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1850.

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Wochenb tu 11

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donnerstag den TL November 1850»

Gesetzg ebung.

Die Nummer XXI des Gesetzblattes von diesem Jahre ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Geheime Oberfinanzrath Gschwind zu Cas- sel die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats­dienste zu bewilligen, und

den Oberfinanzrath Bechtel zu Caffel, anstatt mit den Geschäften eines Mitgliedes der Kommission für die Ablösungen, mit den Geschäften eines Mit­gliedes der einstweiligen Kommission für die Verwal­tung der Romainen zu beauftragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Röhrda, in der Klasse Esch- wege, dem Pfarreiverweser zu Volkmarsen, Wilhelm Christian Brandt und

die erledigte reformirte Pfarrei Steinbach-Hallen- berg, in der Jnspektur Schmalkalden, dem außer­ordentlichen Pfarrer Ludwig Lappe aus Netra zu übertragen;

den Pfarrer Dr. Ernst Ranke zu Buchau, bei Kulmbach, zum Professor der Theologie an der Lan- desuniversttär Marburg zu ernennen;

den provisorischen zweiten Verwaltungöbeamten Jgnaz^Stohr zu Eschwege nunmehr definitiv zu den Baukommissar Wilhelm Hassenpflug zu Gelnhausen in den Ruhestand zu versetzen, und dem Baukommissar Kördell zu Fritzlar die er­betene Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewil­ligen. __________

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann von Uslar-Gleichen vom Leibgarderegiment zum 3. Infanterieregiment,

die Hauptleute von Apell vom Leibgarderegi­ment, Heer vom 2-Infanterieregiment, von Apell und von Stückrad vom 3. Infanterieregiment zum 1. Infanterieregiment (Kurfürst), sowie

den Sekondlieutenant von Stein von der Di­vision Kurfürst-Husaren 3um 2. Husarenregiment zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Zum Zwecke der anderweiten Verpachtung des in dem Verwaltungsbezirke Rinteln, unweit dem Bade Nenndorf, gelegenen Kurhessischen Domai- nenguts zu Sachsenhagen auf 12 Jahre, von Tri- nitatiö 1851 an, ist dritter und letzter Termin auf Freitag den 22. November d. I.,

Vormittags 10 Uhr, in das Geschäftslokal der unterzeichneten Behörde anberaumt worden, welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß hierdurch gebracht wird, daß das gedachte Domainengut aus

a) ungefähr 571| Schaumburger Morgen stell­baren Landes,

b) 244| Schaumburger Morgen Wie­sen ,

c) 1l^ Schaumburger Morgen Garten,

d) 140| Schaumburger Morgen Nie- derungöweiden, und

e) 99| Schaumb. Morgen Triesch

besteht, mit den erforderlichen Wohn- und Oeko- nomiegebäuden, sowie mit Schäferei- und Hutebe- rechtigung versehen ist, und daß die dieser Guts-