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den ObergerichtSrath Theodor Fuchs zu Cassel in gleicher Eigenschaft zum Obergerichte dahier zu versetzen, sowie
den Justizbeamten Ernst Konrad Jakob Göbell zu Rotenburg zum ObergerichlSrathe bei dem Obergerichte in Fulda zu ernennen, und
den Justizbeamten Ludwig Wolf zu Schenklengs- feld in gleicher Eigenschaft zum Justizamte 1 in Rotenburg zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Amtsassessor Karl Siegmund Fulda zu Gu- densberg zum Justizbeamten in Homberg, und
den AmtSaktuar Karl Hille zu Bockenheim zum Justizbeamten in Bergen zu ernennen;
den Sekretar bei dem Stadtgerichte zu Cassel, Kon- rad Element, in gleicher Eigenschaft zum Justiz- amte II daselbst zu versetzen;
den Stadtgerichtsskribenten, Registrator Friedrich Hornung zu Cassel, zum Kanzlisten bei dem Obergerichte ju Rinteln zu bestellen, sowie
dem Untergerichtsanwalt Wilhelm Jffland in Rommeröhausen die Verlegung seines Wohnsitzes nach Treysa zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte resormirte Pfarrei Ziegenhagen, in der Klasse Witzenhausen, dem Pfarrgehülfen Ludwig Seybert zu Breitenbach a. 0. F., sowie
die erledigte lutherische Pfarrei Springstille, in der Juspektur Schmalkalden, dem außerordentlichen Pfarrer Karl Gundlach aus Marburg zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst gerudet:
den Revierförster Friedrich Heger zu Allmuthshausen, und
den RevierförsterFriedrich Giesler zu Frankenheim in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller# gnädigst geruhet:
den verabschiedeten Rittmeister von Buttlar zum Rittmeister und Eskadronöchef im 1. (Leib-) Husarenregiment zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Folge des auf der Main-Weser- und Friedrich - Wilhelms - Nordbahn am 9. v. M. eingetretenen Winterfahrplans haben sich die Postverbindungen zwischen Frankfurt, Gießen und Cassel in folgender Weise gestaltet: . - •; \ ,
i. aus Frankfurt___in Butzbach von Butzbach . aus Gießen in Cassel
-- — ■ '^——.. ■— nach — ——— --—, "—- pr. Eisenbahn: Gießen pr. Eisenbahn:
1) Morgens 8 Uhr, Morgens 9 U. 40 Min. l ^^^"l Nachm. 2 U. 10 Min., Abends 6 U. 35M., 'S) Vorm. 114 „ Nachmitt. l „ 10 „ pr. «timesen ? ----- -----
3) Abends 7| „ Abends 9„ 25 „ ' ' früh 4-5 Uhr, Morgens 8| Uhr.
II. a u s Cassel in Gic ße n v 0n G i e ß en aus Butzb ach i n Frankfu rt
i^""---— nach
pr. Eisenbahn: Butzbach
1) Morgens 8 Uhr 25 Min., Mitt. 12 U. 50M.)----— lAbends5U.25Min., Abends7U. 5 M.,
2) Nachmitt. 4 « 10 w Abends 8 „ 35 „ '"- Cuwagen ^.gh g Uhr, früh 7 U. 40 M.,
3) ---- ---- ) ! Bonn. 9 U. 50 Min., Vormitt. 11h Uhr.
Die bisherige Nachteilwagenfahrt zwischen Marburg und Gießen ist weggefallen und die Posthalterei zu
Belnhausen aufgehoben worden.
Etwaige Ertraposten, Kouriere und Estafetten werden ohne Unterwegs-Pferdewechsel zwischen Marburg und Gießen befördert.
Die an die betreffenden Bahnzüge anschließenden Posten haben folgende anderweite Einrichtung erhalten:
1) An Stelle der bisherigen täglich dreimaligen Personenposten zwischen Homberg und Wabern, sowie zwischen Fritzlar und Wabern werden nur täglich zweimalige Posten unterhalten, deren Abfertigung im Anschlüsse an die korrespondirenden Dampfwagenzüge erfolgt:
aus Homberg nach Wabern: aus Fritzlar nach Wabern: aus Wabern zurüssnach!g^Y^.
täglich früh. . . 5| Uhr, täglich Morgens 6h Uhr, täglich Morgens 9h Uhr,
11 Nachmitt. 3| „ „ Nachmitt. 4| „ , » Abends 5h „
3) Die Personenpost von Wildlingen nach Fritzlar wird früh 4h Uhr, zum Anschluß an die Morgenpost von Fritzlar nach Wabern und aus Fritzlar zurück nach Wildlingen Abends 7 Uhr — resp, nach Ankunft der zweiten Post von Wabern — abgefertigt.
3) An Stelle der täglich zweimaligen Lokalposten zwischen Fritzlar nnb Gildensberg, sowie der Personenpost zwischen Cassel und Gud-ensberg ist eine tägliche Personenpost zwischen Cassel und