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Bom heutigen Tage der öffentliche Verkauf der nachgenannten, in der Gemarkung Gelnhausen gelegenen Immobilien, als:
B r a n d v e r s. - N r. 450:
1) G. 492. | Ar. 7 R. Wohnhaus, Hinterbau und Hofraithe, am Un- rermarkt, zwischen Jakob Schäfer, Jakobs S-, und Johannes Bindernagel, Philipps Sohn;
2) „ 493. » „ 2 » Erbgarten bei dem Hause, zwischen dem Hause und JohS. Binderna. gel, Philipps S-
E r b g a r t e n:
3) E. 609- | Ar. 2 R. die Augarten, zwischen Andreas Seimel u. Joseph Müller;
4) » 925. ^ „ 4 „ die Augarten, zwischen Wilhelm Spangenberg und dem Wege, erkannt, und dazu erster und eventuell zweiter und dritter Termin auf
den 21. Oktober, den 18. November und 16. Dezember d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in das AmtSlokal dahier anberaumr worden, welches mit dem An fügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Rechte, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der speziellen Va« dung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufötermine dahier anzuzeigen und zu begründen haben.
Gelnhausen am 26. August 1850. Kurfürstliches Justizamt. Heuser, v. c.
vt. Busch.
32. R o t h e n be r g e n- In Sachen beä üöb Michael Lorsch zu Gelnhausen, Klägers, gegen Peter Semmel und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Müller, von Rothenbergen, Verklagte, wegen Forderung,^ ist auf Antrag der klagenden Seite statt des auf den 11. Dezember v- I. anheraumt ge< weinen, durch das Wochenblatt Nr. 36 und 37 <le 1849 bekannt gemachten dritten VerkaufSter» minS anderer auf
d e n 30. September d. J., Vormittags 11 Uhr,
in daS AmtSlokal dahier angesetzt worden, welches hiermit bekannt gemacht wird.
Gelnhausen am 28. August 1850. Kurfürstliches Justizamt. Heuser.
vt. Busch.
33. Hailer. In Sachen des Israel Goldschmidt in Gelnhausen, als Cessionar der Jakob Leible'-. schen Eheleute in Hailer, Klägers, wider den
Friedrich Ulrich ledig zu Hailer, Verklagten, wegen Forderung, ist der ZwangSverkauf des nachbeschriebenen , dem Verklagten gehörigen Grundstücks:
Nr. 1453b. 1 V. t6 R. Ackerfeld bei der Weißkirche, neben Karl Weber,
erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Ver- kaufStermin auf
den 2 4. Oktober L I., eventuell zweiter auf
den 2 1. November L I., und dritter auf
den 19. Dezember L I., jedesmal VormirtagS 9 Uhr, in hiesige Amtsstube anberaumt worden.
Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Termine, bei Strafe der Ausschließung, bzw. besonderer Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Meerholz am 29. August 1850.
Kurfürstliches Justizamt.
F r e fe ni u s.
vt. Pfeiffer, k. A-
34. Wachtersba ch. Der Müllerbursch Konrad Fischer aus Breitenborn, Amts Wächlersbach, dessen Aufenthaltsort dermalen dahier unbekannt ist, wird als Angezeigter zur mündlichen Verhandlung in der Anzeigesache wegen der am 23. Dezember 1848 verübten Widersetzlichkeit gegen öffentliche Diener im Dienste auf den 4- Oktober d. I., Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Rathhauses mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 55 des Strafprozeßgesetzes vom 3 t. Oktober 1848 er im Falle seines Ausbleibens als der angeklagten That schuldig zu verurteilen ist und steckbriefliche Verfolgung gegen ihn ein treten wird.
Wächtersbach am 3t. August 1850.
Die untergerichtliche Staatsbehörde. Co r d us.
35. Wächtersbach. Der Metzgergesell Andreas Walz auS Breitenborn, AmtS WächterSbach, dessen Aufenthaltsort dermalen dahier unbekannt ist, wird als Angezeigrer zur mündlichen Verhandlung in der Anzeigesache wegen der am 23. Dezember 1848 verübten Widersetzlichkeit und Beleidigung gegen öffentliche Diener im Dienste aus den 4. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, in das Sitzungszimmer deS hiesigen Rathhauses mit dein Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 55 deS Strafprozeßgesetzes vom 3L Oktober 1848 er im Falle seines Ausbleibens als der angeklagten That schuldig zu verurtheilen ist und steckbriefliche Verfolgung gegen ihn eintreten wird.
Wächtersbach am 31. August 1850-
Die Staatsbehörde beim Justizamt daselbst. Co rdrrs.