetzen;

den ForstaufseherAugust Kiel zuDagoberrshausen zum Revierförster deS Forstreviers Michelörom- bach,

den ForstinspektionSakzesststen Valentin Dittmar zu Hofgeismar zum Nevierförster des Forstre­viers Almuthshausen, und

den ForstinspekrionSauSkultanten, Forsts unter Hil­mar v- M ü,n chhause n zu Rinteln, zum ake- vierförster deS Forstreviers Frankenhaiu

zu ernennen. '