^43. ^t 1850.
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Wochenblatt
für den VeewaLtnngsbeziVk Hanau.
Hanau, Donnerstag den M. DkLober L8LG.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Gemaßheit des §. 27 der Depositenordnung vom U- (September 1823 werden hierdurch Diejenigen, welche dem vorhinnigen Justizbeamten Klin- kerfues zu Bergen in seiner Eigenschaft als erster Depositar deS JustizamteS daselbst Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen HinterlegungSschein oder, im Falle bereits verfügter Herausgabe, die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche bei dem unterzeichneten Gerichte binnen einer Frist von 3 Monaten anzumelden, widrigenfalls der Kurf. Direktion der Landeskreditkasse zu Cassel die Mittheilung gemacht werden wird, daß kein die Zurückgabe der Dienstbürgschaft des genannten vorhinnigen AmtsdepvsitarS hindernder Anspruch geschehen sei.
Hanau am 27. September 1850. Kurfürstliches Obergericht. Mackeldey.
2- Wegen veränderter Abgangszeit der influiren- den Züge der Frankfurt-Hanauer-Eisenbahn wird , vom 1. d. M. an die Morgenpersonenpost nach Fulda resp. Eisenach aus Hanau statt um 8 Uhr erst um 9 Uhr 20 Min., bzw. nach Ankunft des um 8^ Uhr Morgens auS Frankfurt abgehenden Bahnzugs, sowie die Abendperfonen- post nach Hanau resp. Frankfurt aus Fulda statt um 8 Uhr erst um 9 Uhr Abends abgefertigt. Cassel am t. Oktober 1850.
Kurfürstliche General-Postinspektion. Schmerfeld.
3. Da neuerer Nachricht zufolge der bisherige Fahr- plan der Hanau - Frankfurter Eisenbahn noch bis
zum 14. d. M. einschließlich fortbesteht, so nehmen die in der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. d. M. erwähnten Veränderungen im Laufe der Personenpost von Hanau nach Eisenach, sowie der Äbendperfonenpost von Fulda nach Hanau erst mit dem >5. d. M. ihren Anfang, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
. Cassel am 7. Oktober 1850.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. e> ch merfel d.
4. Das K u r s u r fit (die MlMsK^ittuibes^^»»^^at mir den von Dem Kurfürstlichen Konsul Tunder zu St.Petersburg dem Kurfürstl. Ministerium des Aeußern mitgetheilten Todesschein des am 20. Februar 1848 in MoSko verstorbenen Alcrander Scheffer, minderjährigen Sohnes des Kur- hessischen Unterthanen Johann Scheffer, Behufs Aushändigung zugefertigt, welches, weil in der Urkunde der Wohnort des Verstorbenen nicht an. gegeben ist, nicht hat bewirkt werden können. Es werden deshalb die Angehörigen deS ic. Scheffer hierdurch aufgefordert, sich unter Vorlegung gehöriger Legitimationen bei mir zu melden.
Cassel am 8. Oktober 1850- Der Vezirködirektor für den oberen Ver- waltungsbezuck Cassel.
Wachs.
5. Unter Bezugnahme auf das Äusschreiben Kurfürstlichen Finanzministeriums vom 30. August d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Bebra nach Eisenach führende Eisenbahn für den Verkehr mit Branntwein und Bier bei der Versendung aus Kurhessen nach Thüringen und umgekehrt vom 1. d. M. an als Ueber- gangsstraße eröffnet worden ist und die Errichtung