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Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Un­terschrift und deS beigedrückten StaatSsiegelS ge­geben zu Cassel am l. September 1850.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt Hassenpflug. Vt. Lometsch. Vt. H ayna u.

Vt. Baumbach.

Allgeineine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Ernennungen rc. von Seiten der BezirkSoberbehörde.

Der Religionölehrer Markus Bonheim aus Oldendorf, VerwaltungSamtS Rinteln, ist zum Lehrer der Synagogengemeinde Eckardroth für den gesammten Jugendunterricht provisorisch bestellt worden.

2. An dle verren Ortsvorstände.

Die Bestimmung des §. 237 des Strafprozeßgesetzes vom .31. Oktober 1848, wonach atm Zwecke der Bildung der GejchwornenUste deS nächsten Jahres jährlich am Anfänge des Monats September der Bür­germeister einer reden Gemeinde ein Verzeichniß (Urliste) der in derselben wohnenden, zu den Verrich- tungen eines Geschwornen befähigten, Per,onen (§§. 232, 233 und 234 deS Strafprozeßgesetzes) auf- zu stellen und spätestens vom 15- September an sechs Tage lang auf dem Rathhause tGe- indehause) zu jedermanns Einsicht au fzu legen, auch daß diese Auflegung geschehen, auf gewöhn­liche Weise öffentlich bekannt zu machen hat, bringe ich bei den Herren Ortsvorstanden in Erinnerung.

Die Urliste ist nach folgenden Rubriken aufzustellen:

1.

2.

Laufende

Vor - und

Nummer.

3-

und Gewerbe.

4-

Geburts -

Jahr Mon Tag

5.

Bemerkungen.

In der ersten Spalte sind die in der Urliste aufgeführten Personen mit fortlaufenden Nummern zu versehen.

ist besonders darauf zu achten, daß die Namen in der zweiten Spalte deutlich geschrieben wer-, den, und daß, wenn mehrere Personen mit gleichen Namen und Gewerbe vorkommen, die ortsübliche ' Unterscheidung derselben dabei angegeben werde.

Die Bekanntmachung der Auflegung der Urliste muß gleichzeitig mit der Auflegung, oder vorher (nicht erst später) geschehen.

Die Einsendung der Urliste wird spätestens bis zum Ende deS Monats September erwartet.

ES ist derselben unter Beidrückung deS Gemeindesiegels die Bescheinigung beizufügen,

daß die Urliste 6 Tage lang vom tf» bis zum V," September d. I. auf dem Rathhause (Ge­meindehause) zu Jedermanns Einsicht offen gelegen habe, und daß die Auflegung am 's," jenes MonatS in gewöhnlicher Weise in der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht worden sei.

Hanau am 2. September 1850. Der Bezirksdirektor.

Rothe.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzdehörden.

1. Der Bedarf an Ochsenfleisch für die Menage deS 3. Infanterieregiments soll auf ein Jahr, und zwar vom 1. Oktober I. I. an, in Kontrakt gegeben werden.

Die hierauf reflektirenden Metzger haben ihre Forderungen bis zum 11. d. M. Vormittags auf dem Bureau, im ehemals Balde'schen Haufe ab- zugeben, woselbst sie auch von den Kontraktsbe« dingungen Einsicht nehmen können.

Hanau am 3- September 185g.

D i e M e n a g e k o in in i s s j o n des

3. Infanterieregiments.

2. Carl Eugen Friedrich Ferdinand Siegmund Otto Rau von und zu Holzhausen aus Hanau

beabsichtigt, in das Großherzogthum Hessen über- zuziehen, was in Gemaßheit bestehender Vor­schrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 31. August 1850.

Kurfürstliches BerwaltungSamt.

v. Dehn.

Verehelichte, Gedorue und (Nestor heue in hiesiger Stadr.

G k v o r n e

In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.

Den 30. Juli. Anna Franziska Sophie Theodore, deS Premierlieutenants im Kurheff, 3. Infante­rieregiment Johann Christian Theodor von Meyer- feld, T.