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rechter Auffassung einer solchen Lehre die unterste Klasse der Diener die Ausführung von Anordnun­gen der Regierung sollte verhindern dürfen-

Eine solche Auslegung der Versaffungsurkunde, wie sie Unseren Verordnungen entgegengefiellt wor­den, haben Ständeversammlungen nimmer in An­spruch genommen; es besteht desfallS kein Streit, und die ohne alle verfassungsmäßige Berechtigung hervorgetretene Thätigkeit des bleibenden ständischen Ausschusses, der die durch die Ständeversammlung begonnene Rebellion sortiert, kann Unsern Dienern keinen Anhaltpunkt gewähren.

Unsere Ministerien .haben in Anerkenntniß ihrer Verpflichtung die Dienstordnung zu handhaben, keine weitere Nachsicht mit einer solchen Geltend- machnng von Eikespflichtigen bestehen zu lassen, die nur im Mißverstände oder Widersetzlichkeit ihren Grund haben kann.

Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Un­terschrist und des beigedrückten Staaiösiegels. Wilhelmsbad am 28. September 1850.

Friedrich Wilbetm.

(St. S.)

Vt Hassenpflug. Vt. Haynau.

Vt. Baumba ch.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In der außerordentlichen am 26- und 27. d. M. Statt gehabten Sitzung des Bezirksraths ist ge­legentlich der Feststellung deS Grundetats der Be- zirkskasse für das laufende Jahr auch zur Unter­stützung für Arbeitsschulen ein Verlagvon 200 Thlr. auS dieser Kasse in der Art verwilligt worden, daß die Bezirködirektion ermächtigt ist, denjenigen Landgemeinden, welche noch keine Arbeitsschulen für Mädchen besitzen, die Errichtung derselben durch Unterstützungen aus der Bezirkskasse zu er­leichtern, welche theils zur Belohnung der Leh­rerinnen, theils zur Gewährung kleiner Borschüsse (von 10 bis 12 fl.) Behufs Anschaffung von Ar- bettsstoffen für die unbemittelsten Kinder geleistet werden können.

Bei den Vortheilen, rvelche dergleichen Anstal­ten zur Verbreitung nützlicher technischer Kennt­nisse unter der jüngeren Bevölkerung, besonders der ärmeren Klaffe gewähren, erscheint eS als be­sondere Pflicht der Ortsvorstände mit allen Kräf­ten das Mißtrauen und die Vorurrheile, welche namentlich auf dem Lande gegen neue Einrich- tungen sich so leicht geltend machen und die auch bereits gegen die Arbeitsschulen hin und wieder hervorgetreten sind, durch Belehrung und Vor­halt der Nützlichkeit der Anstalten zu bekämpfen. Das Bekanntwerden der überraschend günstigen Resultate, die einige Arbeitsschulen im Verwal- tungsamtsbezirke Schlüchtern geliefert haben, wird

dazu beitragen können, um solche, welche an den wohlthätigen Folgen dieser Anstalten zu zweifeln geneigt sind, eines Bessern zu belehren, und auch die, welche durch ihre unbegründete Opposition das Bestehen der Arbeitsschulen in ihren Gemein­den unmöglich gemacht haben, wie dieses nament­lich in Hohenzell, Marborn, Elm und Bellings geschehen ist, von der Unangemessenheit ihrerHand- lungsweise zu überzeugen.

Zu diesem Zwecke ist eine kurze Mittheilung über das Entstehen und den Erfolg der ersten im hiesigen Verwaltungsbezirk begründeten Ar­beitsschule hier eingedruckt.

Hanau am 28. September 1850.

Der Bezirksdirekior. Roth e.

Die Arbeitsschule zu Wolferborn.

Im Anfänge des Jahrs 1838 wurde durch den damaligen Pfarrvikar Göbels zu Wolferborn die Errichtung einer Arbeitsschule daselbst in Anre­gung gebracht. Da nämlich die Zahl der Schul­kinder in Wolferborn (sie betrug damals 120) zu groß war, als daß sie der einzige Lehrer gleichzei­tig unterrichten konnte, so harte eine Eintheilung derselben in zwei Klassen Statt gefunden, in Folge deren die eine Klasse so lange unbeschäftigt sich selbst überlassen bleiben mußte, als der Lehrer in der anderen Klasse Unterricht ertheilte. Diese vom eigentlichen Unterricht freie Zeit nun sollte dazu verwendet werden, um sowohl Mädchen als Knaben, namentlich aber Erstere, turch eine dazu geeignete Lehrerin in gewissen Handarbeiten, wie Stricken, Häkeln u. s. w. zu unterrichten, und durch dieselben, sobald sie die nöthige Fertigkeit in der fraglichen Arbeit erlangt haben würden, gehäkelte Handschuhe, Schuhe und dgl. anferti­gen und an Fabrikanten oder auf andere Weise verwerthen zu lassen. Man hoffte einerseits durch das frühe Gewöhnen der Jugend an eine geregelte Arbeit und durch die Aussicht, unter die sie einen großen Theil deö Tages gestellt wurde, und die Seitens ihrer Eltern, die mit dem Feldbau, in den Steinbrüchen oder in der zwei Stunden ent­fernten Papiermühle den Tag über beschäftigt sind, eine sehr mangelhafte sein mußte, auf die Moralität der Jugend zu wirken, andererseits be­absichtigte man der überaus armen Gegend durch die den Kindern zu lehrenden Fertigkeiten die Möglichkeit neuer Erwerbsquellen zu eröffnen.

Der vielfachen Schwierigkeiten ungeachtet, die einer solchen Anstalt, namentlich auf dem Lande, durch den Mangel geeigenschafteter Lehrerinnen, durch das mühsame Beschaffen des zu bearbeiten­den Stoffes und namentlich durch den erschwer­ten Absatz der gefertigten Waaren entgegen treten mußten/trat die Anstalt, der von der vvrhinm-