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Grabland er: 12) 3 R. an der Obermühl, neben Heinrich Klin- genstein; 13) 2 R. im Hallgarten, neben Konrad 'Winterstein; 14) 2 R. daselbst, neben Heinrich Klingenstein; 15) Pag. 127. 64 N. bei der Ober- mühl, neben Johannes Schießer; 16) 5 N. im Hallgarten, neben Anton Lehr; 17) Pag. 494. 30 N. im Weihertsfeld, am grauen Fluß, neben dem Rain; 18) Pag. 358. 20 R. in der Löben- grube, neben Heinrick) Adam; 19) Pag. 383. 19 R- in SchießerSweide, neben Anton Schleucher; 20) Pag. 653.. I V. 94 R- auf dem LinneS, neben Michael Fuchs, erkannt, und zu dessen Vollzug alsbald erster Verkaufstermin auf
den 15. N ovember d. I., eventuell zweiter und dritter auf
den 13. Dezember d. I. und auf
den 10. Januar k. I., jedesmal von Mittags 11 bis 12 Uhr, anher bestimmt.
Sonstige Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufötermin, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und alsbald zu begründen.
Langenfelbold am 21. September 1850.
Kurfürstliches Justizamt.
M e n z.
vt. Scherer.
24. Kirchbracht- Nachdem in Sachen der Kinder des nach Amerika ausgewanderten Konrad May von Kirchbracht, nämlich: 1) Johannes, 2) Heinrich, 3) Konrad, 4) Katharine und 5) Maria May, unter Vormundschaft des Ludwig Lutz und Lorenz Herchenröder von Kirchbracht, Kläger, gegen Gottlieb B l u m e n t h a l von Kirchbracht, Beklagten, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nach, stehender Grundstücke, als:
Einen Acker auf der Mühlgasse, neben dem Rain,
verfügt, und erster VerstcigcrungStermin auf
den 2 2. November d. I.,
Vormittags von 11 bis 12 Uhr, vor die hiesige Gerichtsstelle, für den Fall aber, der Ochchlag in diesem Termin nicht zu ertheilen, stellt, zweiter Versteigerungstermin auf den 20. Dezember d. I.,
Vormittags von 11 bis 12 Uhr, bahn', sowie nöthigenfallS dritter Versteigerungstermin aus J a
den 19- Januar k. I.,
Vormittags von 11 bis 12 Uhr eben dahin angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht,
daß etwaige weitere Hypothekargläubiger unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses ihre vermeintlichen Ansprüche im ersten Versteigerungs- termin anzumelden und solche alsbald durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu begründen haben.
Birstein am 25. September 1850.
Kurfürstliches Justizamt.
v. R a u.
vt. Poppelmann.
25. Rumpenheim. Die unterm 14. September 1836 von Johannes Kaiser zu Rumpenheim der Margarethe Ganß von da über ein Darlehn von 150 Gulden konstituirte gerichtliche Schuld- und Pfandurkunde ist verloren gegangen, und werden daher auf den Antrag des Schuldners, da die Rückzahlung des DarlehnS glaubhaft nachgewiesen ist, etwa betheiligte dritte Personen aufgefordert, ihren Anspruch unter Vorlage der betreffenden Urkunde im Termin
den 11. Dezember l. I.,
Vormittags 9 Uhr, bei dem Rechtsnachtheil dahier geltend zu machen, daß sonst das mit der Forderung verbundene Pfandrecht für erloschen erklärt und die Löschung desselben in den Hypothekenbüchern verfügt werden soll.
Hanau am 11. September 1850.
Kurfürstliches Justizamt II.
Cöster.
vt. Avenarius.
26. Altcnhaßlaü. In Sachen der Wittwe des Zavock Lorsch, Recha, geb. Fuld, zu Gelnhausen, Klägerin, gegen den Schweinehirten Burkhard Adrian in Altenhaßlau, Verklagten, Forderung betreffend, ist durch Bescheid vom heutigen Tage der öffentliche Verkauf der nachgenannten, in der Altenhaßlauer Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
Acker im Stückfeld:
1) Pmb. 151. 38 R. auf der Haideeller, neben Konrad Löhr.
Acker im Steinesfeld :
2) Pmb. 312. 274 R- am Schwarzenacker, neben Friedrich Pfeiffer.
Wiesen:
3) Pmb. 671. 4 R. in der Eichelbach, neben Friedrich Schmidt; 4) Pmb. 664. 24 R- daselbst, neben Johannes Schäfer.
Baum- und G r a s g a r t e n:
5) Pmb. 685. 104 R. hinter der Hofraithe, neben Adam Seifert, erkannt, und dazu erster Termin auf den 14. November l. I., eventuell zweiter und dritter auf den 12. Dezember l. I. und
9- Januar k. I.,
jedesmal Vormittags 10 bis 11 Uhr,