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gen Regierung bereitwillig auS der Landesschul- kasse dreißig Gulden zur Besoldung einer geeigneten Lehrerin verwilligt wurde, und wozu die Gemeinde Wolferborn daS nöthige Holz zur Heipung des Lokals zu stellen versprach, in's Leben und durch Bereinigung glücklicher Umstände und Benutzung der dargebotenen Vortheile war bereits nach Ver­lauf von kaum einem Jahre die Anstalt so weit gediehen, daß in derselben für die Fabrikanten auf dem Herrnhaag und in Großendorf bei- dingen, die sowohl die zu verarbeitenden Stoffe lieferten, wie auch die gefertigten Waaren zu den laufenden Preisen annahmen, sämmtliche Schul­kinder dauernde Beschäftigung hatten, und daß dieselben monatlich zweihundert Gulden an Arbeits­lohn verdienten. Die gefertigten Waaren bestanden in wollenen Handschuhen verschiedener Farben und Muster, gehäkelten Schuhen, Stauchen, Däum­lingen und dgl. mehr; das Fertigen eines Paars Handschuhe würde mit 3| bis 4 Kreuzer bezahlt. Außer diesem Verdienste der Kinder, der für die dortige Gegend, wenn man namentlich berücksich­tigt, daß Erwachsene daselbst im Sommer 12 bis 20, im Winter nur 8 bis 12 Kreuzer täglich verdienen und zur Erlangung dieses geringen Verdienstes theilweise täglich einen Weg von 4 Stunden zurückzulegen haben, nicht unbedeutend erscheint, bot aber die errichtete Arbeitsschule auch noch den weiter gehoffren Vortheil, daß sich die Jugend an ein gesittetes und regelmäßigeres Leben gewöhnte. In einem Berichte des PfarrvikarS GöbelS vom Januar 1839 wird besonders hervor­gehoben, daß seit Errichtung der Arbeitsschule die Bettelei in Wolferborn fast gänzlich verschwunden sei; daß die Kinder besser gekleidet und mit den nöthigen Schulbüchern versehen die Schule besuch­ten, und daß die Verwilderung der Jugend in merklichem Grade abgenvmmen habe, ja daß so­gar dadurch, daß auch Frauen und erwachsene Mädchen, die von den Kindern die Fertigkeit zu den fraglichen Arbeiten erlernt hatten, für die ge­nannten Fabrikanten Waaren fertigten und Män­

ner und Bursche, anstatt wie früher den Winter über auf der Ofenbank oder im Wirthshause zu feiern, dadurch sich bewogen gefunden hatten, sich der von ihren Frauen und Schwestern (wegen des größern bei dem Häkeln erzielt werdenden Ge­winns) verlassenen Spinnräder anzunehmen.

Im Jahre 1841 mußte kiese erste im hiesigen Bezirke gegründete 'Arbeitsschule, nachdem übn- gens im VerwalcungSamtsbezirke Schlichtern be­reits 19 andere 'Anstalten nach ihrem Vorbilde errichtet waren, wegen Mangel einer geeigenschaf. teten Lehrerin eingehen. Es ist dieselbe bis jetzt nicht wieder eröffnet worden , da fast der ganze weibliche Theil der Gemeinde Wolferborn sich ei­nen hinreichenden Grad in den obengenannten Fertigkeiten erworben hatte, so daß die Kinder jetzt den Unterricht in den Handarbeiten von ih­ren Müttern und Schwestern erhalten können und eine besondere Lehrerin deshalb entbehrlich erscheint-

2- In Gemäßheit des §. 27 der Depositenordnung vom 29. September 1823 werden hierdurch Dieje­nigen, welche dem vorhinni^en Justizbeamten Klin» kersues zu Bergen in seiner Eigenschaft als erster Depositar deS JustizamteS daselbst Gelder oder geldwerche Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen HinterchgungSschein oder, im Falle bereits verfügter Herausgabe, die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haWss follren, aufgeforderr, ihre keshalbigen Ansprüche bei dem unterzeichneten Gerichte binnen einer Frist von 3 Monaten anzumelden, widrigenfalls der Kurf. Direktion der Landeskreditkasse zu Eassel die Mittheilung gemacht Werbeh wird, daß kein die Zurückgabe der Dienstbürgschaft des genannten vorhinnigen AmtsdeposstarS hindernder Anspruch geschehen sei. - . '

Hanau am 27. September 1850.

Kurfürstliches Obergericht.

MackeIdcy.