W o ch enbl att für den Verwaltungsbezirk Hanau. ---— aog- —---
Hanau, Donnerstag den AM. September 1850.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Generallieutenant Bauer, Kommandeur der Infanteriedivision, während der Dauer des verordneten Kriegszustandes zum Kommandeur des Armee, korps zu ernennen, dagegen denselben von den Geschäften deö ersten Kommandanten der Residenzstadt Kassel zu entbinden, und
dem Generalmajor v. Stark, interimistischer zweiter Kommandant der Residenzstadt Cassel, die Geschäfte des ersten Kommandanten mit zu übertragen ;
ferner für die Dauer des Kriegszustandes interimistisch zu ernennen:
zum ersten Kommandanten von Fulda den Generalmajor Schirmer, Kommandeur der zweiten Jn- fanteriebrigade,
zum Kommandanten von Rotenburg den Oberstlieutenant Osterwald vom zweiten Infanterieregiment,
zum Kommandanten von Marburg den Oberst- üeutenant Hillebrand KommandeurdesSchüken- bataillons, und ‘
Zum Kommandanten von Rinteln den Major Rainer vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst), gnädigst ß^tS ^^ ^" RuW ^ben aller
den Obersten v. Urff, Kommandeur des Leibgarderegiments, zum Generalmajor und Kommandeur der ersten Jnfanteriebrigade zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst . aller- gnädigst geruhet:
den Oberfinanzrath d u Fais bei der Direktion der Landeskreditkasse zum vortragenden Rathe im Finanzministerium zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet: * - y*
den vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Negierungsrath Eduard Wiegand, zum ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungsbehörde deS Bezirkes Fulda zu bestellen;
den ordentlichen Referenten bei der oberen Verwaltungsbehörde des Bezirkes Fulda, Regierungs- assessor Ludwig Karl v. Oeynh ausen, in gleicher Eigenschaft zur oberen Verwaltungsbehörde des Bezirkes Hanau zu versetzen, und
den vorhinnigen Privatdoceuten an der Universität Heidelberg, Vr. Leopold Friedrich Ilse aus Lütter am Barenberge, zum ordentlichen Professor der Staatswissenschaften an der Landesuniversität Marburg zu bestellen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Steuerrektisikation der Gemeinde Ravolz- Hausen, Amts Langenselbold, ist von der unterzeichneten Behörde angeordnet und mit deren Ausführung der Steuerrevisor Heckert zu Langenselbold beauftragt worden, was der bestehenden Borschrift gemäß hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 19. August 1850-
Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Wiederhold.