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1851

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für den Verwaltungsbezirk Hanau

Hanan, Donnerstag den 13. Februar 1851.

Gesetzgebung.

Die Nr- I deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ausschreiben des Ministeriums - des Innern, vom 3. Februar 185t, die Wahl neuer Landtagsabgeordneten betreffend. /(

Nachdem in Beziehung auf die, in Gemaßheit deS §. 2 der Berordnung vom 1- September v- I., die Auflösung der gegenwärtigen Ständever­sammlung betreffend, nach §. 13 deS Wahlgesetzes vom 5. April 1849 spätestens jetzt wenn auf den 2. k- M: eine neue Ständeversammlung ein­berufen zu können möglich bleiben soll zu er­lassende Aufforderung zur Bornahme neuer Wah­len, Seitens des Bundcs-Civilkommissärs, Herrn Feldmarschalllieutenants Grafen von Leiningen- Westerburg Erlaucht, durch Schreiben vom 1. d. M. d i e bestimmte Aufforderung an die Regie­rung ergangen ist, bei der dermaligen Lage des Kurstaates der Anordnung jenes WahlverfahrenS noch Anstand zu geben; so wird solches zur Nach« achtung für Jeden, den cS angcht, hierdurch be­kannt gemacht.

Cassel am 3. Februar 1851.

Kurfürstliches Ministerium des Innern.

Hassenpflug.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Kaiserlich Königlich Oesterreichischen wirklichen Geheimerath und Bundeö-Präsidial-Bevollmächtigten,

Grafen von T h u n - H v h e n st e i n, das Großkreu des Kurfürstlichen HauSordenS vom goldnen Löwen zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den mit Versetzung der Stelle des Bezirksvorstan­des dahier beauftragten Regierungsrath Karl Wilhelm Ferdinand Harbordt nunmehr zum Bezirksdirektor für den oberen Verwaltungsbezirk Hanau, und

den Ltzierarzt erster Klasse Leonhard Henkel zu Schweinsberg zum Amrsthierarzt für den Bezirk deS VcrwaltungSamtö Frankenberg zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Justizbeamten Heinrich Hirschfeld von Her­renbreitungen in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Schenklengsfeld zu versetzen;

den RechtSpraktikanten Hermann Wetzell zuCas­sel zum Assessor bei dem Justizamte in Homberg zu ernennen;

den Amtsaktuar Michael Uth von Hünfeld in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Schenklengö- feld zu versetzen;

den Obergerichtssekrctärgehülfen Wilhelm S ch l a r- baum dahier zum Aktuar bei dem Justizamte in Nauheim zu ernennen, und

dem ObergerichtSkanzlisten Johannes Schwan zu Eassel das PrädikatRegistrator" zu verleihen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem, zufolge getroffener Vereinbarung, die Herstellung einer Uebergangsstraße zwischen Lud­wigstadt und Tettau, im Königlich Bayerischen Staatsgebiete, einerseits, und Grafenthal, im