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Wochenblatt

für den Verwaltungsbezirk Hanau.

Hanan, Donnerstag den ^-L. Dktober L8LG.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Das Kurfürstliche Ministerium des Innern hat mir den von dem Kurfürstlichen Konsul Tun der zu St.Petersburg dem Kurfürst!. Ministerium des Mustern mitgetheilten Todesschein des am 20. Fe­bruar 1848 in Mosko verstorbenen Alerander Scheffer, minderjährigen Sohnes des Kur- hessischen Unterthanen Johann Scheffer, Behufs Aushändigung jugefertigt, welches, weil in der Urkunde der Wohnort des Verstorbenen nicht an­gegeben ist, nicht hat bewirkt werden können.

ES werden deshalb die Angehörigen deS rc. Scheffer hierdurch aufgefordert, sich unter Vorle­gung gehöriger Legitimationen bei mir zu melden- Eassel am 8. Oktober 1850.

Der Bezirksdirektor für den oberen Ver­waltungsbezirk Eassel.

W a ch s.

2. Unter Bezugnahme auf daS AuSschreiben Kur­fürstlichen Finanzministeriums vom 30. August d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die von Bebra nach Eisenach führende .Eisenbahn für den Verkehr mit Branntwein und Bier bei der Versendung aus Kurhessen nach Thüringen und umgekehrt vom 1. d. M. an alSUeber- gangsstraße eröffnet worden ist und die Errichtung eurer gemeinschaftlichen Uebergangsstelle zu Bebra, zowie einer besonderen Kurhessischen Uebergangsstelle zu HerleShausen Start gefunden hat, auch beiden Stellen, sowie der zu Richelsdorf bereits bestehen­den Uebergangsstelle die Ermächtigung zur Aus­fertigung und Erledigung von Uebergangöscheinen ertheilt worden ist.

Es kommt demgemäß bei der Uebergangsstelle zu Bebra nicht nur die Uebergangsabgabe von dem

aus dem Thüring'schen VereinSgebiete in daöKur- fürstenthum eingehenden Biere und Branntwein für privativ Kurhessische Rechnung, sondern auch die Uebergangsabgabe von dem auS dem Kurfür- stenthume in das Thüring'sche Vereinsgebiet über- gehenden Biere und Branntwein für Rechnung der Thüring'schen Vereinsstaaten zur Erhebung, wahrend die Uebergangsstelle zu HerleShausen von dem mittelst der Eisenbahn von Eisenach oder Gerstungen eingehenden steuerpflichtigen Biere und Branntwein die diesseitige Uebergangsabgabe zu erheben hat.

Sodann ist Thüring'scher Seits in Folge Statt gefundener Eröffnung der gedachten Eisenbahn- strecke als Uebergangsstraße:

1) dem Großherzoglichen Steueramte zu Eisenach die Befugnis; einer Uebergangsstelle bezüglich auf die daselbst von HerleShausen eingehenden steuerpflichtigen Gegenstände und die Ermäch­tigung zur schließlichen Abfertigung des unter dem Ansprüche auf Steuervergütung zu erpor- tirenden Branntweins beigelegt, ferner

2) der Großherzoglichen Uebergangsstelle zu Ger­stungen, neben der Gefugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangöscheinen, die Ermächtigung ertheilt worden, auch von dem daselbst mit der Eisenbahn von HerleShausen eingehenden Biere und Branntwein die Ucber- gangöabgabe zu erheben, endlich

3) die Großherzvgliche Uebergangsstelle zu B-rka a. W. zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigt worden.

Zugleich wird bemerkt, daß die UebergangSstellen zu Bebra und HerleShausen zur Erteilung der Bescheinigungen über den diesseits erfolgten Ein­gang der mit ErportationSaumeldung versehenen