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1850.
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Wochenblatt
für den Verwaltungsbezirk Hanau.
Hau an, Donnerstag den LO. Oktober 1850»
Gesetzgebung.
Die Nr. XlX des Gesetzblattes von diesem Jahre enthalt:
Verordnung
vom 30. September 1850,
das vom Oberbefehlshaber ein z u setz e nde Kriegsgericht betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der L, Kurfürst :e. :e.
verordnen hierdurch —
da der besondere Grund, welcher nach den Vorschriften der Militairstrafgerichtsordnung vom 21. März 1829 die Einsetzung eines Kriegsgerichts für jeden einzelnen Fall erforderlich macht, — daß nämlich der militairische Grad der ab- zuurtheilenden Militairperfon für die Art der Zusammensetzung deS Kriegsgerichts entscheidend ist, — hinsichtlich der nicht zum Militair gehörigen Personen, die bei erklärtem Kriegszu- stände der kriegörechtlichen Gerichtsbarkeit verfallen, völlig unanwendbar ist, —
na* Wruna Unseres GesammtstaatSministeriums, Vollziehung deö §. 7 der Verordnung vom 7. des §. 3 der Verordnung vom 28. l. M-, waS folgt:
Das von dem Oberbefehlshaber zur Aburthei- lung der in cen ebenerwähnten Bestimmungen aufgefuhrten SaUe elnzusepende Kriegsgericht soll nach der Vorichrist im §. 47, Lit V der Militairstrafgerichtsordnung vom 21. Man ’1829 gebildet werden und als ein ständiges bestehen bleiben.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und deS beigedrückten Staatssiegels.
Wilhelmsbad am 30. September 1850.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Hassen pflüg. Vt. Haynau. Vt. Baumbach.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Am 14. d. M-, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, und an deii folgenden Tagen wird im Saale des LeihbankgebaudeS dahier die 221. ileihbankvergantung abgehalten, worin alle Ende September d. I. verfallenen Pfänder gegen gleich baare Zahlung in kastenmäßigen Münzsorten zum öffentlichen Verkäufe kommen.
Kauflustige werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die gedachten Pfänder nach der Nummern folge zum Verkaufe kommen und daß über sämmtliche verfallene Pfänder ein Verzeichniß in dem Geschäftszimmer der Leihbank zur Einsicht der Kauflustigen aufgelegt werden wird. Hanau am 7. Oktober 1850.
Kurfürstliche Leihbankdirektion. Haller-
2. Wegen veränderter Abgangszeit der influiren- den Züge der Frankfurt-Hanauer-Eisenbahn wird vom 1. d. M. an die Morgenpersonenpost nach Fulda resp. Eisen ach aus Hanau statt um 8 Uhr erst um 9 Uhr 20 Min., bzw. nach Ankunft deS um 8z Uhr Morgens aus Frankfurt abgehenden Bahnzugs, sowie die Abendpersonen- post nach Hanau resp. Frankfurt aus Fulda statt um 8 Uhr erst um 9 Uhr Abends abgefertigt. Cassel am L Oktober 1850.
Kurfürstliche General - Postinspektion.
Schmerfeld.