Einzelbild herunterladen
 

1850.

»wuumutu

iivmmtvt m

Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanau, Donner^ag den V. November L8LO.

i. Proklamation.

Von dem deutschen Bunde durch Beschluß vom 25. Oktober zum Civilkommissair ernannt und be­auftragt, die landesherrliche Autorität in dem Kurfürstenthum wieder herzustellen, bringe ich hiermit nachstehenden Beschluß der hohen Bun­desversammlung zur öffentlichen Kenntniß:

Zur Wiederherstellung der gesetzmäßigen Ord­nung im Kurfürstenthum Hessen sind, nachdem die Kurfürstliche Regierung durch ihren Bundes­tagsgesandten am 15. d- Mts. die Hülse des BundeS in Anspruch genommen hac, nach An­leitung deS Art. 26 u. 3t f. der Schlußakte die erforderlichen Erekutionsmaßregeln von Seiten deS Bundes, in Uebereinstimmung mit den Vor­schriften der Erekutionsordnung, insbesondere deS Art. 6 derselben, in Anwendung zu bringen." Bewohner Kurhessens! Indem ich in Gemäß- heit dieses Beschlusses auf Befehl des BundeS mit dem unter dem Oberbefehl des Königl. baieri- schen Generals der Cavallerie, Herrn Fürsten von Thurn und Taris, stehenden Armeekorps die Kur- - hessische Grenze überschreite, ertheile ich die Ver­sicherung, daß die einrückenden Truppen die ihnen obliegenden schweren Pflichten mit aller Schonung, welche die Verhältnisse gestatten, erfüllen werden und daß die durch die militairische Besetzung des Landes unvermeidlichen Lasten, namentlich dcn- jentgen Angehörigen des Kurfürstenthums, die der Wlederelnsetzung der landesherrlichen Autorität keinen Widerstand entgegenstellen, so viel als möglich werden erleichtert werden. Ich kann mit Zuversicht diest Versicherung geben, weil ich den acht kriegerischen Geist kenne, der die Truppen wie den bewährten Führer, der sie befehligt, be­seelt. Treu ihrem erprobten Rufe, werden sie

Schonung vorwalten lassen, wo ihre Pflicht es erlaubt, sie werden aber auch mit unerbittlicher Strenge jeden Aufruhr niederdrücken, jeden Wi­derstand brechen.

Der Bund erwartet eine schnelle, durch nichts gehemmt- "Unterwerfung unter die von ihm ge­troffenen Verfügungen. Nur durch die baldige Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes kön­nen dem Lande die großen Opfer erspart werden, die eine verlängerte militairische Besetzung ihm auferlegen würde.

Bewohner Kurhessens! Die einrückenben Trup­pen sind Bundes- und mithin Freundestruppen. Sie kommen nicht, um Euch zu unterdrücken, sondern um im Namen des hierzu von Euerm Landesherr» aufgeforderten Bundes die gestörte Ordnung wieder berzustellen und Euch die Wohl­thaten einer geregelten, auf die Gesetze sich stützenden Verwaltung zurückzugeben. Mit der Durchführung dieser Aufgabe alö Civilkommissair des BundeS beauftragt, fordere ich im vollen Ge­fühle der mir hierdurch gewordenen Verantwort­lichkeit die sämmtlichen Behörden, sowie alle Angehörigen des Kurfürstenthums auf, den An­ordnungen und Verfügungen, die ich im Namen und aus Auftrag des Bundes treffen werde, un­weigerliche Folge zu leisten. Meine Aufgabe wird es sein, dafür Sorge zu tragen, daß nach allen Seiten hin Gerechtigkeit gehandhabt werden könne. Das kurhessische Volk hat sich von jeher durch Ordnungsliebe, Treue und Anhänglichkeit an sein angestammtes Fürstenhaus ausgere-^yet. Diese Tugenden hat eS noch jetzt wieder , $rt, indem es bei den von einigen der größM^Stadte des Landes ausgehenden Umtrieben, welche bezweckten, die Regierung der Mittel zur Fortführung der