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W o ch enbl att für den Verwaltungsbezirk Hanau. --- aog----

Hanau, Donnerstag den AM. September 1850.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Generallieutenant Bauer, Kommandeur der Infanteriedivision, während der Dauer des verord­neten Kriegszustandes zum Kommandeur des Armee, korps zu ernennen, dagegen denselben von den Ge­schäften deö ersten Kommandanten der Residenzstadt Kassel zu entbinden, und

dem Generalmajor v. Stark, interimistischer zweiter Kommandant der Residenzstadt Cassel, die Geschäfte des ersten Kommandanten mit zu über­tragen ;

ferner für die Dauer des Kriegszustandes interi­mistisch zu ernennen:

zum ersten Kommandanten von Fulda den General­major Schirmer, Kommandeur der zweiten Jn- fanteriebrigade,

zum Kommandanten von Rotenburg den Oberst­lieutenant Osterwald vom zweiten Infanteriere­giment,

zum Kommandanten von Marburg den Oberst- üeutenant Hillebrand KommandeurdesSchüken- bataillons, und

Zum Kommandanten von Rinteln den Major Rainer vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst), gnädigst ß^tS ^^ ^" RuW ^ben aller­

den Obersten v. Urff, Kommandeur des Leib­garderegiments, zum Generalmajor und Kommandeur der ersten Jnfanteriebrigade zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst . aller- gnädigst geruhet:

den Oberfinanzrath d u Fais bei der Direktion der Landeskreditkasse zum vortragenden Rathe im Finanzministerium zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet: * - y*

den vortragenden Rath im Ministerium des In­nern, Negierungsrath Eduard Wiegand, zum ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungs­behörde deS Bezirkes Fulda zu bestellen;

den ordentlichen Referenten bei der oberen Ver­waltungsbehörde des Bezirkes Fulda, Regierungs- assessor Ludwig Karl v. Oeynh ausen, in gleicher Eigenschaft zur oberen Verwaltungsbehörde des Be­zirkes Hanau zu versetzen, und

den vorhinnigen Privatdoceuten an der Univer­sität Heidelberg, Vr. Leopold Friedrich Ilse aus Lüt­ter am Barenberge, zum ordentlichen Professor der Staatswissenschaften an der Landesuniversität Mar­burg zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Steuerrektisikation der Gemeinde Ravolz- Hausen, Amts Langenselbold, ist von der unter­zeichneten Behörde angeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisor Heckert zu Lan­genselbold beauftragt worden, was der bestehenden Borschrift gemäß hierdurch zur allgemeinen Kennt­niß gebracht wird.

Cassel am 19. August 1850-

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Wiederhold.