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nate November, Dezember und Januar und auch alsdann nur für den eigenen Hausbedarf Statt findet, und überdies in Ansehung der Gast­wirthe und Garköche jährlich auf einen Ochsen und zwei Schweine beschrankt ist, sowie daß es jedem hiesigen Metzger bei 10 Thlr. Strafe un­tersagt ist, einem andern hiesigen Einwohner ein Stück Vieh, ohne vorgängige Behändigung einer Bescheinigung, daß solches geschehen könne, zu schlachten-

Die fliegt erwähnten Bescheinigungen werden von Herrn Stadtkämmerer Weidert ausgestellt.

Hanau am 21. Oktober 1850.

Der Vicebürgermeister. Herold-

448. Hanau. Nachdem der Stadtrath mit Zu­stimmung des GemeindeuöschusseS folgende poli­zeiliche Anordnung:

Jede Verunreinigung der Raume unter dem Frankfurter Thore hier ist bei Strafe von 10 Sgr. bis 1 Thlr. verboten / beschlossen hat, so wird solche andurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 22. Oktober 1850.

Der Vicebürgermeister- Herold.

449- Hanau. Dem Meßgergesellen Johann Wil­helm Bett von hier ist sein am 2. Juli d. J. dahier ausgestellter Reisepaß, Nr. 217, zuleßt am 23- September d. I. von dem Königlich Preußischen Polizeiamt zu Hamm nach Cassel vi- sirt gewesen, auf der Polizei in Paderborn mit einem anderen, für den Taglöhner Johann Hein­rich Koch aus Ostheim ausgestellten Reisepaß ver­wechselt worden, was zur Verhütung von Miß­brauch bekannt gemacht wird.

Hanau am 21. Oktober 1850.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Rau h.

Vergehen und Verbrechen.

450. Hanau. In dem Zeitraume vom Monat Juli d. I. bis gestern sind dahier aus einer im 3. Stock gelegenen verschlossenen Kammer und mittelst Erbrechung einer verschlossenen Kiste folgende darin verwahrte Gegenstände, als:

1) 9 blau - und weißkarrirte Bettüberzüge, L. K. W. gez. und numerirt, 2) 4 kleine weiß- und blaukarrirte Oberbettüberzüge, 3) 21 blau - und weißkarrirte Kopfüberzüge, 4) 40 Küchen - handtücher, 5) 10 Betttücher, 6) 12 (Theile) weiße karrirte Mollvorhange mit Glockenfranzen, und 7) 3 Stück weiße Battistvorhänge, zu 2 bis 7 ebenfalls wie zu 1 gezeichnet,

entwendet worden. Hanau am 17. Okt. 1850-

Der Jnftruktionsrichcer. F uchs, k. A.

451. Hanau. Am 19. v. M- ist aus dem Vor­zimmer einer hiesigen Privatwohnung ein s. g. Teppichshawl entwendet worden; derselbe hatte einen

grauen Grund und karmoisinrothe und schwarze Karos und melirte Franzen.

Hanau am 4. Oktober 1850.

Die Staatsbehörde bei Kurfürst!. Justizamt 1.

Hengsberger, k- A-

452. Hanau. In der Nacht vom 19. auf den 20. d. M. sind dem OrtSbürger Kaspar Steul von Niederdorfelden aus seinem verschlossenen Stalle 7 Gänse entwendet worden.

Hanau am 22- Oktober 1850.

Der StaatSprokurator. S ch ü l e r-

453- Birst ein. In der Nacht vom 14. auf den 15. d. M. sind in dem Gewächshause des Fürst­lichen SchloßgartenS dahier 30 Scheiben von ver­schiedener Größe vermittelst einer Stange zertrüm­mert worden.

ES wird dieser Frevel unter der Aufforderung bekannt gemacht, Spuren, welche zur Entdeckung des Thäters führen, alSbald dahier zur Anzeige zu bringen.

Birstein am 18- Oktober 1850.

Der öffentliche Ankläger.

S ch m i n ck e-

454. Frankfurt. Nachverzeichnete Gegenstände sind dahier entwendet worden, nämlich:

I- dem Handelsmann Karl Franz Christian S ch ö n» lin g am 12- d. M., Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr, der Betrag von 246 fl. 474 kr-, bestehend in Brabanterthalern, Gulkenstücken, Sechskreu- zerstücken, einigen Silbergroschen und Groschen, in zwei Geldsäckchen enthalten.

H. dem Handelsmann O st e r r ie th -Wich e lh a Il­se n in der Nacht vom 12. auf den 13. d. M.: 1 ) zwei neueFrauenhemden, M. Z. 6 gez.; 2) zwei alte Frauenhemden , M. Z. Itz gez.; 3) ein alteS Frauenhemd, M Z. 6 gez ; 4) zwei Nachthauben, M. Z. 12 gez.; 5) zwei Sacktücher, M. Z. 6 gez.;

6) ein Paar Strümpfe, M. Z. ögej; 7) ein run­der kupferner Waschkessel, welcher eingemauert war; 8) ein Pack sogenanntes Elephantenpapier, welches zu Teppichunterlagen in 4Zimmern diente. III der Fräulein Giller am 11. d. M., Nachmit­tags gegen 4 Uhr, zwei schwere silberne Eßlöffel mit gerieften Stielen.

IV . der Dienstmagd Rosine Braun aus Murhart am 12. d. M-, Nachmittags zwischen 5 und 6 Uhr, durch einen 30jährigen, 5' 6" rhein- großen Bur­schen, welcher blondes Haar, frische Gesichtsfarbe, volles Gesicht, breitkräftige Gestalt, ein Schnurr» härteren hatte und mit einem dunklen grünlichen Ueberwurf, grauen Hosen mit Streifen an den Seiten, hellgestreifter Weste und einer breiten glatten Mühe bekleidet war: 1) zwanzig Zweigul­denstücke, in einem Ziehbeutel mit zwei Stahlrin- z gen ; 2) zwei goldne Ohrringe mit langen Glocken ;

3) eine goldne Breche; 4) ein goldnerRing mit